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Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · 2023-03-01

Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01

Wortprotokoll

Mit diesem Gesetz greift der Bund in den Aufgabenbereich der Kantone ein. Es ist die Aufgabe der Kantone und Gemeinden, die familienexterne Kinderbetreuung zu organisieren, zu unterstützen und mitzufinanzieren. Die Vorlage beinhaltet materielle Bestimmungen, damit Eltern von einem neuen direkten Bundesbeitrag profitieren können. Systeme zur Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung in den Kantonen werden unter Umständen gefährdet, und innovative Systeme müssten angepasst und überarbeitet werden. Die Bundesvorlage ist nicht mit jedem kantonalen System kompatibel.

Erwähnen will ich hier das System der Betreuungsgutscheine, wie es der Kanton Bern erst kürzlich eingeführt hat. Dieses System kenne ich aus beruflicher Erfahrung. Das Subventionssystem im Kanton Bern hat sich meines Erachtens sehr bewährt. Es unterstützt Eltern direkt mit Gutscheinen an die externe Kinderbetreuung, wenn diese erwerbstätig oder in einer Ausbildung sind. Aber auch Integrations- und gesundheitliche Gründe berechtigen zu einem Betreuungsgutschein. Im vorliegenden Gesetz gelten andere Bestimmungen und Vorgaben. Das Bundesgesetz geht in eine andere Richtung als der Kanton Bern. Die Vorlage hat für die Kantone, egal nach welchem System diese heute arbeiten, massive finanzielle Aufwände zur Folge. Administrative Aufwände und technische Anpassungen bei den Kantonen sowie Verwaltungsaufwände bei den Gemeinden und Institutionen werden sehr hohe und unnötige Kosten verursachen. Das könnte auch zur Folge haben, dass Kantone und Gemeinden ihre Betreuungsbeiträge an die Eltern senken müssten und Institutionen diese allenfalls erhöhen, um die Aufwände zu decken.

Auch ist das vorliegende Gesetz unfair. Es sollen nur Eltern vom Bund finanziell unterstützt werden, die ihre [PAGE 89] Kinder institutionell extern, also in einer Kita oder von einer staatlich anerkannten Tagesmutter, betreuen lassen. In der Schweiz wird heute ein Grossteil der Kinder extern betreut - rund 40 Prozent durch die Grosseltern, 34 Prozent in einer Kita und der Rest, der kleinste Teil, von Personen aus dem Umfeld, von Tagesfamilien, von Nannys.

Wenn wir heute auf dieses Gesetz eintreten, treten wir auf einen Entwurf ein, der die Eltern ungleich behandelt. So senden wir das Signal aus, dass nur ein Modell der externen Kinderbetreuung, nämlich das der staatlichen institutionellen externen Betreuung, richtig ist, denn nur dieses eine Modell würde dann vom Bund finanziell unterstützt. Eltern, die ein anderes Modell gewählt haben, gehen leer aus. Sie bekommen keinen Rappen. Das geht nicht. Auch andere Modelle der Betreuung sind richtig und wichtig. Es ist nicht Sache des Bundes, zu entscheiden, was richtig sein soll; das ist Sache der Eltern. Ob sie die Kinderbetreuung selbst abdecken oder das Kind von den Grosseltern, von einer Nanny oder in einer Kita betreuen lassen wollen, sollen die Familien selber entscheiden.

Das neue Gesetz wird uns jährlich 710 Millionen Franken kosten. Die Gelder werden direkt an Eltern bezahlt, die ihre Kinder institutionell betreuen lassen. Dies wären enorme jährlich wiederkehrende Ausgaben, obwohl wir alle wissen, dass der Bund dringend sparen sollte. Ob direkt oder indirekt, bezahlen müssen diese jährlich wiederkehrenden etwa drei Viertel Milliarden Franken immer die Steuerzahler, also auch diejenigen jungen Familien, die heute ihre Kinderbetreuung selbst organisieren und finanzieren. Wenn diesen Familien Ende Monat weniger Geld zur Verfügung steht, schränkt das diese auch in der Wahlfreiheit ein, ob und in welchem Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Aber es ist nicht am Staat, zu definieren, wie die Familien ihre Kinderbetreuung organisieren sollen. Schweizer Familien dürfen nicht auf diese Art bevormundet werden. Deshalb darf es nicht sein, dass ein Gesetz geschaffen wird, welches völlig einseitig nur eine Art der Kinderbetreuung fördert.

Das Argument, wonach die 710 Millionen Franken einen Teil des Problems des Fachkräftemangels lösen sollen, ist auch an den Haaren herbeigezogen. Der grösste Teil der Eltern, insbesondere die Mütter, geht nach der Geburt eines Kindes einer freiwillig reduzierten oder gar keiner Arbeitstätigkeit nach, weil ihnen die Familienzeit auch wichtig ist. Eine Erhöhung des Arbeitspensums wird auch bei tieferen Kita-Kosten nicht zu einem grossen Anstieg der Zahl vollzeiterwerbstätiger Mütter führen. Die geplanten sehr hohen Ausgaben von 710 Millionen Franken sind nicht mehr als eine[NB]nette[NB]Geste[NB]für[NB]Eltern,[NB]die ihre Kinder institutionell betreuen lassen.

Es wären also hohe Ausgaben für eine einseitige Symbolpolitik, die ihr Ziel ohnehin verfehlen würde. Auch hier müssen Eltern hoffen, dass die Kantone, welche heute gut funktionierende Subventionsmodelle haben, die Elternermässigungen wegen der grossen administrativen Mehraufwände nicht senken und ihnen am Ende gar nichts zugutekommt.

Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten und die Verantwortung weiterhin den Kantonen und Gemeinden zu überlassen. Falls es Kantone gibt, die Ihres Erachtens ihre Aufgaben schlecht oder nicht genügend ausführen, können Sie gerne mit Ihren Parteikollegen in den Kantonsparlamenten aktiv werden und mit Vorstössen auf kantonaler Ebene[NB]versuchen,[NB]die[NB]finanzielle Unterstützung für Eltern zu verbessern.

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag meiner Minderheit auf Nichteintreten und auch den Antrag der Minderheit Gutjahr auf Rückweisung. Die SVP-Fraktion wird auch den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission, den Antrag des Bundesrates und den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian, nicht auf den Entwurf 2 einzutreten und den Teil der Programmvereinbarungen aus dem Gesetz zu streichen, unterstützen. Kitas wurden in den letzten Jahren grosszügig finanziell unterstützt. Die befristete Lösung der Anschubfinanzierung läuft nun definitiv aus, und es ist nicht nötig, dass sich der Bund hier weiterhin finanziell engagiert.