preparatory:AB 314453
Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01
Wortprotokoll
In Block 1 spreche ich zu meiner Minderheit bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c. Dort heisst es, der Bund gewähre finanzielle Beiträge zur Verbesserung der Qualität der familienexternen Kinderbetreuung. Ich bitte Sie, diesen Teil aus der Vorlage zu streichen. Zur Begründung: Es ist Aufgabe der Kantone, Vorgaben zur Qualität in der externen Kinderbetreuung zu definieren. Hier soll sich der Bund nicht einmischen. In der Schweiz gibt es sehr viele unterschiedliche Strukturen. Je nach Sprachregion oder auch Bevölkerungsdichte sind die Angebote und somit auch die Anforderungen an die Qualität der Institutionen unterschiedlich. Es wäre ein Fehler, wenn sich der Bund hier über finanzielle Anreize einmischen würde.
Zu meinen Minderheiten bei Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 3 Buchstaben a und b: Bei diesen beiden Bestimmungen verlange ich mit meinen Minderheitsanträgen, die Anspruchsberechtigung der Eltern auf die vorschulische externe Kinderbetreuung zu beschränken. Die finanzielle Beteiligung an der Betreuung der Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ist nicht nötig. Vor ein paar Jahren konnten alle Kantone über einen Beitritt zum Harmos-Konkordat abstimmen. Darin wird unter anderem die finanzielle Unterstützung an Eltern geregelt, welche für ihre Schulkinder eine institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Es war ein demokratischer Entscheid der einzelnen Kantone, diesem Konkordat beizutreten oder eben nicht. Es wäre eine Missachtung dieser Parlaments- oder Volksentscheide, jetzt grosszügig alle Kinder von Geburt an bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit finanziell zu unterstützen.
Zu Artikel 4 Absatz 1: Hier werden wir in einer ersten Abstimmung die Minderheit I (Umbricht Pieren) unterstützen. Falls diese keine Mehrheit findet, werden wir die beiden anderen Minderheiten unterstützen. Es geht um die Anspruchsberechtigung der Eltern auf die finanzielle Beteiligung des Bundes am Betreuungsplatz. Meine Minderheit beantragt, dass sich der Bund nur an Kosten der externen Kinderbetreuung beteiligt, wenn Eltern auch wirklich einer Arbeits- oder Ausbildungsbeschäftigung nachgehen. So wie der Mehrheitsantrag aktuell formuliert ist, wäre es auch möglich, von einem Bundesbeitrag zu profitieren, ohne dass das Arbeitspensum beider Eltern 100 Prozent übersteigt.
Zu den Artikeln 7, 8 und 9: Hier werden wir primär meine Minderheit III unterstützen. Das ist für Kantone, Gemeinden und Institutionen die einfachste und für die Eltern die fairste Variante. Alle bekommen einen Bundesbeitrag von 10 Prozent für ihre anfallenden Kosten. Der Mehrheitsantrag berücksichtigt weder die einkommensabhängigen Tarife noch die effektiven Kosten, welche die Eltern bezahlen. Zudem ist das Bonus-Malus-System unfair und für alle Beteiligten kompliziert. Wenn wir mit dieser Vorlage schon für mehr Bürokratie für die Kantone, Gemeinden und Institutionen sorgen, können wir meines Erachtens wenigstens hier versuchen, diese so gering wie möglich zu halten.
Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie meine Minderheit III unterstützen.