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Gross Jost · Nationalrat · 2003-03-12

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher möchten Herr Kollege Cina und ich Sie bitten, auf die Frage des Vereinsrechtes (Art. 18 und 19 des Fusionsgesetzes) zurückzukommen, und zwar aus der Überlegung, dass Sie jetzt nicht gewichten sollten, woher der entsprechende Antrag kommt, sondern dass Sie gewichten sollten, was er in der Sache bedeutet. Vorgeschlagen wird, dass in einem grossen Verein mit vielleicht Tausenden von Mitgliedern, der die Generalversammlung in den Statuten gar nicht mehr vorgesehen hat, sondern anstelle der Generalversammlung die Delegiertenversammlung entscheiden lässt, das Quorum von drei Vierteln der Mitglieder der Delegiertenversammlung genügt. Und dies, ob es nun eine Gewerkschaft, ein grosser Sportverein oder ein grosser gemeinnütziger Verein ist - es gibt Vereine, die das tatsächlich so pflegen und in den Statuten festgehalten haben.

Herr Gutzwiller hat zu Recht gesagt: Wir wollen - dies gilt vor allem für die bürgerliche Mehrheit - mit diesem Fusionsgesetz Fusionen erleichtern. Sie sollten im Vereinsrecht nicht etwas tun, was Fusionen grosser Vereine, die nur mit Delegiertenversammlungen arbeiten, faktisch ausschliesst.

Deshalb bitte ich Sie, auf diesen Entscheid zurückzukommen.