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Atici Mustafa · Nationalrat · 2023-03-01

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-01

Wortprotokoll

Ich äussere mich im Namen der SP-Fraktion zu Block 1 und gehe auf vier Themenschwerpunkte näher ein:

1. Geht es allein um Kinder im Vorschulalter oder darüber hinaus?

2. Wer soll unterstützt werden?

3. Wie hoch soll die Unterstützung sein?

4. Woher kommen die Mittel?

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit und der SP-Fraktion soll die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung nicht allein im Vorschulalter, sondern bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit gefördert werden. Die SP-Fraktion ersucht Sie deshalb, bei Artikel 2 den Antrag der Minderheit I (Umbricht Pieren) abzulehnen und die Minderheit II (Prezioso) zu unterstützen.

Weiter lehnen wir bei Artikel 3 den Minderheitsantrag Umbricht Pieren ab. Gerade Covid-19 hat gezeigt, dass nur so Familie und Beruf vereinbar sind. Nur so profitieren zudem namentlich Kinder aus bildungsfernen oder anderssprachigen Familien weiterhin von den vielfältigen Impulsen von Gleichaltrigen. Das ist und bleibt auch während der obligatorischen Schulzeit ein entscheidender Motor, um den Anschluss nicht zu verpassen.

In den Artikeln 4 und 6 geht es um die Frage, wer Anspruch auf Unterstützung haben soll. Auch hier ersucht Sie die SP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den ganzen Basar von einschränkenden Bedingungen abzulehnen. Der Staat sollte nicht derart im Detail regulierend eingreifen, wenn es um die Bedürfnisse und Rechte von Kindern geht. Aus Sicht des Kindeswohls ist der Beschäftigungsgrad der Eltern ebenso zweitrangig wie Feinheiten in der Regelung des Sorgerechts oder des Betreuungsortes. Da sollte der Staat den Familien die Freiheit lassen, das so zu gestalten, wie sie es für gut halten.

In den Konzeptanträgen zu den Artikeln 7 bis 9 geht es um die Höhe der Finanzierung und um die Frage, ob ein Malussystem eingeführt werden soll. Die SP-Fraktion ersucht Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen. Es geht hier um den Kern der Vorlage, nämlich um die Verstetigung einer angemessenen Mitfinanzierung durch den Bund. Er trägt dann bis zu 20 Prozent der tatsächlichen Kosten und fällt auch bei Einführung eines Malussystems nie unter einen Sockelbeitrag von 10 Prozent. Mit dem Malussystem wird ein Anreiz gegeben, damit alle Kantone bei der Bereitstellung qualitativ hochwertiger familienergänzender Betreuungsangebote vorwärtsmachen.

Für die SP-Fraktion ist klar, dass die Schweiz endlich die richtigen Prioritäten setzen und deutlich mehr in die Chancengleichheit in der Bildung sowie in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf investieren muss. Eine hochwertige und institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung gehört zu den wirksamen Massnahmen, um den heutigen Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen und auch Kindern aus bildungsfernen oder aus sozial benachteiligten Familien einen höheren Bildungsabschluss zu ermöglichen. Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels nicht alleine für die Betroffenen ein Gewinn, sondern für die Gesellschaft als Ganzes.

Von grösster Bedeutung ist auch die Ablehnung des Minderheitsantrages Gutjahr zu Artikel 20a und dem Anhang. Es grenzt an Erpressung, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer zu kürzen, falls die Kantone zwecks Förderung der familienergänzenden Betreuung vom Bund mehr Geld erhalten. Damit würden auch alle Kantone gleichermassen bestraft - jene, die in den letzten Jahren viel in die familienergänzende Betreuung investiert haben, ebenso wie jene, die da wenig gemacht haben.

Die SP-Fraktion ersucht Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen Rasenmäher-Strafartikel abzulehnen.