preparatory:AB 314465
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen zwei Minderheitsanträgen. Zu Artikel 7: Die ursprüngliche Vorlage, die in die Vernehmlassung ging, sah einen jährlichen Bundesbeitrag von rund 530 Millionen Franken vor. Die Kommission hat es mit ihren Anträgen nun tatsächlich geschafft, die Vorlage, die uns heute zur Beratung vorliegt, auf über 710 Millionen Franken jährlich aufzublasen, und das im Wissen, dass wir beim Bund jetzt und auch in Zukunft finanziell gesehen eine angespannte Situation haben. Zudem ist jährlich mit einer Wachstumsrate von rund 5 Prozent zu rechnen, was die Ausgaben weiter ansteigen lässt.
Auch der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, ist äusserst irritiert über dieses grosse Paket. Ich möchte hier zitieren, was ich im "Bund" vom[NB]19.[NB]Dezember 2022 lesen konnte: "Man kann doch nicht in dieser ernsten Finanzlage auf tutti gehen." Deshalb ist es für unsere Fraktion unverständlich, weshalb man nicht versucht, kleinere "Brötli" zu backen, statt mit dem Giesskannenprinzip vorzugehen und einseitig ein Betreuungsmodell zu bevorzugen.
Einfach nochmals zur Erinnerung: Wir haben vor rund zwanzig Jahren eine eigentlich vorübergehende Anstossfinanzierung eingeführt, um die Vereinbarkeit zu fördern. Dieses Impulsprogramm zur Förderung von Kita-Plätzen hat in diesen zwanzig Jahren rund 450 Millionen Franken gekostet. Das ist ein jährlicher Beitrag von etwa 22,5 Millionen Franken. Der Mehrheitsantrag, der uns heute vorliegt, sieht nun rund 710 Millionen Franken jährlich vor. Das ist 32-mal mehr als bis anhin. Dabei wurden insgesamt über 72[NB]000 neue Betreuungsplätze geschaffen: 42[NB]000 in Kindertagesstätten und rund 30[NB]000 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung.
Ich möchte festhalten: Wir sind nicht gegen Kindertagesstätten, aber wir sind dagegen, dass flächendeckend, mit dem Giesskannenprinzip und einseitig noch mehr Geld verteilt wird. Übrigens muss man sich auch bewusst sein, dass mit dem vorliegenden Mehrheitsantrag kein einziger Kita-Platz mehr geschaffen wird, sondern der Mangel vermutlich eher angeheizt wird. Übrigens gibt es auch keine Schätzung, ob es damit zu mehr Steuereinnahmen für den Bund kommen würde oder nicht. Warum gibt es keine Schätzung? Weil sich keine machen lässt. Aber es ist zu erahnen, dass der Kosten-Nutzen-Effekt eher tiefer ausfallen würde und die[NB]Kosten[NB]von[NB]jährlich[NB]710 Millionen Franken mit den zusätzlichen Steuereinnahmen ganz sicher nicht wettgemacht werden könnten.
Unser Antrag ist deshalb, auch angesichts der finanziell angespannten Lage, die Kosten für den Bund zu halbieren, respektive soll sich der Bund nur bis höchstens 10 Prozent an den Kosten beteiligen. Zahlenmässig sprechen wir damit von rund 350 Millionen anstelle von 710 Millionen Franken jährlich. Das ist immer noch ein viel zu hoher Betrag, und es ist auch unsere Pflicht, die Kasse des Staates zu hüten. Vergessen wir nicht, dass das Parlament fremdes Geld verteilt. Damit darf es nicht locker umgehen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Halbierungsantrag zu unterstützen.
Ich komme zu Artikel 20a, in dem es um die Beteiligung der Kantone geht: Nur drei Kantone - Bern, Graubünden und Zug - äusserten eine eher ablehnende Haltung gegenüber der Vorlage. Die restlichen Kantone waren alle dafür. Da die externe Kinderbetreuung eigentlich Sache der Kantone und der Gemeinden ist und sie diese Finanzierung nun ausbauen wollen, müssen sie sich daran auch beteiligen. Als Gegenfinanzierung soll eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer erfolgen. Damit könnten rund 200 Millionen Franken jährlich als Gegenfinanzierung genutzt werden.