AB 31452
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal ganz kurz in Erinnerung rufen, worum es hier geht. Es geht ganz sicher darum, mit der Änderung des Fusionsgesetzes jetzt gleichzeitig eine Änderung des Obligationenrechtes in Bezug auf die Thematik der Nationalitäts- und Wohnsitzregelung für Verwaltungsräte vorzunehmen. Es ist ziemlich klar, dass hier eine grössere Öffnung nötig ist. Dieser Grundsatz ist wohl unbestritten. Ich erinnere vor allem daran, dass etwa für internationale Gesellschaften in der Schweiz die Erfordernisse heute sehr restriktiv sind, und deshalb denke ich, dass man doch der Kommission zugute halten muss, dass sie auf dem richtigen Weg ist, wenn sie diese Erfordernisse lockern will. So soll, insbesondere im Licht der zitierten bilateralen Abkommen, auf das Nationalitätserfordernis für Verwaltungsratsmitglieder und auf das Wohnsitzerfordernis für mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder einen Direktor verzichtet werden, allerdings eben dann, wenn Reziprozität vorhanden ist, also ein ausländischer Wohnsitz im bilateralen Raum dem schweizerischen gleichgestellt wird. In diesem Sinne geht der Antrag der Kommission sicher in die richtige Richtung.
Der Antrag Steiner, den wir in der Fraktion nicht im Detail examinieren konnten, wäre bei mir persönlich sicher eher auf Ablehnung gestossen, wenn der Antragsteller den ersten Absatz beibehalten hätte. Absatz 1 mit der Erfordernis, dass die Mehrheit der Personen eines Verwaltungsrates in der Schweiz wohnhaft sein muss, wäre klar im Konflikt zur gewollten Öffnungsstrategie gestanden, und ich bin froh, dass Kollege Steiner Absatz 1 zurückgezogen hat. Auch wir wollen klare Verantwortlichkeiten für die Organe, eine klare Organhaftung. Ich denke, der Antrag geht in die Richtung, diese Verantwortlichkeiten zu klären.
Ich persönlich - nur für mich persönlich gesprochen - bin allerdings nicht ganz sicher, ob er sämtliche Probleme löst, etwa jene der Einpersonengesellschaften oder von Unternehmen der KMU-Branche in Grenzregionen usw. Ich denke, dass es hier sinnvoll ist, dieses Thema, das in der Kommission vielleicht doch noch etwas zu wenig vertieft wurde, noch einmal zu vertiefen.
Das heisst, dass ich mir persönlich durchaus vorstellen kann, dass mit dem Antrag Steiner eine sinnvolle Differenz geschaffen wird. Ich möchte aber betonen, dass einiges hier wohl noch vertieft werden muss.
Bei dieser Vertiefung ist darauf zu achten, dass das Kind dann nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird, sprich: dass die gewollten Verbesserungen, insbesondere für international tätige Unternehmungen, die Anpassung an die internationale Wirtschaftssituation und auch die Anpassung mit Bezug auf die Schwierigkeiten, die schweizerische Grossunternehmen mit diesem Erfordernis haben, nicht aufs Spiel gesetzt werden, wenn dann bei der Differenzbereinigung nach einer besseren Lösung gesucht wird.