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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-03-12

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-12

Wortprotokoll

Wir stehen im Begriff, für das Gesellschaftsrecht Regeln für eine Corporate Governance aufzustellen. Wir haben die Welle der Abzockerei hoffentlich überwunden und versuchen, da saubere Regeln zu schaffen. Es ist schon schwer nachvollziehbar, dass die bisherigen Regeln, nach denen man die Leute hätte zur Rechenschaft ziehen können, ausgehebelt werden sollen. Es wird schwierig, wenn man jemanden, der angeblich in Danzig eine Adresse hat, vor einem schweizerischen Gericht zur Rechenschaft ziehen will. Wir denken, dass die Herren Verwaltungsräte und auch Revisoren belangbar sein sollten, und zwar in aller Regel nicht im Ausland. Natürlich gibt es dazu prozessuale Möglichkeiten mit dem Lugano-Abkommen usw., aber die Sache muss noch etwas gründlicher überlegt werden.

Mit den bilateralen Abkommen, insbesondere mit dem Freizügigkeitsabkommen für Personen, steht die [PAGE 269] Schutzbestimmung zugunsten der Schweizer und der in der Schweiz Ansässigen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht. Das hat man damals vielleicht noch nicht gewusst, aber es ist nun einfach so. Im Nachgang zu diesen bilateralen Lösungen führt das zu entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsrecht. Man wird da einigen Problemen begegnen, weil viele Aktiengesellschaften heute mit Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen operieren, die in der Schweiz wohnhaft oder auch Schweizer sind. Das machte man ja nicht aus Freude, aus Spass an der Sache, sondern weil man es eben musste; da wird sich auf der Bühne leicht etwas verändern.

Es gibt das Heimatprinzip, also die Staatsangehörigkeit, wobei man festgestellt hat, dass das im neuen Zeitalter diskriminierend ist. Es gibt eine sekundäre, eine indirekte Diskriminierung, und diese läge dann vor, wenn man beim Wohnsitzerfordernis bliebe. So hat man uns belehrt. Man hat deshalb den Vorschlag gemacht, auf eine Mehrheit von Schweizern und auf eine Mehrheit von in der Schweiz Ansässigen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung zu verzichten.

Jetzt hat Herr Steiner diesen Abänderungsantrag gestellt, dem ich sehr viel Sympathie entgegenbringe. Aber ich denke - er hat das selber auch konstatiert -: Man kann nicht aus dem Sattel heraus jetzt Formulierungen finden, die sich auf Dauer bewähren können. Wir haben ja diese Frage erst als Zweitrat in die Diskussion gebracht; der Ständerat hat diese Situation noch nicht berücksichtigt. Ich denke, es ist richtig, dass wir jetzt eine Differenz zum Ständerat schaffen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Antrag Steiner zu unterstützen, damit die Stossrichtung, die wir eigentlich anstreben, stimmt. Der Ständerat wird darauf aufmerksam gemacht, dass er das Problem in der ganzen Tiefe ausloten muss und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine tragbare Lösung noch erarbeiten muss.

Ich bitte Sie, den Antrag Steiner zu unterstützen.