Stadler Simon · Nationalrat · 2023-03-01
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-01
Wortprotokoll
Im Block 2 geht es um die Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Seit gut 21 Jahren bestehen die gesetzlichen Grundlagen, um Anschubfinanzierungen für die Schaffung neuer Betreuungsplätze zu gewähren. Bis letzten Montag wurden in der Schweiz mit dieser Anschubfinanzierung rund 72[NB]300 Betreuungsplätze geschaffen. Davon sind gut 42[NB]300 Plätze in Kindertagesstätten und rund 30[NB]000 Plätze in schulergänzenden Einrichtungen geschaffen worden. Dafür hat der Bund 451 Millionen Franken eingesetzt. Diese Investitionen sind ein voller Erfolg und sehr nachhaltig. 96 Prozent der unterstützten Kindertagesstätten und 94 Prozent der schulergänzenden Angebote wurden auch nach dem Auslaufen der Finanzhilfen des Bundes weitergeführt.
Beim Zweck dieses Gesetzes möchte die Mehrheit der Kommission, dass der Bund die Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliesst, die Qualität der Angebote verbessert wird und neu auch die Kantone bei der Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern unterstützt werden. Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte, dass der Bund keine Programmvereinbarungen abschliessen kann, und die Minderheiten Umbricht Pieren möchten mit ihren Streichungsanträgen die frühe Förderung aus dem Gesetz sowie aus dem Bundesbeschluss streichen.
Im 3. Abschnitt des Gesetzes werden die Programmvereinbarungen im Detail geregelt. Zwei Punkte des bisherigen Impulsprogramms werden mit der neuen Vorlage übernommen. So kann der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen abschliessen, wenn erstens familienergänzende Betreuungsplätze für Kinder geschaffen und zweitens die Projekte besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt werden. Das neue Programm wurde aber um zwei weitere Punkte ergänzt. Neu kann der Bund auch Programmvereinbarungen abschliessen, wenn die Qualität der Angebote verbessert und die Politik der frühen Förderung von Kindern in den Kantonen weiterentwickelt wird. Die Finanzhilfen des Bundes dürfen aber höchstens 50 Prozent der Ausgaben der Kantone decken.
Zur Schaffung neuer Plätze: Unsere Kommission ist der festen Überzeugung, dass man die Schaffung neuer Betreuungsplätze weiterhin unterstützen soll. Die Nachfrage wächst schweizweit immer noch. Die Schaffung neuer Betreuungsplätze ist in unseren Augen eine Investition in unsere Zukunft und auch in unsere Familien. Gerade in den ländlichen Kantonen und in vielen Agglomerationen in diesem Land besteht noch ein grosser Nachholbedarf. Die bisherigen Anschubfinanzierungen haben zudem gezeigt, dass diese Massnahmen sehr nachhaltig waren.
Zur besseren Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern: Die meisten Angebote richten sich an Eltern, die einem ganz gewöhnlichen Job nachgehen. Die meisten Betreuungsstätten haben zwischen 7 und 18 Uhr geöffnet und am Samstag geschlossen. Das stellt vor allem Eltern vor grosse Herausforderungen, die an Randzeiten oder auch am Wochenende arbeiten. Aus diesem Grund möchte die Mehrheit der Kommission an dieser Bestimmung festhalten.
Die Mehrheit der Kommission möchte, dass der Bund auch Programmvereinbarungen mit Kantonen abschliessen kann, um die pädagogische und betriebliche Qualität der Angebote zu verbessern. Die Studie von BAK Economics hat die volkswirtschaftlichen Effekte eines Investitionsprogramms in die frühe Kindheit untersucht. Die Studie kommt zum Schluss, dass Kinder, welche ein Angebot im Frühbereich besuchen, später leichter und schneller lernen. Dies fördert die Bildungsfähigkeit der Kinder und führt zu besseren schulischen Leistungen und dann auch höheren Löhnen. Damit dieser Effekt jedoch eintritt, ist es wichtig, dass die Angebote qualitativ und pädagogisch auf einem guten Level sind.
Eine Minderheit I (Herzog Verena) möchte den Artikel so einschränken, dass die Verbesserungen sich nicht an den gültigen Empfehlungen zur Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung der zuständigen interkantonalen Konferenzen orientiert. Damit der Bund sich nicht über Qualitätskriterien der Kantone hinwegsetzt, will sich die Kommissionsmehrheit auf die bereits vorhandenen Empfehlungen der interkantonalen Konferenzen beziehen.
Bei den Programmvereinbarungen beantragt die Mehrheit der Kommission, einen zusätzlichen Punkt in die Vorlage aufzunehmen. Mit Artikel 13 Absatz 2 können die Kantone auf der Grundlage von Programmvereinbarungen von Finanzhilfen profitieren, wenn sie Massnahmen zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern treffen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass solche Angebote pädagogisch sehr wertvoll sind. Heute steht die Schweiz vor grossen Herausforderungen bei der Integration von ausländischen Kindern in unser Schulsystem. Sprachliche Barrieren und sehr hohe Ausländeranteile in den Schulklassen fordern unsere Volksschule. Zudem treffen in den Schulen verschiedene soziale und kulturelle Lebenswelten der Kinder aufeinander. Die Politik der frühen Förderung kann also die sprachlichen Barrieren noch vor der obligatorischen Schulzeit reduzieren. Sie führt aber auch zu besseren Bildungschancen der Kinder und hilft bei einer besseren Integration von ausländischen Kindern in unsere Gesellschaft.
Wenn uns eine Verbesserung bei der frühen Förderung gelingt, reduziert sich auch der finanzielle Aufwand der Gemeinden und der Kantone. Denn es können Ausgaben, die heute für den DaZ-Unterricht, für Assistentinnen und Assistenten oder für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ausgegeben werden, reduziert werden, und ja, damit werden auch die Lehrerinnen und Lehrer entlastet.
Die Minderheit Fivaz Fabien möchte den Begriff "Kinder mit Behinderung" durch "Kinder mit besonderen Bedürfnissen" ersetzen. Ich habe grösstes Verständnis für dieses Anliegen. Es ist jedoch schwierig, den Begriff "Kinder mit besonderen Bedürfnissen" abzugrenzen. Ich bin überzeugt, dass jedes Kind besondere Bedürfnisse hat. Deshalb ist es hier schwierig, eine klare Trennlinie zu ziehen, und deshalb empfiehlt die Kommission, hier der Mehrheit zu folgen.
Artikel 13 Absatz 4 ermöglicht, dass der Bund Kantonen oder Dritten Finanzhilfen für Programme und Projekte von nationaler oder sprachregionaler Bedeutung gewähren kann, die dem Zweck des Gesetzes entsprechen. Ich denke da vor allem an den Kanton Graubünden, wo es sicher sprachregionale Projekte gibt, die mit solchen Programmvereinbarungen unterstützt werden könnten. Eine Minderheit Umbricht Pieren möchte diesen Absatz streichen.
Zur Evaluation: Das BSV wird mit Artikel 19 dazu verpflichtet, regelmässig die Auswirkungen dieses Gesetzes zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. [PAGE 114]
Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte, dass der Vollzugsaufwand dieses Gesetzes im Verpflichtungskredit der Vorlage enthalten ist. Die Kommission hat sich vertieft mit den Umsetzungskosten auseinandergesetzt. Für die Programmvereinbarungen war zu Beginn ein jährlicher Beitrag von 60 Millionen Franken vorgesehen. Da für die ersten vier Jahre Umsetzungskosten von jährlich 4 Millionen Franken anstehen, hat unsere Kommission den ursprünglichen Betrag um 4 Millionen von 60 auf 56 Millionen Franken gekürzt.
Zu den Kosten der Programmvereinbarungen: In Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht es um die Kosten für die Programmvereinbarungen. Die Vorlage sieht vor, dass für die Schaffung neuer Betreuungsplätze, die bessere Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern, die Qualitätssteigerung der Angebote und für die Politik der frühen Förderung jährlich je 14 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Das ergibt einen jährlichen Aufwand von rund 56 Millionen Franken. Die Kosten bewegen sich also im selben Rahmen, wie sie bereits heute jährlich anfallen.
Die Minderheit Gutjahr möchte den Verpflichtungskredit halbieren. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Meinung, dass wir hier nicht hinter die bisherigen Bestrebungen zurückfallen sollten, denn bereits heute investiert der Bund rund 55 Millionen Franken im Jahr in die Anschubfinanzierungen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, auch bei Block 2 sämtliche Mehrheiten zu unterstützen. Zudem beantragt die WBK-N, die Vorlage anzunehmen; sie hat das an ihrer letzten Sitzung mit 15 zu 8 Stimmen entschieden.