Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-03-01
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01
Wortprotokoll
Ich vertrete die Kommissionsminderheit zur Motion Müller Damian für eine Entschädigung für die Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital. Diese Motion soll eine Lücke im Vollzug schliessen.
Meine Minderheit unterstützt den Antrag des Bundesrates, der die Ablehnung empfiehlt. Wir befürchten, dass eine solche Ausdehnung der Betreuungsentschädigung zu einer Ungleichbehandlung von Eltern führt, deren Kinder ambulant betreut werden. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass auch leichte und mittelschwere Beeinträchtigungen wie harmlose Erkrankungen oder die leichten Folgen eines Unfalls unter diese Regelung fallen würden, sobald ein Kind mehr als vier Tage hospitalisiert wäre. In unseren Augen sollte das aktuelle System einige Jahre lang erprobt werden, und danach erst, sprich nach gesammelten Erfahrungen, sollte es eine Evaluation über eine allfällige Anpassung geben.
Es wird beanstandet, dass die Erfüllung der Kriterien für die Betreuungsentschädigung oft umstritten sei. Laut BAG gibt es aber erstens noch keine Angaben zu abgelehnten Gesuchen und zweitens auch noch keine einzige Klage wegen zu langem Warten beim Erwerbsersatz. Die Bestimmung im Erwerbsersatzgesetz, welche diesen Betreuungsurlaub abdeckt, ist erst im Juli 2021 in Kraft getreten. Deshalb ist die Zeitspanne für eine Entscheidung noch zu kurz, und es müssen noch Erfahrungswerte gesammelt werden. Es ist schlicht und einfach noch zu früh, Bilanz zu ziehen. Wir können nicht ein Gesetz einführen, das zu Doppelspurigkeiten führt und [PAGE 118] vielleicht aufgrund von Erfahrungswerten wieder abgeschafft werden muss.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und weist auf den bereits bestehenden vierzehnwöchigen Betreuungsurlaub hin. Die Minderheit tut es aus besagten Gründen ebenfalls und lehnt diese Motion ab.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.