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Hess Peter · Nationalrat · 2003-03-12

Hess Peter · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich habe keineswegs die Absicht, mit meinem Votum den bisherigen Zustand mit dem so genannten Heimatschutzartikel, also dem Erfordernis, dass eine Mehrheit des Verwaltungsrates Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein muss, zu verteidigen. Was nun aber hier von der Kommission beantragt wird - wie ich inzwischen gesehen habe, sind wesentliche Gedanken dazu auch aus der Verwaltung gekommen -, bedeutet, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Es ist nämlich in diesen Bestimmungen für Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Liquidatoren und Geschäftsführer bei der GmbH vorgesehen, dass bei Staaten, mit denen wir einen Staatsvertrag abgeschlossen haben, im Extremfall eine Schweizer Gesellschaft kein Organ mehr in der Schweiz haben muss. Ausgerechnet Italien ist einer dieser Staaten - jetzt stellen Sie sich vor, dass wir in der Schweiz Gesellschaften haben, die ausschliesslich von Leuten mit Wohnsitz usw. in Italien geführt werden, gegen die wir also in der Schweiz nicht mehr vorgehen können!

Wer steht denn für das ein, was wir in den letzten Jahren immer intensiver gefordert haben, nämlich für eine ordnungsgemässe Geschäftsführung, für die Einhaltung von Corporate-Governance-Grundsätzen, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Verrechnungssteuer? All das entspricht der strengen Haftung für die schweizerischen Organe von Gesellschaften, die mit keiner Regelung in einem anderen europäischen Land vergleichbar ist. Das wollen Sie jetzt ohne Not aufgeben. Da kann ich nicht mitmachen.

Mit dem Vorschlag, wie er von der Verwaltung und von der Kommission unterbreitet wird, wird die bewährte Hierarchie, wie sie im Obligationenrecht für das Gesellschaftsrecht aufgestellt ist, umgestellt. Herr Steiner hat diese Hierarchie sehr einleuchtend dargestellt: Wir haben die Oberleitung beim Verwaltungsrat und die Möglichkeit, haftungsentlastend über das Organisationsreglement Geschäftsführungsaufgaben an Dritte, z. B. Mitglieder des Verwaltungsrates oder Direktoren oder andere, zu delegieren. Diese Ordnung soll nun umgestellt werden, indem wir zugestehen, dass der Verwaltungsrat im Ausland wohnen darf und nur noch der Direktor in der Schweiz ansässig sein muss.

Ich weiss, dass Einzelne von Ihnen der Idee verfallen könnten, ich möchte hier nur eigene Interessen - sprich: Verwaltungsratsmandate - verteidigen. Das ist nicht der Fall. Es ist auch nicht so - hier will ich ein Wort in den Mund nehmen, das die Frau Bundesrätin bei uns in der Fraktion gebraucht hat, vielleicht wird sie es nachher wieder brauchen -, dass man bei so genannten Domizilgesellschaften Schweizer Verwaltungsräte nur als Strohmänner hätte. Mit der strengen Haftung - sie ist durch das Bundesgericht mehrfach bestätigt worden - ist es mit der leichtfertigen Strohmännerorganschaft vorbei. Spätestens wenn es zu einem Prozess kommt, wird dann nämlich Klarheit geschaffen.

Nun will man das umstellen und sagen: Der Verwaltungsrat darf im Ausland wohnen. Wir haben dann einen Direktor; der muss hier sein. Da will man mich glauben machen, dass das dann kein Strohmann sein kann. Das ist doch an den Realitäten vorbeipolitisiert.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der ganze Vorschlag, wie er uns von Kommission und Verwaltung vorgelegt wird, nicht durchdacht ist. Man sagt, dass aufgrund der bilateralen Verträge die Freizügigkeit gewährt werden müsse, und zwar gemäss Vorschlag für alle Organe, sprich Verwaltung, Revisionsstelle, Liquidatoren. Aber diese strenge, neue Ordnung - oder umgekehrt: die lockere Ordnung, müsste ich besser sagen - ist nur für den Verwaltungsrat vorgesehen. Sie werden nie eine ausländische Revisionsstelle finden, die in der Schweiz revidieren darf, denn gemäss Vorschlag der Verwaltung muss diese Stelle einen Sitz, wenn es eine juristische Person ist, oder eine Zweigniederlassung haben. Dasselbe trifft für den Liquidator zu; auch er muss in der Schweiz anwesend sein. Also schon hier ist in der Bestimmung selber ein Widerspruch, der in der näheren Prüfung durch den Ständerat nochmals überarbeitet werden kann.

Ich fasse zusammen: Es ist unbestritten, sowohl bei Herrn Steiner wie bei mir, dass aufgrund der Entwicklungen im europäischen Recht, aufgrund der bilateralen Verträge die Zeit für den Heimatschutzartikel vorbei ist. Es kann aber auf der andern Seite nicht angehen, dass wir es zulassen, dass schweizerische Gesellschaften ausschliesslich vom Ausland aus dirigiert werden können und dass wir in der Schweiz kein Organ mehr haben, das für verschiedene mögliche Ansprüche ins Recht gezogen werden kann. Darum sage ich Nein zu diesem vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Gemeinschaftsrecht und Ja zu schutzwürdigen Interessen unserer schweizerischen Volkswirtschaft, und damit meine ich nicht die Interessen einzelner Schweizer Bürger oder Verwaltungsräte, sondern gesamtstaatliche Interessen, die wir hier zu verteidigen haben.

Ich bitte Sie, dem Antrag Steiner zuzustimmen.