Haab Martin · Nationalrat · 2023-03-01
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01
Wortprotokoll
Die Motion Giacometti 22.3952 will neu die unterschiedliche Haltung von Eseln und Pferden in der Tierschutzverordnung regeln. Insbesondere fordert die Motion eine neue Regelung bezüglich der Sozialkontakte unter den Equiden. Zu den Equiden gehören Pferde, Maultiere, Maulesel und Esel. Sie sollen, wenn es nach dem Willen der Motionärin geht, nur unter ihresgleichen gehalten werden dürfen.
Esel und Pferde gehören nicht zur gleichen Art, haben tatsächlich unterschiedliche Bedürfnisse, sind aber eng miteinander verwandt, so eng, dass sie die Nähe zueinander suchen. Seit Jahrtausenden paaren sie sich auf natürliche Art und Weise, woraus Nachwuchs entsteht. Aus diesen Verbindungen entspringen Maultiere und Maulesel. Diese sind Kreuzungsprodukte, sogenannte Hybriden, aus zwei verschiedenen Equidenarten. Sie können sich unter ihresgleichen nicht vermehren. Ihre Eltern sind immer Esel und Pferd. Es handelt sich also um eine natürliche Kreuzung zweier Tierarten, welche einzigartig ist; es ist angewandte Gentechnik, mit der man eine jahrtausendealte Erfahrung hat.
Die Motion legt zwei Schwerpunkte fest: erstens die Haltung dieser Tiere, zweitens die Sozialkontakte untereinander. Die Anforderung bezüglich der Haltung hat der Bundesrat für hinfällig befunden, sie sei bereits durch die Bestimmung in der Tierschutzverordnung abgedeckt. Übrig bleibt von der Motion die Forderung in Bezug auf den Sozialkontakt von Eseln, Maultieren und Mauleseln. Genau da schiesst die Motion am Ziel vorbei, weil sie in der Argumentation Arten und Kreuzungsprodukte vermischt. Pferde und Esel zu trennen ist möglich, wenn auch nicht zwingend nötig, denn sie paaren sich in der Natur auch, was ja wohl Beweis genug ist, dass sie die Nähe zueinander suchen. Wie kann behauptet werden, dass zwei Tierarten, die sich von Natur aus paaren, nicht zusammenpassen? Dies geht namentlich von einer Motionärin aus, die aus einer Gegend stammt, welche tatsächlich noch über einen Maultierbestand verfügt und wo die Besitzer der Tiere die Vorzüge dieser Equiden zu schätzen wissen. Die Haltungsbedingungen für diese Tiere sind in der Tierschutzverordnung klar definiert.
Zu Ende gedacht bedeutet diese Motion also, dass ein Maultier nicht mit seinem Mutter- oder Vatertier und dessen Artgenossen gehalten werden darf - das ist jedoch das Natürlichste. Wenn nun gefordert wird, dass ein Maultier weder mit Pferden noch mit Eseln zusammen gehalten werden darf, heisst das konkret, dass es nicht mit seinen leiblichen Eltern zusammen gehalten werden darf. Das ist absurd und zeigt, wie wenig Fachwissen die Motionäre von der Thematik haben.
Nehmen wir das Beispiel von Hund und Katze: Sie gehören nicht zur gleichen Gattung, sind überhaupt nicht miteinander verwandt - sie haben gemein, dass beide zu den Raubtieren gehören -, sie paaren sich keinesfalls und verhalten sich sprichwörtlich wie Hund und Katze. In der Schweiz gibt es über 100[NB]000 Haushalte mit einem Hund und einer Katze; sie sind demnach Sozialpartner. Niemand kommt auf die Idee, dass sie nicht mehr zusammen im gleichen Haushalt gehalten werden dürfen. Obwohl es viel naheliegender wäre, gibt es zum Glück bis heute kein Gesetz, welches vorschreibt, einen zweiten Hund oder eine zweite Katze zu halten. Hund und Katze gelten landläufig sogar als Sozialpartner für den Menschen, obwohl die Unterschiede in den allermeisten [PAGE 120] Fällen frappant sind. Vom Einpersonenhaushalt ohne Sozialpartner wollen wir in dieser Debatte gar nicht anfangen zu sprechen.
Lehnen Sie mit mir diese absurde Motion ab, leisten Sie einen Beitrag, damit die einzigartigen Tiere in unserem Alpenraum weiterhin gehalten werden - im Sozialkontakt mit den eigenen Eltern. Ich, die Maulesel und deren Eltern danken Ihnen.