Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-03-02
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte ein Argument von Herrn Ettlin aufnehmen. Er hat gesagt, wer nicht versichert sei, habe auch keine Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Dem ist natürlich so. Wenn Sie drei Anstellungen à 20[NB]000 Franken haben, haben Sie 60[NB]000 Franken - es gibt viele, die mit einer Anstellung auch nicht mehr als 60[NB]000 Franken verdienen - und sind dreimal nicht versichert. Wenn Sie dreimal nicht versichert sind, haben Sie keine Möglichkeit, ein Alterskapital anzusparen. Es gibt keine Hochrechnung eines möglichen Alterskapitals für das Alter von 65 Jahren. Somit gibt es dreimal keine Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Das ist ein Problem. Es gibt auch dreimal keine Hinterlassenenleistungen, die vielleicht im gegebenen Fall sehr begehrt wären. Darum müssen wir aufhören, immer nur von der Altersrente zu sprechen. Es gibt auch Erwerbsunfähigkeitsleistungen, es gibt auch Hinterlassenenleistungen. Meines Erachtens sind diese bis zur Pensionierung noch fast wichtiger als die Altersrente.
Wir sollten aufhören, die Altersrente auf das Komma genau auszurechnen. Ob es 2 Franken mehr oder 5 Franken weniger sein werden: Man kann sie nicht definitiv berechnen, der Kommissionspräsident hat es ebenfalls gesagt. Die Frage der Zinsen und Zinseszinsen wird sehr relevant sein. Ein Kapital, das Sie während der ersten zwanzig Jahre angespart haben, entwickelt sich mit Zinsen und Zinseszinsen bis zum Alter von 65 Jahren stark. Das dürfen wir nicht vergessen.
Darum bin ich der Auffassung, wir sollten hier an unserem Entscheid festhalten und die Eintrittsschwelle nicht nochmals erhöhen.