Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-02
Wortprotokoll
Ich beantrage mit meinem Minderheitsantrag, beim Koordinationsabzug eine Ausnahme für die Temporärbranche zu machen. Bei der Vorberatung hat sich die Verwaltung vehement dagegen gewehrt. Ich bin aber überzeugt, dass sie den springenden Punkt nicht berücksichtigt.
Das BSV und die Kommissionsmehrheit halten zu Recht fest, dass das Modell der Temporärbranche gemäss der beantragten Ausnahmeregelung bei Personen mit längeren Einsätzen zu einer Versicherung unterhalb des neuen BVG-Standards führt. Das ist aber keine überraschende Erkenntnis, im Gegenteil: Das ist ja der Grund, weshalb wir überhaupt darüber diskutieren müssen. Andernfalls ginge es um eine umhüllende Versicherung, was kein Thema für die Politik wäre.
Die Unterschreitung des neuen Standards ist auf maximal ein Jahr beschränkt, d. h., niemand bildet deshalb langfristig weniger Rente. Vor allem aber ist es grundsätzlich kein Problem, sondern gewissermassen logisch. Der Gedankengang hat eine gewisse Komplexität - wie vieles beim BVG, wie den Mitgliedern dieses Rates und der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit inzwischen bekannt ist. Ich möchte dennoch eine Herleitung machen und versuche dabei, so kurz und präzis wie möglich zu bleiben. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir hier über die nötigen Hintergrundinformationen verfügen.
Das Problem der Temporärbranche ergibt sich daraus, dass wir ihr künftig gewissermassen die Kosten für zwei verschiedene Ansätze aufbürden, um dasselbe zu erreichen. Es sind zwei Ansätze, die beide auf unterschiedlichen Wegen Arbeitnehmende mit einer reduzierten Anzahl Arbeitsstunden besserstellen möchten.
Der eine Ansatz ist das Pensionskassenmodell der Temporärbranche. Mit diesem Ansatz werden viele Temporärarbeitende ab der ersten Einsatzstunde versichert, indem die Eintrittsschwelle auf die Stunde umgerechnet wird. Das ist ein riesiger Vorteil, insbesondere auch bezüglich Versicherungsschutz. Ein Beispiel dazu: Wenn ein 25-Jähriger 500 Stunden à 25 Franken gearbeitet hat und invalid wird, erhält er gemäss dem Pensionskassenmodell der Temporärbranche auch ganz ohne eigenes Alterskapital bis zum Rentenalter total fast eine halbe Million Franken. Im BVG-Standard erhält er - auch nach unserer Reform - nichts, weil er unterhalb der Eintrittsschwelle liegt. Das sind auch Realitäten. Sie sehen, von wem ich eigentlich rede. Es sind Leute mit tiefen Einkommen oder kleinen Pensen, die aus welchen Gründen auch immer - aus Gründen familiärer, beruflicher Art usw. - Teilzeiteinsätze leisten wollen und müssen.
Ungeachtet dieses bestehenden Pensionskassenmodells kommt nun die Politik - also wir - mit einem anderen Ansatz und will die Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten in allen Branchen besserstellen. Das machen wir über eine Senkung des Koordinationsabzugs. Darüber haben wir ja vorhin entschieden. Es ist meines Erachtens auch richtig, dass wir versuchen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserzustellen. Für die Temporärbranche hat das aber eine gravierende Konsequenz: Ohne Ausnahmeregelung bezahlt sie nun beides, sowohl ihr eigenes Modell als auch den neuen Ansatz aus der Politik, sowohl zusätzliche Leistungen ab der ersten Stunde als auch einen höheren versicherten Lohn bei langen Einsätzen. Die Temporärbranche kann das wirtschaftlich nicht tragen. Sie müsste ihr bewährtes Modell abschaffen.
Insofern ist es logisch, dass sich hier ein Problem ergibt, und für mich ist auch die Lösung völlig logisch. Wir ermöglichen der Branche die Weiterführung ihrer Mehrleistungen für kurze Einsätze, indem wir ihr für Einsätze bis zu maximal einem Jahr erlauben, sich gemäss bisherigem BVG-Standard zu versichern und den neuen Standard zu unterschreiten. Es ist logisch, das zuzulassen, weil wir den Koordinationsabzug ja nicht senken, um etwas für die langen Einsätze zu tun. Wir senken ihn, um etwas für die kurzen Einsätze zu unternehmen. Ich bitte Sie, diese Ausnahme zu ermöglichen.
Für mich hat das auch etwas mit politischen Grundwerten zu tun. Mit Ihnen bin ich stolz darauf, dass wir im Laufe der BVG-Debatte eine gute Lösung für die Besserstellung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten gefunden haben. Die Temporärbranche hat sich aber schon Jahre vorher Überlegungen zur zweiten Säule gemacht und hat für kurze Einsätze sogar eine noch bessere Lösung gefunden als wir. Wenn wir nun kommen, diese Lösung kippen und keine Ausnahme zulassen, dann werden die Mehrkosten bei den Temporärfirmen explodieren. In meinem Politikverständnis ist Platz für verschiedene Wege. Ich habe einen hohen Respekt vor selbst entwickelten branchenspezifischen Lösungen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen und durch die Ausnahmeregelung verhindern, dass die Temporärarbeitenden zu Reformverlierern werden, weil wir ihnen eine teure zweite Lösung aufzwingen für ein Problem, das die Branche mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag bereits gelöst hat.
Auf dieses Problem aufmerksam geworden ist der Nationalrat. Das ist ihm hoch anzurechnen. Er hat unsere Kommission aufgefordert, einen Lösungsvorschlag zu machen. Genau das versuche ich nun zu tun. Auf Seite 5 der Fahne sehen Sie, dass der Bundesrat gemäss Nationalrat zwar abweichende Regelungen erlassen könnte. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat die nationalrätliche Bestimmung jedoch gestrichen, weil der Bundesrat gesagt hat, mit einer Delegationsnorm könne er nichts anfangen, er wolle sie auch nicht anwenden. Darum sind wir gezwungen, eine Ausnahmeregelung ins Gesetz zu schreiben.
Sie sehen auf Seite 5 der Fahne, wie die Regelung lautet. Ich verzichte darauf, Ihnen diese in voller Länge vorzulesen. Darauf basierend kann dann der Nationalrat, wenn wir eben im Sinne der Minderheit entscheiden, sagen, ob er unseren Beschluss akzeptieren und im BVG eine Ausnahmebestimmung für eine branchenspezifische Lösung implementieren will. Setzen wir auf dieses positive Zeichen für die 400[NB]000 Menschen in unserem Land, die auf Temporärarbeit angewiesen sind. Es wäre insbesondere für die Temporärarbeitenden in den tieferen Lohnsegmenten ein ganz starkes Zeichen, wenn diese Regelung beibehalten werden könnte.
Vorhin wurde die Mehrheitsfähigkeit der gesamten Vorlage angesprochen. Wenn Sie sich hier 400[NB]000 oder auch nur 200[NB]000 weitere Gegner schaffen, dann wünsche ich definitiv viel Glück. Alleine schon aus diesem Grund sind wir gut beraten, dem Nationalrat jetzt mal einen Beschluss gemäss Minderheitsantrag weiterzugeben. Vielleicht findet er eine noch bessere Lösung. Dann sind wir sicher auch bereit, diese zu akzeptieren.