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Gössi Petra · Nationalrat · 2023-03-02

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

Mit der Motion Gmür-Schönenberger 22.3921, die am 14. September 2022 eingereicht wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz oder gegebenenfalls das Arbeitsgesetz so anzupassen, dass Arbeitszeiten im Falle einer Energiemangellage schnell und befristet flexibilisiert werden können. Konkret soll im Krisenfall Nacht- und Sonntagsarbeit einfacher bewilligt werden können.

Die WAK-N hat die Motion am 30. Januar vorberaten. Die Motion will den Unternehmen die nötige Flexibilität geben, damit sie der Probleme Herr werden können, die sie im Falle einer Energieknappheit zu stemmen haben.

Die Mehrheit der Kommission, die dem Nationalrat die Annahme der Motion empfiehlt, war sich einig, dass es die geforderte Flexibilisierung in diesem Winter nicht brauchen wird. Das haben wir aber vor allem exogenen Faktoren zu verdanken, wie zum Beispiel dem warmen Wetter. Die Mehrheit war sich aber auch einig, dass wir uns zwingend auf den nächsten Winter vorbereiten müssen. Ein Puzzleteil neben weiteren Massnahmen wie zum Beispiel dem Zubau von erneuerbaren Energien ist dabei, dass auch dem einzelnen Unternehmen Instrumente in die Hand gegeben werden, welche ihm in der Notlage helfen, die unmittelbaren Problemstellungen zu beheben. Zudem hat die Covid-Krise in Erinnerung gerufen, dass die Auswirkungen von Mangellagen nur schwierig vorhersehbar sind und dass es für das Parlament in Notlagen schwierig ist, sich gegen Bundesrat und Verwaltung durchzusetzen. Deshalb will die den Vorstoss unterstützende Mehrheit bereits heute in Szenarien denken und sich angemessen auf mögliche Situationen vorbereiten.

Die ablehnende Minderheit war der Überzeugung, dass das SECO im Falle einer Mangellage auch ohne Gesetzesänderung schnell genug reagieren könnte und dass es keine Gesetzesänderung braucht. Am schwersten wogen aber die Bedenken, dass die Motion auf eine allgemeine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes zielt. [PAGE 153]

Diese Meinung teilt die Mehrheit nicht, weil die in der Motion vorgesehene Anpassung viel zu spezifisch ist, um zu einer allgemeinen Aufweichung der Arbeitszeiten führen zu können. Die Motionärin verlangt nur, dass eine Energiemangellage als dringendes Bedürfnis für Nacht- und Sonntagsarbeit klassifiziert und dass im Falle einer Strommangellage Sonntagsarbeit aus Gründen der wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit bewilligt werden kann.

Die Motion wurde vom Ständerat am 13. Dezember 2022 mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Die WAK-N beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsminderheit Wermuth beantragt, die Motion abzulehnen.

Ich bitte Sie somit im Namen der Mehrheit der Kommission, der Motion Gmür-Schönenberger zuzustimmen.