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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-06

Wortprotokoll

Die SBB mussten den für Ende Januar 2023 geplanten Baustart sehr kurzfristig absagen. Grund für die kurzfristige Absage ist eine Beschwerde gegen die Vergabe des Bauauftrags und der noch ausstehende Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur aufschiebenden Wirkung. In der Folge liessen sich die Konzepte für die Fahrplananpassungen nicht zeitgerecht anpassen. Dies betraf insbesondere die von Ende Januar 2023 bis Mitte Dezember 2023 geplanten, abschnittsweisen Einspursperren in der Nacht. Diese können wegen der langen Vorlaufzeiten voraussichtlich erst ab Mitte April 2023 annulliert werden. Somit bleiben die nächtlichen Fahrplanänderungen einige Wochen bestehen, obwohl die SBB in dieser Zeit keine Arbeiten für das Projekt "Grundinstandsetzung Hauenstein-Basistunnel" ausführen können. Die nächtlichen, abschnittsweisen Einspursperren und die damit verbundenen Fahrplanänderungen im Fern- und Regionalverkehr gelten vom 30. Januar bis Mitte April, jeweils von Sonntagnacht bis Freitagmorgen zwischen etwa 22 Uhr und 6 Uhr. Die Sperren lassen sich [PAGE 174] nicht kurzfristig absagen oder umplanen, da sämtliche betroffenen Bahnunternehmen und Bahninfrastrukturbetreiber im In- und Ausland diese Änderungen in ihre betrieblichen Fahrpläne, Zugsumläufe und Personaleinteilungen eingeplant haben.

Der Bundesrat hat keine Informationen über allfällige Mängel im Submissionsverfahren. Die Verantwortung für die Durchführung der Submissionsverfahren liegt bei den Bahnen. Das UVEK greift nicht in die operative Steuerung ein. Bei konkreten Hinweisen auf ein Fehlverhalten wird über das Controlling, aber vor allem über die Revisionsstellen der SBB und des Bundesamts für Verkehr sowie über die Eidgenössische Finanzkontrolle interveniert.

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