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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-06

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-06

Wortprotokoll

Im März 2022 hat der Bundesrat den Schutzstatus S für Personen, die wegen des Kriegs aus der Ukraine flüchten, aktiviert. Bis Ende Dezember 2022 wurde dieser Schutzstatus über 74[NB]000 Personen aus der Ukraine gewährt. Seit Herbst 2022 haben zudem die Gesuche von Personen im regulären Asylverfahren stark zugenommen. Am 24. Januar hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Asylprognosen für 2023 kommuniziert. Bis Ende Jahr ist mit zwischen 24[NB]000 und 40[NB]000 Asylgesuchen zu rechnen. Das wahrscheinlichste Szenario liegt bei 27[NB]000 plus/minus 3000 Gesuchen. Diese Zahlen sind sehr hoch.

Bereits seit 2016 besteht eine Notfallplanung, nach der die Armee dem SEM die Infrastruktur zur Verfügung stellen kann, um bei Bedarf die Unterbringungskapazitäten zu erhöhen.Ein Bundesratsbeschluss ist dafür nicht notwendig. Als sich im letzten Herbst die Situation verschärfte, hat das SEM die Armee um Unterstützung ersucht. Seit Ende Dezember stellt die Armee befristet bis Ende Mai 2023 auf den Waffenplätzen Bure, Dübendorf, Freiburg, Thun und St. Luzisteig bis zu 2700 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

Angesichts der Probleme, rechtzeitig das richtige Personal für die Betreuung der Schutzsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, hat das EJPD zudem eine personelle Unterstützung durch die Armee beantragt. Deshalb hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 beschlossen, die Armee im Assistenzdiensteinsatz zur Unterstützung des SEM im Asylbereich einzusetzen. Der Assistenzdienst umfasst maximal 500 Armeeangehörige, welche bis längstens am 31.[NB]März 2023 eingesetzt werden können. Da dieser Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er vom Parlament in der Session nach dem Bundesratsentscheid genehmigt werden.

Die Armeeangehörigen unterstützen das SEM beim Assistenzdienst in den folgenden Bereichen: personelle und materielle Unterstützung beim Aufbau, beim Einrichten und beim Abbau von zur Verfügung gestellter Infrastruktur; personelle Unterstützung beim Betrieb der zur Verfügung gestellten Infrastruktur im Sinne einer initialen Anschubleistung, bis das erforderliche zivile Personal verfügbar ist; schlussendlich personelle Unterstützung bei der medizinischen Erstversorgung der Asyl- und Schutzsuchenden. Die Armee erbringt ebenfalls Unterstützungsleistungen im Bereich von Personentransporten. Hingegen übernehmen Armeeangehörige keine Aufgaben im Sicherheitsbereich.

Die Unterstützungsleistungen der Armee werden von Durchdienern und von Formationen erbracht, die gemäss Dienstleistungsplan ordentlich im Dienst stehen. Der Assistenzdienstverursacht damit ungefähr gleich hohe Kosten wie Armeeangehörige, die einen normalen Ausbildungsdienst absolvieren würden. Der Assistenzdienst der Armee zugunsten des SEM ist somit über das ordentliche Budget des VBS abgedeckt.

Die in der Botschaft festgelegte Zahl von maximal 500 Armeeangehörigen im Assistenzdiensteinsatz wird nicht ausgeschöpft. Bislang sind jeweils zwischen 15 und 25 Armeeangehörige gleichzeitig im Einsatz. Die Armeeangehörigen kommen gestaffelt zum Einsatz. Das SEM stellt die konkreten Gesuche über die etablierten Prozesse des Ressourcenmanagements Bund. Über Umfang und Verteilung der jeweils benötigten Armeeangehörigen entscheidet das SEM in Zusammenarbeit mit der Armee.

Im Rahmen des vom SEM geführten Sonderstabs Asyl (Sonas) wird die Einhaltung der Subsidiarität für jede Leistung anhand bestimmter Kriterien geprüft. Deren Einhaltung im Einsatz wird ebenfalls geprüft. Sobald die Aufgaben durch ziviles Personal des SEM, durch Zivildienstleistende oder private Anbieter erfüllt werden können, werden die Armeeangehörigen von diesen Aufgaben entbunden. Damit wenden wir die Lehren an, die wir aus dem Armee-Einsatz zur Unterstützung der zivilen Behörden zur Bewältigung der Pandemie gezogen haben.

Gemäss Entscheid des SEM und des Bundesamtes für Zivildienst im Rahmen des Sonas sollen auf diese Weise von Januar bis April 2023 bis zu 140 Zivildienstpflichtige für Einsätze zugunsten des SEM aufgeboten werden. Zwischen Anfang Januar und Mitte Februar konnte die Zahl von 40 auf 135 Zivildienstpflichtige erhöht werden. Gleichzeitig nimmt die Schaffung von Unterkunftsgelegenheiten in den Städten und Kantonen die Zivilschutzverbände stark in Anspruch. Daher haben sich Bund, Kantone und Städte im Rahmen des Sonas darauf geeinigt, dass der Zivilschutz zugunsten der Kantone und Städte eingesetzt werden soll. Dies entspricht der Prioritätenordnung, die in den gemeinsamen Eckwerten von Bund und Kantonen in der Notfallplanung 2016 vereinbart wurden. Das Verteilsystem zwischen Armee und Zivildienst auf Stufe Bund einerseits und Zivilschutz auf Stufe Kantone und Städte andererseits funktioniert, und das komplementär.

Der Ständerat hat dieses Geschäft am 1. März 2023 mit 33 zu 5 Stimmen angenommen.

Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und dem Bundesbeschluss unverändert zuzustimmen.