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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-03-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-06

Wortprotokoll

Der Krieg in der Ukraine ist ohne Zweifel ein das Völkerrecht verletzender Krieg. Die täglich übermittelten Bilder zeigen eindrücklich den Schrecken und die Brutalität der heutigen Kriegsführung. Unermessliches menschliches Leid, zerstörte Infrastrukturen und eine massiv beschädigte Natur sind die Folgen. Der Krieg zeigt seine schrecklichste Seite. Er tötet Soldatinnen und Soldaten, unschuldige Menschen, belastet das Zusammenleben und zerstört auf lange Sicht die Lebensgrundlagen. Aber so darf es nicht weitergehen. Irgendwann, möglichst schnell müssen die Kontrahenten zu einem gemeinsamen Weg zurückfinden.

Die Erfahrung zeigt, dass Kriege in den letzten Jahren nicht auf dem Schlachtfeld, sondern am Verhandlungstisch entschieden worden sind. So stelle ich mir denn die Fragen: Wie können wir helfen, noch mehr Leid und Zerstörung zu verhindern? Wie können wir zur Konfliktverhinderung beitragen? Sind es zusätzliche Waffen, oder sind es andere uns zur Verfügung stehende Mittel zur Befriedung und der humanitären Hilfe?

Waffen aus der Schweiz werden den Krieg nicht verkürzen. Sie werden aber sicher zu zusätzlichen toten Soldatinnen und Soldaten wie auch zu toten Zivilisten führen und höchstwahrscheinlich zu einer Verschärfung des Konfliktes beitragen. Wir würden damit also mit an der Eskalationsspirale drehen.

Aus diesen Gründen bin ich klar für ein vermehrtes Engagement zur Konfliktminderung und Friedensförderung. Diesbezüglich vermisse ich gerade seitens des Bundesrates Leadership. Ich höre vom Bundesrat keine Aufforderung in Richtung Konfliktminderung oder Beendigung der Kriegsführung. Ich höre da nichts, das vermisse ich stark. Ich bin deshalb jetzt auch nicht bereit, auf die Schnelle grundlegende staatsrechtliche und staatspolitische Prinzipien wie eben unsere Neutralität über Bord zu werfen.

Die Bundesverfassung geht davon aus, dass die Schweiz dauerhaft neutral ist, dass die Neutralität eine Maxime der Aussenpolitik bildet und dass für die Befolgung dieses Ziels sowohl der Bundesrat als auch wir, die Bundesversammlung, zuständig sind. Die Neutralitätspolitik verpflichtet einen dauerhaft neutralen Staat, sich so zu verhalten, dass das Neutralitätsrecht in einem Krieg zwischen Drittstaaten strikte beachtet wird. Meine Vorrednerin und meine Vorredner haben schon ausgeführt, was das juristisch heisst.

Für mich ist die Frage: Was bedeutet das jetzt für die Schweiz in Bezug auf den Ukraine-Krieg? Das heisst für mich, dass wir die Ukraine nicht mit Waffen, Munition und weiterem Kriegsgerät unterstützen dürfen, nicht auf direktem und auch nicht auf indirektem Weg. Diese neutralitätsrechtliche und damit völkerrechtliche Vorgabe haben wir im Kriegsmaterialgesetz konkretisiert.

Ich kann mich noch gut an die Diskussionen im Jahr 2018 erinnern, als ich nur für eine kleine Lockerung dieser Bestimmungen eintrat. Der "Blick" betitelte meine damalige Haltung so: "Bewahrt uns vor dieser Schande!" Die Mehrheit des Rates hier beschloss dann aber eine Verschärfung der Bestimmungen. Ich trage diese Bestimmungen immer noch mit. Heute scheinen aber die gleichen Kreise, die damals verschärfen wollten, bezüglich des ersten Anwendungsfalls ihre [PAGE 100] damals vorgebrachten Argumente und gefällten Entscheide vergessen zu haben. Dafür habe ich jetzt aber wenig Verständnis. Der Bundesrat hält diese Werte immer noch hoch. Ich unterstütze deshalb auch die Haltung des Bundesrates. Mit den vorgeschlagenen Lockerungen kommen wir in Teufels Küche. Wir werfen unsere Werte vorschnell in einer Hauruckübung über Bord und eröffnen viele weitere Fragestellungen.

Es ist ein Problem, dass nicht in jedem kriegerischen Konflikt unmissverständlich klar auszumachen ist, wer der Aggressor ist. Deshalb kann auch nicht einzelfallweise entschieden werden. Der Zürcher Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann hat vor Kurzem in der "NZZ" ausgeführt, dass diese Problematik in der Struktur des Neutralitätsrechts angelegt ist. Es sei schon immer ein moralisches und oft auch politisches Problem für den Neutralen gewesen, wenn eine Partei eindeutig der Aggressor sei, so Diggelmann. Wer dieses nicht in Kauf nehmen will, dem bleibt als Alternative lediglich noch eine fallweise Neutralität oder deren gänzliche Aufgabe. Ob das im längerfristigen Interesse der Schweiz liegt, würde ich mit Fug und Recht bezweifeln. Wir müssen dann nämlich auch in anderen Konflikten entscheiden, so in Armenien, Aserbaidschan, beim Krieg im Jemen, im Sudan oder auch im Kurdenkonflikt, und gegebenenfalls Waffenlieferungen zulassen. Wollen Sie wirklich so weit gehen? Ich möchte das nicht. Alle Varianten, wie auch immer sie formuliert sind, ob mit oder ohne Befristung oder gar mit Rückwirkung, widersprechen dem Neutralitätsgebot und eröffnen solche Fragestellungen.

Unsere über Jahrhunderte sorgfältig aufgebaute und wirkungsvolle Neutralitätspolitik sollten wir nicht aus einer momentanen Stimmungslage fallenlassen. Die Schweiz wäre dann nicht mehr als neutrales Territorium und als[NB]Vermittlerin[NB]gefragt, weil sie damit eben das Vertrauen verspielt hätte.

Es gibt das Argument, dass die Schweiz bei ihren engen Partnern auf grosses Unverständnis stosse. Das ist das Schicksal des Neutralen. Schon früher haben es in Kriege verwickelte Mächte der Schweiz übel genommen, wenn sie auch mit der gegnerischen Seite den Dialog gesucht hat und den Menschen auf beiden Seiten der Front beigestanden ist. Es gibt heute sogar Stimmen, die vom IKRK fordern, es solle nur Kriegsgefangene auf der einen Seite besuchen und die andere Partei verurteilen. Ich meine, das wäre dann wirklich ein Bruch mit der humanitären Tradition. Die Schweiz als Anbieterin guter Dienste muss also absolut unparteiisch sein, dies zumindest im Handeln. Das IKRK muss sich hundertprozentig auf die Neutralität der Schweiz als Sitzstaat abstützen können.

Auch die Schweizer Bevölkerung hat in Umfragen immer wieder mit deutlichem Mehr bestätigt, dass wir an unserer Neutralität festhalten sollen. Es gibt Zustimmungsraten von gegen 90 Prozent.

Ich meine, und damit komme ich auf das zurück, was ich gesagt habe, die Schweiz kann und soll in Konflikten vermitteln. Hier erwarte ich mehr Leadership vom Bundesrat. Wir könnten international gute Dienste leisten.

In diesem Sinn beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion.