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Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-03-06

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-06

Wortprotokoll

Wir befinden uns echt in einem Dilemma. Auf der einen Seite haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die Neutralität, wie sie seit Jahrhunderten gelebt wird, auch in Zukunft noch ihre Bedeutung hat. Auf der anderen Seite wissen wir, dass das umliegende Ausland natürlich in Bezug auf die Verlässlichkeit beim Kauf von Rüstungsgütern aus der Schweiz grossen Druck auf unser Land macht. In diesem Dilemma stecken wir jetzt.

Nun, Herr Kollege Würth, das ist nicht eine Frage der Neutralitätspolitik, in diesem Fall hier ist es eine Frage des Neutralitätsrechts. Die Neutralitätspolitik wurde in der Vergangenheit immer wieder auch situativ angepasst, zum letzten Mal, Sie haben es erwähnt, am 28. Februar des letzten Jahres. Das war eine klare neutralitätspolitische Frage, die zu beantworten war. Ich habe damals die entsprechende Unterstützung für diese Massnahmen mitgetragen, nicht zuletzt auch aus aussenpolitischen Gründen in Bezug auf unsere Situation mit den europäischen Staaten. Ich glaube, wir hätten keine grosse Diskussion betreffend eine Verbesserung des Verhältnisses unseres Landes zu den europäischen Staaten mehr führen müssen, wenn wir diese Argumentation nicht mitgetragen hätten. Das war eine rein neutralitätspolitische Frage.

Nun, im Zentrum dieser Motion steht jetzt die neutralitätsrechtliche Frage. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen, aber auch Monaten festgestellt, dass die neutralitätsrechtliche Frage recht diffus ist. Es gibt praktisch keine einheitliche Rechtsmeinung der Staatsrechtler. Herr Kollege Hegglin hat Herrn Professor Diggelmann erwähnt. Es gab vor ein paar Tagen eine Äusserung von Herrn Professor Frei von der Universität Bern. Er hat gesagt, es sei wahrscheinlich neutralitätsrechtlich äusserst grenzwertig, wenn wir dem Inhalt dieser Motion zustimmen würden. Ich bin kein Jurist, stelle aber einfach fest, dass immer mehr Staatsrechtler grosse Bedenken in Bezug auf den Inhalt der Motion und damit auf deren Annahme haben.

Die Diskussion, die wir heute führen, haben wir in den letzten zehn Jahren und darüber hinaus mehrmals geführt. Ich erinnere Sie daran: Es gab das Postulat Frick 10.3622, "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz", die eigentlich eine kleine Lockerung dieses Kriegsmaterialrechtes bezweckte. Die Diskussion wurde auch medial von grossem Getöse begleitet. Ständerat Paul Niederberger setzte sich 2008 gemeinsam mit der Nidwaldner Regierung für eine Korrektur des Kriegsmaterialrechtes ein. Auch die Diskussion über die Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", wurde wieder sehr intensiv geführt, sowohl in der SiK als auch nachher hier im Rat. Auch dieser Vorstoss zur Lockerung des Kriegsmaterialexports war wieder durch grosses mediales Getöse begleitet.

Es gab eine weitere Diskussion, geführt auch von unserem geschätzten ehemaligen Kollegen aus dem Kanton Uri, Isidor Baumann. Diese führte dann dazu, dass als Reaktion zur Verhinderung der Umsetzung dieser Motion die sogenannte Korrektur-Initiative gestartet wurde. Zur Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" gab es dann einen Gegenvorschlag in Form des Geschäfts 21.021.

Wenn man jetzt das grosse Lied von der Führungslosigkeit oder der fehlenden Leadership des Bundesrates singt, muss ich ihn in dieser Sache ein wenig in Schutz nehmen. Artikel 22b des Kriegsmaterialgesetzes hatte vorgesehen, dass der Bundesrat von Abweichungen von den Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte hätte Gebrauch machen können. In Absatz 1 Buchstabe a desselben Artikels hiess es, dass dies beim Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände möglich sei, und in Buchstabe b hiess es, dass es möglich sei, wenn die Wahrung der aussen- oder die sicherheitspolitischen Interessen dieses Landes es erforderten.

Ich habe damals nicht mitgestimmt: nicht, weil ich nicht wollte, sondern weil ich nicht konnte; ich sass als Ständeratspräsident dort oben. Der Minderheitsantrag Gmür-Schönenberger wurde mit 22 zu 20 Stimmen angenommen. Das heisst, Artikel 22b wurde gestrichen. Damit wurde dem Bundesrat genau die Handlungsfreiheit genommen, die er jetzt eigentlich gebraucht hätte, um erstens das Problem der Munition für den Gepard-Panzer und zweitens auch die Frage der allfälligen Weitergabe von Piranha-Panzern und Flugabwehrkanonen, wie sie Dänemark und Spanien gestellt haben, entsprechend diesen Kriterien und aus diesem Blickwinkel zu behandeln. Wir haben ihm diese Handlungsfreiheit genommen. Und jetzt kommen genau diejenigen Kreise, die beantragt hatten, diese Handlungsfreiheit zu streichen, und beantragen, dass man das unbedingt - unbedingt! - wiedereinführen müsse. Diese Hüst-und-hott-Politik erachte ich als nicht zielführend. Wenn wir etwas machen wollen, dann sollten wir auf diesen Artikel 22b zurückkommen und dem Bundesrat diese Kompetenz für spezielle Situationen wieder zurückgeben.

Ich mache noch eine abschliessende Bemerkung zur OSZE: Die OSZE, Herr Kollege Würth, wäre - ich betone: wäre - ein gutes Instrument. Nur funktioniert es nicht. Ich war an mehreren Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und habe gesehen, wie diese OSZE funktioniert - dort ist übrigens auch Russland vertreten -: Man verabschiedet froh und munter entsprechende Resolutionen, doch umgesetzt werden praktisch keine. Dieses Instrument gilt es einmal ganz ernsthaft zu hinterfragen, und zwar nicht nur von der neutralen Schweiz, sondern auch von den anderen Staaten. An diesen Parlamentarischen Versammlungen kam es mir manchmal vor wie in einem Reisebüro: Man geht wieder an eine Versammlung, entweder nach Übersee oder nach Wien oder wohin auch immer, aber es kommt dabei leider praktisch nichts heraus.

Ich habe grosse Mühe mit der Annahme dieser Motion, weil ich der Überzeugung bin, dass uns dieses Problem neutralitätsrechtlich in der Zukunft grosse Schwierigkeiten verursachen wird. Herr Kollege Minder hat es gesagt: Es ist nicht massgebend, ob wir neutral sind oder nicht, sondern wie wir von aussen wahrgenommen werden, und zwar nicht nur jetzt. Dieser Krieg wird irgendwann einmal wieder beendet sein. Ich hoffe, dass er beendet sein wird, bevor die Umsetzung dieser Motion an die Hand genommen werden kann und bevor die Gesetzesänderung in Kraft ist. Denn es wird mit Sicherheit dieses Jahr nicht mehr so weit kommen, dass diese Motion dann wirklich bearbeitet ist und die Gesetzesänderung noch in Kraft gesetzt werden kann. Es gibt keine Dringlichkeitsklausel hier drin. Das würde also bedeuten: In der Sommersession ist die Motion dann im Nationalrat. Wenn sie [PAGE 103] im Nationalrat angenommen wird, dann würde der Bundesrat einen Auftrag erhalten. Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die nicht mehr für den Rat kandidieren, sich damit nicht mehr auseinandersetzen werden müssen. Vielmehr kommt der Entwurf dann wahrscheinlich frühestens in der Wintersession. Bis dann ist dieser Krieg hoffentlich - das wünschen wir wahrscheinlich ja alle - irgendeinmal beendet.

Ich kann diese Motion nicht annehmen, werde mich aber auch nicht enthalten, sondern ich werde sie ablehnen.

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