Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2003-03-13
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Es wurde schon mehrmals gesagt: Ausgangspunkt dieser Initiative waren schreckliche Straftaten von Strafgefangenen im Urlaub oder von Rückfälligen. Persönlich betroffene Angehörige haben die politische Initiative ergriffen. Das ist völlig legitim und verständlich, nur: Wir sind das Parlament. Als Parlament müssen wir die Initiative sehr genau ansehen, vor allem deshalb, weil es ein sehr delikates Thema ist. So betrachtet ist diese Initiative aus grundsätzlichen, aber auch aus rechtlichen Gründen unannehmbar.
Zunächst zum Grundsätzlichen: Die Initiative und jetzt auch verschiedene Redner gehen von einem fundamentalen Irrtum aus, nämlich vom Irrtum, dass die Zahl der lebenslang Verwahrten irgendwie in einem Zusammenhang mit mehr Sicherheit für die Bevölkerung steht. Dies trifft nicht zu. Es zeigen weltweit alle Erfahrungen, dass die Zahl der Inhaftierten, auch der lebenslang Inhaftierten, auch der inhaftierten Gewalttäter, keinen Einfluss hat auf die Zahl der Delikte und auf die Sicherheit der Bevölkerung. Ich nenne nur das eine Beispiel der Vereinigten Staaten. Es gibt dort schon einzelne Bundesstaaten, die mehr Geld für den Strafvollzug ausgeben als für die Bildung. Trotzdem ist in diesen Bundesstaaten die Gewaltkriminalität bedeutend grösser als zum Beispiel bei uns. Das muss uns doch zu denken geben. Die lebenslange Verwahrung reduziert die Zahl der Sexual- oder Gewalttaten nicht. Eine gute Sozialpolitik, eine gute Familienpolitik, eine gute Bildungspolitik bringen mehr Sicherheit, sind effizienter und menschlicher als derartige strafrechtliche Massnahmen.
Neben dieser grundsätzlichen Problematik hat die Initiative, das wurde auch schon mehrmals gesagt, gravierende rechtliche Konstruktionsfehler. Einer dieser Fehler: Die Initiative setzt die Prognose voraus, dass bei einer Person eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit und/oder eine fehlende Therapierbarkeit vorliegt. Eine Prognose kann so nicht gestellt werden; sie kann vor allem nicht überprüft werden, weil nämlich verwahrte Täter die negative Prognose nicht widerlegen können. Es kommt hinzu: Prognosen sind, wenn überhaupt - das wissen wir längst -, höchstens für kurze Zeiträume möglich. Aber eine Prognose für den Rest des Lebens ist unmöglich. Menschen entwickeln sich, auch Straftäter und Straftäterinnen entwickeln sich; alte Menschen werden weniger kriminell - das alles ist bekannt. Aber eine Prognose fürs Leben ist unmöglich.
Das genau Gleiche gilt für die fehlende Therapierbarkeit. Es kommt doch darauf an, welche therapeutischen Möglichkeiten und Angebote bestehen. Wie entwickeln sie sich? Ob der Täter therapierbar ist, kann erst festgestellt werden, wenn ein ernsthafter Therapieversuch unternommen worden ist, aber doch sicher nicht zum Voraus. [PAGE 298]
Sie sehen, die Voraussetzungen für die lebenslange Verwahrung hängen völlig in der Luft.
Es kommt noch hinzu: Es ist unmöglich, eine neue Begutachtung, das heisst eine Überprüfung der Massnahme, von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängig zu machen. Wer definiert diese wissenschaftlichen Fortschritte? Wie wirken sich solche wissenschaftlichen Erkenntnisse auf ein Individuum, auf die Beurteilung eines Individuums aus? Wie kann man solche Erkenntnisse auf einen Täter beziehen, der erst begutachtet werden darf, wenn erwiesen ist, dass er geheilt werden kann? So geht es doch nicht. Das ist Dilettantismus, und auf Dilettantismus dürfen wir die lebenslange Verwahrung nicht aufbauen.
Ich bitte Sie, die Initiative abzulehnen.