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AB 315413

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-07

Wortprotokoll

Ich gebe gerne meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbands Schweiz. Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Was will diese parlamentarische Initiative, die inzwischen acht Jahre alt ist? Sie will klare und justiziable Regeln bei der Untermiete. Was sie nicht will, ist Bürokratie und Blockade. Diese Behauptungen gehen völlig in die falsche Richtung.

Um zu verstehen, worum es in der vorliegenden parlamentarischen Initiative geht, müssen wir einen Blick ins aktuelle Recht wagen. Da können wir lesen, dass die Untermiete zwar nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Aber, das ist entscheidend, sie kann nur unter bestimmten, hohen Voraussetzungen verhindert werden. Das heisst auch, dass Untermiete fast immer möglich sein muss. Das heutige Recht schafft aber vor allem keine klaren Regeln, welche es dem Vermieter ermöglichen würden, die Untermiete zu überprüfen. Wenn ich beim Minderheitsantrag Brenzikofer höre, was man alles im Mietrecht regeln müsste, dann muss ich Ihnen sagen: Das kann man oder kann man nicht, aber es ist nicht Gegenstand dieser Initiative. Hier geht es einzig und allein um die Untermiete.

Für alle diejenigen, die Zweifel haben, ob Airbnb der richtige Weg ist, ist diese parlamentarische Initiative ein erster Schritt; denn gerade im Bereich der Untermiete wissen wir, dass heute eine starke Tendenz zu Airbnb besteht, und das meist ohne das Wissen der Vermieter.

Was soll sich nun ändern? Ändern soll sich, dass zukünftig eine Untermiete nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters auf, wenn nicht anders vereinbart, ein schriftliches Begehren des Mieters möglich ist. Das ist keine Hexerei, meine Damen und Herren, denn Mietverträge werden schon heute in der überwiegenden Anzahl schriftlich abgeschlossen.

Was soll damit verhindert werden? Damit soll verhindert werden, dass es einen Missbrauch gibt und ohne Zustimmung untervermietet wird. Herr Hurni, das ist keine Schnapsidee, das ist Vertragsrecht - Vertragsrecht, das der Rechtssicherheit dient. In diesem Sinne ist aber neu auch klar, wann die [PAGE 241] Untermiete verhindert werden kann, wann der Vermieter sagen kann: Ich will es nicht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter nicht bereit ist, Angaben über den Untermieter zu machen. Stellen Sie sich einmal vor: Man vermietet unter, gibt aber nicht einmal bekannt, an wen. Das muss man zukünftig tun. Die Untermiete kann man auch verhindern, wenn die Mietzinshöhe missbräuchlich wäre, das heisst, wenn quasi für ein Zimmer der gleiche Mietpreis wie für die gesamte Wohnung verlangt würde. Man kann sie ebenso verhindern, wenn dem Vermieter wesentliche Nachteile entstehen, auch dann, wenn die Untervermietung mehr als zwei Jahre dauert. Ich bin Mieter und will meine Wohnung mehr als zwei Jahre untervermieten: Das ist nicht im Sinne der Sache. Das Beispiel mit den IKRK-Mitarbeitern oder Professoren, die ins Ausland gehen, ist völlig falsch. Diese haben meistens gute, teure Wohnungen und sind auch gute Zahler. Da hat auch niemand ein Interesse, Untermiete zu verbieten, wenn sie einmal länger dauern würde. Es ist ja eine Kann-Vorschrift.

Neu kommt auch hinzu, dass der Mieter bei der Untervermietung haftet; auch das ist wichtig. Ich sehe Herrn Töngi jetzt zwar nicht mehr am Platz, aber ich nehme die Frage gerne vorweg: Was wir hier machen, sind nicht bürokratische Regeln - ich sehe, Herr Töngi steht bereits dort -, sondern es ist eine Norm, welche den Vermieter schützt. Ich habe es eingangs bereits erklärt: Mietverträge sind grundsätzlich schriftlich. Da gibt es keine zusätzliche Bürokratie, wenn man auch diese Frage regelt.

Zu guter Letzt die Kritik an der Möglichkeit der Kündigung: Wenn man Regeln einführt und Leute Regeln brechen, dann muss man auch Massnahmen zur Verfügung haben, damit man diese Leute sanktionieren kann. In diesem Sinne haben wir hier eine einfache Vorlage, welche die Untervermietung stärkt und die Vermieter schützt.

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