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Minder Thomas · Ständerat · 2023-03-07

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-07

Wortprotokoll

Kurz nach dem Ja zur Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot im März 2021 reichte ich persönlich die Motion 21.3194 ein, die ein nationales Ausführungsgesetz verlangte. Denn schon wenige Tage nach dem Urnengang war spür- und absehbar, dass die Unterlegenen ein Ja zu einem Volksbegehren nicht akzeptieren und eine Umsetzung sabotieren würden. Es hiess plötzlich, der Bereich Sicherheit und Ordnung sei eine kantonale Domäne, weshalb sich die Kantone um die Umsetzung kümmern sollten; dies, obschon im Abstimmungskampf eindringlich auf die kantonale Kompetenz hingewiesen wurde.

Der Bundesrat und der Ständerat lehnten meine Motion ab. Nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren aber explizit eine nationale Umsetzung der Initiative verlangten, lenkte auch der Bundesrat ein.

Nun kommt die nächste überraschende Wende, Sie haben es gehört: Die SPK möchte gar nicht auf die Vorlage eintreten und schiebt damit die heisse Kartoffel an die Kantone zurück.

Dieses Schwarzpeterspiel ist bedauerlich. Denn gerade im Eishockey, im Fussball und im Hooliganismus ist es ein grosses wiederkehrendes Problem: Polizeikorps können Vermummte nicht identifizieren. Nicht nur im Sport, auch bei Demonstrationen stösst die Polizei immer wieder auf vermummte Personen, obwohl die Vermummung eigentlich bereits in diversen kantonalen polizeirechtlichen Gesetzen verboten ist. Durchgesetzt wird das Vermummungsverbot aber nicht. Im Strassenverkehr ist die Polizei sehr aktiv, hyperaktiv, konsequent, nicht aber beim Vermummungsverbot.

Nun diskutieren wir also erneut, ob der Bund eine nationale Initiative überhaupt umsetzen soll oder nicht. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das eine gefährliche Entwicklung in einem Rechtsstaat. Die Bevölkerung sieht sehr wohl, dass es in der Schweiz zu Gesichtsverhüllungen und Vermummungen kommt. In Neuhausen, meiner Wohngemeinde, meinem Wohnort, verkehren sehr wohl vermummte Frauen. Es braucht eine nationale Gesetzgebung, weil die Kantone ihre Aufgaben nicht erledigen und Vermummungen immer noch zulassen. So simpel und einfach ist das.

Seit zwei Jahren steht das Verhüllungsverbot inklusive Gesetzgebungsauftrag in der Bundesverfassung. Noch kein einziger Kanton hat seit dem Volksentscheid ein ausführendes Gesetz in Angriff genommen. Wieso nicht? Weil sich die Kantone nicht zuständig fühlen. Wir sind jedoch der Hüter der Bundesverfassung, nicht die Kantone - das war ja gerade die Raison d'être dieser Initiative. Man wollte nach den positiven Abstimmungen über das Verhüllungsverbot im Tessin und in St. Gallen nicht einen schweizweiten Flickenteppich, sondern eine Bundeslösung.

Wenn wir nun die Hände in den Schoss legen und die Gesetzgebung den Kantonen überlassen, wird im Kanton Genf nichts unternommen werden. Auch im Kanton Bern wird man vielleicht untätig bleiben, weil man Angst um die Uhrenumsätze in Interlaken hat, wenn die Burka verboten wird. Vielleicht würde das Verbot allein im Tessin durchgesetzt, wie es dort schon heute der Fall ist.

Wenn wir bei einer angenommenen Volksinitiative neuerdings auf ein ausführendes Gesetz verzichten - das ist eine wichtige Bemerkung -, so werden die Initianten in Zukunft noch detailliertere Regelungen, direkte Anwendbarkeit und rigorose Übergangsbestimmungen in ihre Initiativtexte aufnehmen; dies aus berechtigten Zweifeln, ob Bundesbern die Umsetzung überhaupt getreulich vornehmen würde.

Dass der Bundesrat anfänglich kein ausführendes Gesetz wollte, wie es nun auch die vorberatende Kommission nicht will, führt bei mir zu einem Déjà-vu-Erlebnis: Auch die angenommene Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" wurde und wird von Bundesbern nicht umgesetzt. Der Inländervorrang, der bei der aktuell tiefen Arbeitslosigkeit herrscht, ist eine Farce; diese Initiative wird nicht umgesetzt, die entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung bleibt ein toter Artikel.

Nun droht der Burka-Initiative dasselbe Schicksal. Damals bei der Masseneinwanderungs-Initiative war es eine materielle Nichtumsetzung. Heute droht bei einem Nichteintreten eine formelle Nichtumsetzung.