Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.
Es geht um die Umsetzung des Volkswillens, also um das höchste Gut in unserer Demokratie. Nun ist es tatsächlich etwas heikel, weil es sich zum Teil auch um religiöse Aspekte dreht. Wir sind hier aber nicht ganz einsam: Das Tragen religiöser Bekleidung, die das Gesicht verhüllt, ist in sechs EU-Ländern verboten. So gilt ein landesweites Verhüllungsverbot in Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark und so weiter. Darüber hinaus gibt es in Deutschland und Spanien regionale Vermummungsverbote. Auch in der Schweiz gibt und gab es ja bereits im Vorfeld der Abstimmung über das Verhüllungsverbot in den Kantonen Tessin und St. Gallen Verbote, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu verhüllen. In mindestens [PAGE 127] dreizehn europäischen Staaten - EU-Staaten - gibt es zudem inoffizielle Richtlinien für das Tragen religiöser Symbole, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in der Schule.
Ich will das nicht weiter ausführen, aber sage Ihnen: Bitte öffnen Sie Ihre Augen! Was passiert in Afghanistan? Das Drama begann mit der Durchsetzung von immer strengeren Kleidervorschriften, setzte sich fort in Sportverboten, immer lauteren Drohungen und endete in der absurden Diskriminierung, dass Mädchen der Zugang zu Bildung verweigert wird. Das gleiche oder noch grössere Drama spielt sich zurzeit im Iran ab, Sie haben es alle mitbekommen - es ist unglaublich!
Doch es geht nicht nur um die religiösen Symbole bzw. Gebräuche, die hier als Vorwand für Diskriminierungen genommen werden und die dem Belieben der jeweiligen staatlichen Institutionen entsprechen. Wir haben in diesem Rat auch regelmässig über gewaltsame Ausschreitungen an 1.-Mai-Feiern oder an nationalen Demonstrationen debattiert. Fast durchwegs gehen Gewalt, Nötigung und Zerstörungswut von Vermummten aus, so leider auch immer wieder an Sportanlässen, wo die Vermummung die Täterschaft schützt und ihr damit paradoxerweise hilft. Während die im Namen von Bund und Kantonen im Einsatz stehenden Ordnungskräfte wie die Polizei sogar noch ein Namensschild tragen müssen und damit ihre Identität und jene ihrer Familien leicht auszumachen ist, darf die Täterschaft Anonymität geniessen.
Haben Sie die Bilder von Silvester aus Berlin gesehen? Da beschiessen Vermummte nicht nur Polizisten, die im Dienst der Allgemeinheit ihre Pflicht erfüllen, sondern es werden auch Rettungskräfte von Feuerwehr und Sanität unter Beschuss genommen, gewaltsam daran gehindert, Menschenleben zu retten oder Menschen in Not beizustehen, Verwundeten zu helfen. Vor diesem Hintergrund wollen Sie allen Ernstes ein Eintreten auf die Umsetzung des Volkswillens mit dem billigen Verweis verhindern, dass die Kantone das schon selber regeln könnten.
Beim Hooliganismus waren wir übrigens nicht dieser Meinung, obwohl das Gewaltmonopol auch bei den Kantonen liegt. Damit schieben wir natürlich sämtliche Verantwortung den Kantonen zu. Es war aber eine eidgenössische Volksinitiative. Wir dürfen nicht die Augen vor Unterdrückung im Namen einer verfehlten religiösen Auslegung oder auch vor dem Ausleben von Gewaltbedürfnissen an anderen Anlässen verschliessen. Das kann doch bei all den schönen Begründungen nicht Ihr Ernst sein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Mehrheit!
Ich bitte Sie, einzutreten und der Minderheit zu folgen.