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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-03-07

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-07

Wortprotokoll

Als die eidgenössische Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" von Volk und Ständen angenommen wurde, war damit zweifellos die Erwartung verbunden, dass wir in der Schweiz eine klare, einheitliche Lösung zu diesem Thema wollten. In unserem Land soll man sich mit offenem Gesicht begegnen. Wir wollen keine Unterdrückung von Frauen in der Schweiz, und gegen vermummte Kriminelle muss überall konsequent vorgegangen werden. Mit dem Ja - da bin ich gleicher Meinung wie Kollege Bauer - hat das Volk dem Bund die entsprechende Kompetenz erteilt. Dieser Erwartung würden wir bei einem Nichteintreten nicht gerecht. Weshalb ist das so?

Weil eine kantonale Umsetzung, wie es auch schon gesagt wurde, einen unübersichtlichen Flickenteppich ergäbe. Sowohl das Strafmass wie auch die Ausnahmen würden mit grosser Wahrscheinlichkeit von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Unsicherheiten und Unverständnis in der Bevölkerung sind damit vorprogrammiert. Die Umsetzung des Verfassungsartikels würde ausserdem wie schon gesagt über die zwei Jahre hinausgehen und verzögert. Allfällige Referenden auf kantonaler Ebene würden die Umsetzung nicht nur weiter verschleppen, sondern im schlimmsten Fall den Willen der angenommenen Volksinitiative untergraben. Stellen Sie sich vor, dass das Initiativkomitee in den jeweiligen Kantonen immer Referenden ergreifen müsste!

Um es kurz zu sagen: Die Umsetzung den Kantonen zu überlassen, wäre mit Sicherheit nicht im Sinne der Volksmehrheit, die sich für ein schweizweites Verhüllungsverbot ausgesprochen hat.

Trotzdem beantragt die hauchdünne Mehrheit der SPK Nichteintreten. Aus Gründen des Föderalismus und der Subsidiarität bevorzugt sie eine kantonale Umsetzung. Aber wie stark ist der Volkswille gegenüber diesen staatspolitischen Fragen zu gewichten? Solche Fragen sind wichtig! Oft sind sie nicht eindeutig beantwortbar, da gebe ich Ihnen recht. Der Bundesrat hat diese Abwägung ebenfalls gemacht und ist zum Schluss gekommen, dass eine nationale Umsetzung zweckmässig ist. Die SPK hat in der Beratung zuerst Eintreten beschlossen und erst nach der Detailberatung die Vorlage verworfen. Nicht zu vergessen sind die Kantone - also die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) -, die sich für eine nationale, einheitliche Umsetzung aussprechen. Den entsprechenden Brief der Fachkommission der KKJPD haben Sie ja auch bekommen. Weder Bundesrat noch Kantone gewichten die föderalistische Begründung oder die entsprechenden Bedenken der SPK höher als die zweckmässige Umsetzung des Willens von Volk und Ständen. Die SPK selbst ist in dieser Frage gespalten; wir haben es gehört.

Ich glaube wirklich, dass niemandem gedient ist, wenn wir hier einen komplexen Flickenteppich von kantonalen Normen schaffen. Die von der SPK-S aufgeworfenen Argumente müssen gegen die ungleich schwereren Nachteile einer kantonalen Umsetzung abgewogen werden.

Zum Föderalismus: Ich bin dann gespannt, wie sich diejenigen, die den Föderalismus jetzt auf einen Level gesetzt haben, der fast nicht zu übertreffen ist, in der nächsten Sommersession zur Frage der Kita-Finanzierung äussern werden.

Also: Verwässern wir die Vorlage nicht, verzögern wir die Vorlage nicht, und frustrieren wir die Bevölkerung nicht, die die Vorlage angenommen hat. Besten Dank für das Eintreten.