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AB 315526

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-07

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Porchet will eine Aufhebung der Fristenlösung im Strafgesetzbuch (StGB), und sie will die Schaffung einer Spezialgesetzgebung, also eines neuen Gesetzes. Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative am 2. Februar dieses Jahres geprüft und mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben. Warum?

Die Schweiz kennt mit der Fristenlösung einen Kompromiss in einem hochemotional diskutierten Thema, der zwischenzeitlich anerkannt ist. Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist möglich. Es handelt sich um ein bewährtes System. Es ist aber vor allem ein System, welches die Bevölkerung akzeptiert hat. Wenn wir dieses System nun mit der parlamentarischen Initiative Porchet aufbrechen, dann bringen wir wieder Emotionen in ein Thema, das man längst entemotionalisiert hat. Ich denke, damit wäre der Sache nicht gedient.

Die parlamentarische Initiative Porchet will, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem StGB entfernt wird. Das kann eigentlich in der Konsequenz nur heissen, dass man keine Strafe will. Denn sonst braucht es eine Regelung im Strafgesetzbuch. Sie sagt, es gebe zwei Varianten. Die eine sei die Schaffung eines neuen Spezialgesetzes, die andere die Schaffung eines Gesetzes über die sexuelle Gesundheit. Ihre Kommission hat beide Varianten abgelehnt. Ich sage Ihnen auch, warum.

Erstens ist Ihre Kommission klar der Meinung, dass der Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche weiterhin eine Straftat bleiben soll. Es bleiben, und das ist auch richtig so, die Rechtfertigungsgründe von Artikel 119 StGB vorbehalten. Man hat Tatbestände bewusst so gewählt, dass man auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche noch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen kann.

Zweitens: Ihre Kommission sieht die Schaffung eines neuen Gesetzes nicht als Lösung an. Es ist nicht ganz klar, ob die Strafbestimmung abgeschafft werden soll. Machen wir nur das Zweite, schaffen wir also nur ein Spezialgesetz oder ein Gesetz über die sexuelle Gesundheit und schaffen wir die Strafbestimmung nicht ab, machen wir hier nur Symbolpolitik. Das heisst, wir nehmen strafrechtliche Tatbestände aus dem Strafrecht und regeln sie irgendwo anders. Das ist sowohl gesetzessystematisch wie auch juristisch falsch, und, wie gesagt, es wäre Symbolpolitik.

Wollen wir aber beides, wollen wir es aus dem Strafgesetzbuch entfernen und gleichzeitig auch die Strafe abschaffen, dann geben wir das Signal, dass der Schwangerschaftsabbruch immer straffrei ist, und das kann es nicht sein. Wir haben auch eine Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen.

Noch einmal: Wir haben mit der Fristenlösung einen emotional diskutierten Kompromiss, der sich bewährt hat und der vom Volk anerkannt worden ist. Schütteln wir dieses System nicht durch, sondern bleiben wir bei dieser guten Lösung! Ich danke Ihnen.