Lexipedia

Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-03-07

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-07

Wortprotokoll

2016 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Revision des Asylgesetzes mit dem beschleunigten Verfahren zugestimmt. Gleichzeitig hat man die Rechtsmittelmöglichkeiten umfassend ausgestaltet. Wer diesen Weg durchlaufen hat und wessen Rechtsmittel allesamt negativ beschieden wurden, muss konsequenterweise die Schweiz verlassen. Unter bestimmten Umständen kann der abgewiesene Asylbewerber am Schluss noch ein Härtefallgesuch einreichen. Gegen dessen Ablehnung sieht die Schweizer Gesetzgebung kein Rechtsmittel vor. Das Bundesgericht hat das Nichtvorhandensein als Verstoss gegen die Rechtsweggarantie nach Artikel 29a der Bundesverfassung gerügt.

Rein juristisch betrachtet, ist dem Initianten, Herrn Clivaz, daher nicht zu widersprechen. Einerseits sollte der Staat grundsätzlich keine Entscheide mit Verfügungscharakter treffen können, gegen die es keine gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten gibt. Andererseits könnten wir auch konsequent sein und diese Härtefallklausel für abgewiesene Asylbewerber aus dem Asylgesetz streichen. Damit hätten wir das Problem auch gelöst. Wir müssen auch nicht alles befolgen, was das Bundesgericht vorschreibt. Nicht umsonst gibt es Artikel 190 der Bundesverfassung, wonach Bundesgesetze, also Regeln, die von uns Gesetzgebern beschlossen wurden, auch für die Richter massgebend sind. Das ist der juristische Aspekt dieses Vorstosses.

Es gibt aber auch eine politische Seite. Es geht um Personen mit einem abgewiesenen Asylgesuch. Die Asylgründe wurden schon geprüft. Jeder abgewiesene Asylbewerber kann einen Antrag auf vorläufige Aufnahme stellen. Wird auch dieser Antrag abgewiesen, kann er ein Rechtsmittel einlegen und von der ersten bis zur letzten Instanz klagen. Dabei verstreichen einige Jahre. Als dritte Möglichkeit kann er eben dieses Härtefallgesuch stellen, gegen dessen Ablehnung nun einmal keine Anfechtungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Wir erinnern uns: Die grosse Asylgesetzrevision von 2016 versprach dem Stimmbürger schnellere Verfahren mit Anwälten, die dem Asylsuchenden beistehen. Werden nun im Sinne des Initianten weitere Wege für Bleiberechte errichtet, widerspricht dies der damaligen Absicht und dem Versprechen des Gesetzgebers, verlängert man doch mit neuen Möglichkeiten die Verfahren. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass dieser juristische Mangel nur ganz, ganz wenige abgewiesene Asylbewerber betrifft. Der Rechtsweg für negative Asyl- und Bleiberechtsentscheide ist gewahrt. Das Parlament muss sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen.

Das Beispiel, auf das sich Herr Clivaz beruft, ist übrigens auch nicht das beste. Es geht um einen abgewiesenen serbischen Asylbewerber. Serbien hat 2009, also während des Asylverfahrens in diesem Musterfall, ein Beitrittsgesuch an die EU gestellt. Seit 2012 ist Serbien offiziell EU-Beitrittskandidat. Wir sind uns alle bewusst, dass Menschen aus einem EU-Staat hier kein Asyl bekommen können, weil sie aus einem sicheren Drittstaat stammen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Initiative keine Folge geben.