AB 315620
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-08
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Vizepräsidentin von Suisse Eole. Zudem planen mein Mann und ich ein privates Windenergieprojekt. Allerdings wird dieses von der parlamentarischen Initiative nicht betroffen sein, da unser Projekt keine rechtsgültige Nutzungsplanung hat und da zudem im Kanton Luzern das koordinierte Planungsverfahren in der Vernehmlassung ist. Ein solches Verfahren macht diese parlamentarische Initiative obsolet.
Zur Ausgangslage: Blenden wir ein paar Monate zurück. Die Befürchtung, dass es im Winter zu Versorgungsengpässen kommen würde, war gross. Daher hat der Ständerat eine Gesetzesanpassung angestossen, damit in der Schweiz die Stromproduktion im Winterhalbjahr möglichst rasch ausgebaut werden kann. Im Zusammenhang mit der Gesetzesanpassung können erstmals alpine Fotovoltaikanlagen gebaut werden. Man hat im Rahmen dieser Gesetzesanpassung auf die Sonnenenergie fokussiert.
Leider hat es der Ständerat verpasst, eine andere Technologie, welche sich in idealer Weise zur Bereitstellung von Winterstrom eignet, in diese Offensive einzubauen, nämlich jene der Windenergie. Im Bereich der Windenergie existieren aktuell Projekte, welche fertig geplant sind und lediglich noch auf die Baubewilligung warten. Die Projekte können sehr schnell realisiert werden und zur Versorgungssicherheit im Winter beitragen. Mit dieser parlamentarischen Initiative holt Ihre Kommission das nach, was im Herbst verpasst wurde.
Zum Inhalt der parlamentarischen Initiative: Die Vorlage sieht vor, dass die Baubewilligungen für Windkraftprojekte von nationalem Interesse durch den Kanton erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Zur Erinnerung: Im Rahmen einer Nutzungsplanung haben die Menschen die Möglichkeit, auf Stufe Gemeinde und Kanton Einsprache zu erheben; ein Mitspracherecht ist also durchaus gewährleistet, und zwar mehrfach. Neu an dieser vorübergehenden Regelung ist: Gegen die Baubewilligung kann nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden, und auch der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Zudem ist festgehalten, dass die Gerichte die Fälle nach Möglichkeit zügig entscheiden, ohne sie zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. In einer früheren Version der parlamentarischen Initiative wollte Ihre Kommission eine Behandlungsfrist von 90 Tagen ansetzen. Auf Anraten des Bundesamtes für Justiz hat die Kommission von der Nennung einer fixen Dauer abgesehen, möchte jedoch betonen, dass drei Monate als Richtwert vertretbar scheinen.
Die verfassungsmässige Umsetzung der Initiative war Ihrer Kommission ein zentrales Anliegen. Sie hat die Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz eingeholt und in der Beratung berücksichtigt, sodass die Vorlage klar verfassungskonform ist.
Im Rahmen dieser Gesetzesanpassung wird auch eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht nötig. Das gestraffte Verfahren kommt so lange zur Anwendung, bis ein Produktionszubau von 1 Terawattstunde pro Jahr erreicht ist, danach gelten wieder die ordentlichen Verfahren. Wir sprechen hier somit von einer Übergangsbestimmung. Die Anforderungen des materiellen Rechts, insbesondere des Umweltrechts, sind von der Vorlage nicht betroffen und bleiben ungeschmälert.
In der ursprünglichen Form dieser parlamentarischen Initiative war vorgesehen, dass die Bewilligungsverfahren von Wasserkraftprojekten, namentlich des Projekts Trift, ebenfalls zu integrieren sind. Ihre Kommission hat jedoch entschieden, die Initiative auf die Windenergieproduktion zu beschränken, weil die Anliegen der Wasserkraft im Rahmen des Mantelerlasses, den wir nächste Woche behandeln werden, bereits berücksichtigt sind.
Heute brauchen die Windenergieprojekte von der Planung bis zur Realisation 15 bis 20 Jahre. Dieser Umstand ist nicht zuletzt auf die komplexen und langwierigen Bewilligungsverfahren zurückzuführen. Das ist eine Situation, die verändert werden muss. Dazu dient diese parlamentarische Initiative, die eine Beschleunigung von rund drei Jahren mit sich bringen kann.
Die Kommission hat dem Entwurf in der vorliegenden Version mit 18 zu 7 Stimmen zugestimmt. Wir bitten Sie, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.