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Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Wir haben heute viel über kohärente Politik gesprochen und darüber, dass man auch die Regulierung entsprechend anpassen muss. Genau darum geht es bei meinem Minderheitsantrag. Ich beantrage Ihnen, dass die Steuer für nikotinhaltige Erzeugnisse, die mittels nachfüllbarer elektronischer Zigaretten konsumiert werden können, 11 Rappen je Milliliter betragen soll. Als Vorbemerkung, damit es klar ist: Es geht hier ausschliesslich um die nachfüllbaren elektronischen Zigaretten, nicht um die Einweg-E-Zigaretten.

Grundsätzlich soll bei der Besteuerung der E-Zigaretten dem geringen Risiko des Produktes Rechnung getragen werden. Somit ist ein tieferer Steuertarif als bei herkömmlichen Zigaretten gerechtfertigt. Das stellt der Bundesrat in seiner Botschaft ebenfalls fest. Mit den tieferen Steuertarifen sollen Raucherinnen und Raucher motiviert werden, auf E-Zigaretten umzusteigen, um so den Ausstieg zu schaffen. Seit April 2012 werden E-Zigaretten in der Schweiz - aufgrund der Annahme der Motion Zanetti Roberto 11.3178, "Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer" - gar nicht mehr besteuert, dies mit dem Argument, die E-Zigarette sei ein Mittel zur Rauchentwöhnung. Jetzt ist das inzwischen umgedeutet respektive relativiert worden. Damit kann ich auch leben.

Eine Motion der SGK unseres Rates vom 13. August 2019 beauftragte den Bundesrat dann jedoch, von der Steuerbefreiung zu einer tiefen Besteuerung zu wechseln. Der Bundesrat sprach sich schon immer gegen die Steuerbefreiung aus, da es bei der Tabaksteuer neben der Prävention vor allem darum gehe, Einnahmen für die AHV und die IV zu generieren. Auch wenn Langzeitstudien fehlen, attestieren Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Präventionsbereich der [PAGE 138] E-Zigarette gegenüber der herkömmlichen Zigarette ein bis zu 95 Prozent geringeres Schädlichkeitspotenzial.

Wird die Steuer für E-Liquids, Einwegkartuschen und -kapseln sowie für E-Zigaretten nun mit derjenigen für herkömmliche Zigaretten verglichen und um 95 Prozent tiefer angesetzt, kommt man auf diese 11 Rappen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat denn auch in seinen Vernehmlassungsunterlagen. Studieren Sie den erläuternden Bericht! Dort kommt der Bundesrat auf 11 Rappen. Nun ist plötzlich von 15,4 Rappen die Rede. Ich weiss nicht, wie man darauf kommt. Man kann natürlich die Parameter beliebig anpassen, bis es stimmt, und dann rundet der Bundesrat wegen der auch vom Kommissionssprecher angesprochenen steuerlichen Ergiebigkeit auf 20 Rappen je Milliliter auf. So geht das doch nicht! Das ist eine Art von Willkür. Wenn wir diese Besteuerung auf einer systematischen Basis berechnen - das hat man getan -, dann kommt man auf 11 Rappen je Milliliter Flüssigkeit. Das ist nachvollziehbar. Aber es geht doch nicht an, dass der Bundesrat während des Spiels die Regeln ändert. Genau das ist nun passiert.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zu folgen. Sie will eine massvolle Besteuerung, eine Besteuerung, die man gegenüber jenen, die die Steuer bezahlen müssen, auch begründen kann. Wenn Sie höher gehen, müssen Sie einfach wissen, dass die Leute ausweichen werden - vielleicht nicht unbedingt nach Deutschland, denn dort ist die Steuer mit 16 Eurocent ähnlich hoch; in Italien beläuft sie sich noch auf 8 Eurocent, während Österreich und Frankreich E-Zigaretten gar nicht besteuern. Wenn ich nach vorne schaue und Frau Herzog sehe, kommen mir immer das schöne Basel und das wunderbare Elsass, das quasi das Vorgelände zu Basel darstellt, in den Sinn. Was glauben Sie, wo diese E-Zigaretten künftig eingekauft werden? Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Ich bitte darum, das vernünftig abzuwägen und hier der Minderheit zu folgen.