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Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2023-03-08

Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Artikel 84 der Bundesverfassung verlangt den Schutz des Alpengebietes. Das wurde in Artikel 3 des Güterverlagerungsgesetzes umgesetzt. In Absatz 1 schrieb man damals, dass nicht mehr als 650[NB]000 Transitfahrten erfolgen sollten, zumindest zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Neat bzw. des Gotthard-Basistunnels. Das war 2018. Wenn ich zurückschaue, erinnert mich das an das "Stromfresser"-Gesetz: Wir schreiben Zahlen in die Gesetze, die niemals oder nur mit grössten finanziellen Aufwendungen erreichbar sind.

Damals haben wir drei flankierende Massnahmen ergriffen, um das Ziel zumindest annähernd zu erreichen: den Bau der Neat, die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und den 4-Meter-Korridor, der teilweise in Betrieb ist. Im März 2020 waren wir in derselben Formation und haben den Zahlungsrahmen des unbegleiteten kombinierten Verkehrs miteinander besprochen. Entgegen dem Bundesrat war die SVP-Fraktion dafür, diesen Zahlungsrahmen bis 2030 auszuweiten und jährlich 55 Millionen Franken mehr zu sprechen. Weshalb waren wir dafür? Wir sahen, dass eine gute Entwicklung stattfand und dass sich die Produktivität der Bahn erhöhen würde.

Dazumal ging es um 2,05 Milliarden Franken, denen wir zustimmten. Demgegenüber geht es heute um jährlich 20 Millionen Franken für ein anderes Produkt, den begleiteten kombinierten Verkehr, ein Produkt also, das äusserst fragwürdig ist und das es in drei verschiedenen Kategorien einzuordnen gilt: ökonomisch, ökologisch und sozial.

Wenn Sie es ökonomisch betrachten, sollen Subventionen für verladene LKW gesprochen und pro LKW auf der Rola 336 Franken angeheftet werden - 336 Franken, die der Bürger oder die Bürgerin bezahlen muss. Wenn Sie den unbegleiteten kombinierten Verkehr als Referenz nehmen, dann werden es im Jahr 2030 - auch wenn es heute noch etwas mehr sind - noch rund 45 Franken sein, die wir anheften.

Sie sehen: Es gibt keine ökonomischen Gründe, die Rola weiterhin zu fördern. Stellen Sie sich einfach vor, dass man mit 20 Millionen Franken 80[NB]000 bis 100[NB]000 Fahrzeuge verlagern kann, während man mit 55 Millionen Franken Hunderttausende Wagenladungen im unbegleiteten Verkehr verlagern kann. Da sollte doch bereits klar sein, wem Sie Ihre Stimme geben, wie Ihre Wahl ausfällt und wie Sie nachher entscheiden.

Aber auch aus ökologischen Gründen sollten gerade Sie auf der linken Seite das Produkt hinterfragen. Mit einem grossen Zug mit Containern verlagert man rund 100 Container, je nach Gewicht. Mit einem dieser Rola-Züge verlagert man genau 17 LKW. Und pro LKW spediert man einfach 9 Tonnen Gewicht umher, das schlussendlich wieder auf der Strasse weiterfährt. Das ist doch ein ökologischer Irrsinn, was gerade Ihnen, die immer predigen, dass jede Kilowattstunde zähle, bewusst sein sollte. [PAGE 284]

Und auch soziale Gründe sprechen dagegen: Es kann doch nicht sein, dass diese hauptsächlich aus Ländern im Osten kommenden Fahrer mit dem LKW durch Europa fahren, wenn es den unbegleiteten Verkehr gibt, sodass die Leute eben in der Nähe ihres Zuhause bleiben und dementsprechend am Abend wieder zu ihrer Familie gehen können. Sie fördern hier also ein auch in sozialer Hinsicht nicht gutes Produkt.

Wenn ich auf den Bundeshaushalt schiele - ich spreche mich ja für Nichteintreten aus -, dann ist es so, dass all diese Anträge, unabhängig davon, ob nun 2024, 2026 oder 2028 festgeschrieben wird, jährliche Kosten von rund 20 Millionen Franken verursachen.

Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Eventualiter sind wir bereit, den Antrag der Minderheit II (Wasserfallen Christian) und in zweiter Priorität den Antrag der Minderheit I (Fluri) zu unterstützen. Aber es gilt nun, alte Zöpfe abzuschneiden. Machen wir doch die Bahn frei für eine bessere, effizientere und günstigere Verlagerungspolitik.