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Graf Maya · Ständerat · 2023-03-08

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 14. Februar 2023 die Standesinitiative vorgeprüft, die der Kanton Genf am 15. November 2021 eingereicht hatte. Die Standesinitiative verlangt, die Methoden zur Prävention gegen sexuell übertragbare Infektionen, insbesondere die HIV-Präexpositionsprophylaxe (Prep-HIV), in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzunehmen. Die Kommission teilt klar die Meinung des Kantons Genf, dass eine kohärente und wirksame Bundespolitik zur Prävention und Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen von grosser Bedeutung ist.

Die Kommission hat sich von der Verwaltung über die bereits eingeführten Massnahmen und die laufenden Arbeiten und Planungen informieren lassen. Gemäss dem geltenden Bundesgesetz werden die Kosten von ärztlich angeordneten Massnahmen über die frühzeitige Erkennung oder Vorbeugung bei besonders gefährdeten Personen schon heute übernommen. Die Massnahmen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, also den WZW-Kriterien entsprechen. Diese werden vom EDI bezeichnet, nachdem die zuständige Kommission, in diesem Fall die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, die Erfüllung der WZW-Kriterien geprüft hat. Aktuell werden bereits die Kosten aller Untersuchungen bei Verdacht auf eine Ansteckung mit HIV oder einer anderen sexuell übertragbaren Erkrankung von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, ebenso wie deren Behandlungen. Weiter trägt die Krankenversicherung die Kosten der Impfungen gegen Hepatitis B und gegen humane Papillomaviren. Was die Prep-HIV betrifft, so liegt laut der Verwaltung ein[NB]Antrag[NB]auf WZW-Prüfung vor, welche aktuell noch im Gang ist.

Sie sehen es: Die Kommission hat sich informieren lassen und weist Sie auch darauf hin, dass im Programm, welches auf das auslaufende Programm zur Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten folgen wird, zu integrierten Aktivitäten aufgefordert wird. Dieses Folgeprogramm - das Nationale Programm zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen 2022 plus (Naps) - soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Ziel des Naps ist es, dass es bis 2030 keine HIV-, keine Hepatitis-B- und keine Hepatitis-C-Übertragungen mehr geben soll. Die Hepatitiden werden also neu in das Programm aufgenommen. Die Kommission konnte sich somit vergewissern, dass das Naps bereits gut aufgegleist ist und dass es an die neuen Herausforderungen angepasst wird. Die Kommission wird die Ausarbeitung des neuen Präventionsprogramms verfolgen und sich weiter darüber informieren lassen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, der Initiative des Kantons Genf keine Folge zu geben.