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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-03-08

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Initiative des Kantons Zürich fordert die Bundesversammlung auf, dafür zu sorgen, dass sich der Bund und die Krankenkassen an den durch die Covid-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 verursachten Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken zusammen mit den anderen Kostenträgern angemessen beteiligen. Die Standesinitiative wurde am 2. März 2022 eingereicht. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat die Vorlage am 14. Februar 2023 beraten. Eine Vertretung des Kantons Zürich wurde für eine Anhörung eingeladen, der Kanton verzichtete aber aus Termingründen auf eine Vertretung.

In seiner schriftlichen Begründung beziffert der Kanton Zürich den gesamtschweizerischen Schaden wegen des Verbots von nicht dringend angezeigten Eingriffen und Therapien im Frühling 2020 auf rund 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken. Im Kanton Zürich belaufe sich der Gesamtschaden auf 383 Millionen Franken. Diese Mehrkosten, verbunden mit Ertragsausfällen, würden die Institutionen belasten. Es sei zu verhindern, dass dadurch die Qualität und Versorgungssicherheit beeinträchtigt würden. Die Kompensation soll vom Bund mit den Kantonen und den Krankenversicherern koordiniert werden, um kantonale Ungleichbehandlungen zu vermeiden; dies die Argumentation des Kantons Zürich.

Unsere Kommission und die beiden Räte haben sich bei den Beratungen zu früher eingereichten und materiell weitgehend identischen Initiativen aus den Kantonen Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt bereits vertieft mit der Materie befasst. Der Ständerat hat diese Standesinitiativen in der Wintersession 2021 knapp - mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen - und der Nationalrat in der Herbstsession 2022 [PAGE 148] deutlich abgelehnt. Im Nationalrat war die Ablehnung deutlicher, weil ihm bei der Beratung ein Bericht zum Postulat 20.3135 vorlag, der aufzeigte, dass die Spitäler in den Jahren 2020 und 2021 zwar Mehrkosten hatten, sie die Ertragsausfälle jedoch wieder kompensieren konnten.

Unsere Kommission hatte auch Einblick in diesen Bericht. Es lagen ihr aber auch zwei Zwischenberichte des Bundesrates zu den pandemiebedingten Kosten und deren Auswirkungen auf die Kostenträger vor. Auch diese Berichte bestätigen, dass die Spitäler 2020 und 2021 zwar Mehrkosten hatten, sie die Ertragsausfälle aber weitgehend kompensieren konnten. Die Kommission nahm auch zur Kenntnis, dass ein Teil der Spitäler in der besagten Zeit sogar Gewinne erzielen konnte. Weiter möchte die Kommission festhalten, dass der Bund den grössten Teil der pandemiebedingten Kosten übernommen hat und es Aufgabe der Kantone ist, die Spitalkapazitäten bereitzustellen.

Schlussendlich betrachtete die Kommission die geforderte Beteiligung der Krankenkassen besonders kritisch, da dadurch Prämiengelder zweckentfremdet würden. Prämiengelder müssen die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung decken und dürfen nicht zur Finanzierung von Ertragsausfällen bei Institutionen, Spitälern und Kliniken verwendet werden.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Ich empfehle Ihnen, den Kommissionsantrag anzunehmen.