Munz Martina · Nationalrat · 2023-03-08
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Motion Munz 22.3641, "Verbot bleihaltiger Munition", zur Annahme empfohlen, und dies aus guten Gründen. Bleihaltige Munitionssplitter bleiben in den Kadavern von geschossenen Tieren zurück. Die Jäger lassen die Eingeweide liegen, damit die Wildtiere diese fressen können. Leider vergiften sich die Wildtiere mit den Kadavern. Für Greifvögel wie Steinadler, Mäusebussarde, aber auch für Füchse und Marder sind die bleihaltigen Rückstände giftig und können tödlich sein. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen zur Bleimunition. Die Jagd ist auch bleifrei möglich. In den Kantonen Graubünden und Wallis wurde bleihaltige Munition bereits verboten, andere Kantone wie beispielsweise Freiburg wollen nachziehen.
Eine gross angelegte europaweite Studie hat aufgezeigt, dass Blei zum Tode von Greifvögeln führt und Bestände auch schwächt. Gerade in Zeiten der Biodiversitätskrise darf das nicht toleriert werden. In den Schweizer Alpen wurde wissenschaftlich belegt, dass Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen starben, nachdem sie Reste von Wildtieren, die mit bleihaltiger Munition erlegt worden waren, gefressen hatten. Auch Wildbret für den menschlichen Konsum kann mit Blei kontaminiert sein. Das BLV empfiehlt deshalb Kindern bis zum siebten Lebensjahr, Stillenden, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch, auf den Verzehr von mit Bleimunition erlegtem Wild zu verzichten.
Der Schweizer Tierschutz liess kürzlich Wildfleisch aus einheimischer Jagd auf den Bleigehalt untersuchen. In fünf von dreizehn untersuchten Proben wurde Blei in Konzentrationen von über 0,05 Milligramm pro Kilogramm nachgewiesen. Untersuchte Proben lagen mit 0,18 und 0,38 Milligramm pro Kilogramm fast doppelt und vierfach über dem Grenzwert bei Nutztieren. Eine erhöhte Bleikonzentration im menschlichen Körper kann die Blutbildung, innere Organe sowie das zentrale Nervensystem schädigen. Kinder und speziell auch ungeborene Kinder sind stark gefährdet. Ich glaube nicht, dass jemand von Ihnen solches Fleisch essen möchte.
Der Bundesrat hat im Änderungsentwurf zur Jagdverordnung vom 8. Mai 2020 bei Artikel 1b Absatz 4 vorgesehen, bleihaltige Munition sowie Kupfer- und Zinkschrot bei Wasservögeln zu verbieten. Die Verordnung war in der Vernehmlassung, wurde aber anschliessend nicht in Kraft gesetzt, weil das Jagdgesetz am 27. September 2020 abgelehnt wurde. Heutzutage steht für sämtliche gängigen Jagdkaliber eine breite Palette an bleifreien Kugelgeschossen zur Auswahl. Bei deren jagdlicher Verwendung sind weder bezüglich Präzision noch bezüglich Tötungswirkung Nachteile zu verzeichnen. Das belegt sogar der Ratgeber für die Umstellung auf bleifreie Munition der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz von Jagd Schweiz. Einem nationalen Verbot bleihaltiger Kugelmunition steht deshalb auch aus sachlicher und fachlicher Sicht nichts im Wege.
Ich bitte Sie: Folgen Sie dem Bundesrat und stimmen Sie der Motion zu.