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Friedli Esther · Nationalrat · 2023-03-08

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Wir beraten heute die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Diese hat der Bundesrat am 12. Februar 2020 dem Parlament zugeleitet. Am 16. März 2021 haben wir die Bundesbeschlüsse 1 bis 3 sistiert bzw. Nichteintreten beschlossen. Den Bundesbeschluss 4 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 haben wir bereits genehmigt, er ist somit erledigt. Der damalige Grund für die Sistierung der Beschlüsse 1 bis 3 waren zusätzliche Kommissionsvorstösse und Forderungen für Berichte des Bundesrates. Zudem befand sich der Beschluss zur parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", in den letzten Bereinigungsschritten. Der Bundesrat hat den von uns gewünschten zusätzlichen Bericht am 22. Juni 2022 verabschiedet, in welchem er die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik ausführt.

In der AP22+ konzentriert sich der Bundesrat nun neu auf die wesentlichen Bestandteile der Landwirtschaft. Wichtig ist, dass neu eine Ernährungspolitik verfolgt werden soll, die alle Bereiche umfasst. Deshalb soll sich die AP22+ nicht wieder in Mikromanagement verlieren, sondern die wichtigen Bereiche von der Produktion über die Verarbeitung und den Handel bis hin zum Konsum ganzheitlich angehen. Damit soll auch eine grössere Zielgenauigkeit erreicht werden. Dieses Grundkonzept trägt die Mehrheit Ihrer Kommission klar mit, denn der Bundesrat präsentiert damit eine Strategie, wie sich die Landwirtschaft in den nächsten Jahren gemeinsam mit dem Konsum entwickeln kann. Mit dieser langfristigen Strategie zeigt er nicht nur für die Schweiz Perspektiven auf, sondern auch für die Landwirtschaft und dort vor allem für die jüngere Generation, die nun vor der Betriebsnachfolge steht und investieren will.

Der Bundesrat hat nach Vorliegen des neuen Postulatsberichtes auch die ursprünglich beantragten Gesetzesartikel respektive die Fahne überarbeitet und beantragt nun einige ursprünglich vorgesehene Artikel nicht mehr zur Umsetzung, so alle Artikel im Umweltbereich, die bereits mit der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt wurden. Das Gleiche gilt für den Entwurf 2, der eine Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht vorsah.

Im Zentrum der nun aktuellen gesetzlichen Änderungen stehen die soziale Absicherung für Ehepartnerinnen und Lebenspartnerinnen sowie eine Verbesserung in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Bauernfamilien, namentlich in den Bereichen Ernteausfallversicherung [PAGE 307] und Strukturverbesserungsbeiträge. Auf dieser Basis hat der Ständerat die Beratung der AP22+ wieder aufgenommen und die Beschlüsse 1, die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), und 3, die Änderung des Tierseuchengesetzes, verabschiedet. Der Ständerat folgte fast überall dem Entwurf des Bundesrates, ausser bei Artikel 73 und Artikel 76 LwG zu den Biodiversitätsflächen und Ressourceneffizienzbeiträgen.

Ihre Kommission hat die Beratung am 10. und 31. Januar dieses Jahres durchgeführt. Eintreten auf die Beschlüsse 1 und 3 wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen zudem, bei den Beschlüssen 1 und 3 überall dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat hat ein stringentes Konzept verabschiedet, das den Bauernfamilien dort, wo es nötig ist, bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen ermöglicht und unnötige Artikel streicht. Eine Ausnahme bildet Artikel 160b Absätze 1 und 2 zum Verbandsbeschwerderecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Hier beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, das Verbandsbeschwerderecht leicht einzugrenzen.

Im Nachgang zur AP22+ empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission - der[NB]Entscheid[NB]fiel[NB]mit[NB]18[NB]zu[NB]6[NB]Stimmen -, dem Bundesrat mit der Motion 22.4251 einen Nachfolgeauftrag zu geben, der beinhaltet, bis spätestens Ende 2027 den Konzeptvorschlag im Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" zu konkretisieren. Bis dahin sollen die Massnahmen aus dem Absenkpfad Pestizide umgesetzt werden, und es soll von weiteren Massnahmen abgesehen werden. Eine Minderheit befürchtet, dass die in der Motion umrissene Stossrichtung zu mehr Bürokratie und zu Anpassungen bei der Absatzförderung und den Grenzschutzmassnahmen führen wird.

Beim Entwurf 2, der Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht, empfiehlt Ihnen die Kommission wie schon der Ständerat Nichteintreten. Der Ständerat hat in der Folge zu seinem Nichteintretensentscheid die Motion 22.4253, "Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+", angenommen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, bis spätestens Ende 2025 unter Einbezug von Fachexperten und Stakeholdern eine angepasste Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Die Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum stärken. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme der Motion.

Den Entwurf 3 zum Tierseuchengesetz empfiehlt Ihre Kommission einstimmig zur Annahme.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Entwürfe 1 und 3 einzutreten und in der Detailberatung überall der Mehrheit der Kommission zu folgen.