Walti Beat · Nationalrat · 2023-03-08
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-08
Wortprotokoll
Angesichts des heutigen Datums beschreibt der Name der Vorlage gut den Kontext, in dem wir diese Vorlage beraten: Es ist 2023. Sie wissen - es wurde gesagt -, dass wir die Vorlage im Jahr 2021 sistiert und gleichzeitig im National- und im Ständerat Postulate angenommen haben, die vom Bundesrat Berichte zur zukünftigen Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik verlangten.
Nun liegt der entsprechende Bericht vor, wir werden ihn heute zur Kenntnis nehmen. Es gibt auch eine neue Vorlage, die wir als Zweitrat heute beraten können. Weiter - und das ist ganz wichtig - haben wir in der Zwischenzeit bereits die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", zu den Pestiziden und Nährstoffverlusten beraten; diese Initiative ist angenommen worden und in Umsetzung begriffen.
Dass in diesem Zusammenhang nun der Vorwurf aufkommt, es werde eine Hinhaltetaktik usw. praktiziert, erstaunt nicht. Der Vorwurf ist so aber nicht richtig. Der bisherige Diskussionsverlauf hat nämlich gezeigt, dass es durchaus, gemessen an der ursprünglichen Vorlage, erheblichen [PAGE 311] Justierungsbedarf in den Revisionen gegeben hat; diese sind jetzt in die neue Vorlage eingeflossen.
Die FDP-Liberale Fraktion stand seit je und steht nach wie vor - und ich möchte betonen: selbstverständlich - zur verfassungsmässigen Vorgabe einer multifunktionalen Landwirtschaftspolitik, die neben der Produktion von Lebensmitteln für die Bevölkerung auch den Kulturlandschutz und eine gewisse Strukturentwicklung im Lande formuliert. Ergänzt wurde diese Verfassungsbestimmung, sprich Artikel 104 der Bundesverfassung, durch Artikel 104a mit der Überschrift "Ernährungssicherheit". Auch an diese Diskussion erinnern sich viele hier im Ratssaal noch.
Ich will nicht zitieren, was da alles noch drinsteht. Aber man kann auf jeden Fall sagen, dass Ernährungssicherheit ein schillernder Begriff ist. Bei einem Eigenversorgungsgrad von 50 bis 60 Prozent im Bereich der Lebensmittelproduktion - je nachdem, ob man das netto oder brutto anschaut - kann man auf jeden Fall nicht davon sprechen, dass die heimische Landwirtschaft unsere Bevölkerung sicher versorgen könnte. Sie kann jedoch, um terminologisch korrekt zu sein, natürlich einen sicheren Beitrag an eine genügende Versorgung leisten. Das ist letztlich auch das Ziel.
Im Übrigen kann ich Sie in historischer Sicht darauf verweisen, dass die Versorgungssicherheit aus der Schweiz heraus ein wirklich theoretischer Wunsch wäre. Selbst in der Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg ist es nur gelungen, einige wenige Prozente zusätzlicher Kalorien für den Gesamtbedarf zu produzieren. Das können wir so zur Kenntnis nehmen.
Auf jeden Fall folgen natürlich auch die neue Vorlage und die Vorschläge des Bundesrates im Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" dieser verfassungsmässigen Ordnung. So muss es sein. Der Bundesrat hat in seinem Postulatsbericht die Kerninhalte des Zukunftsbildes einer Landwirtschaft 2050 sehr griffig zusammengefasst und aufgezeigt, was die Zielsetzungen sind. Ich gehe diese kurz durch, weil es wichtig ist, den ganzen Themenfächer zu verstehen.
An erster Stelle steht eine Inlandproduktion, die den Eigenversorgungsgrad trotz wachsender Bevölkerung auf dem heutigen Niveau hält, und zwar bei netto zu mehr als der Hälfte der Versorgung. Dann soll die Produktivität, gemessen am Stand von 2020, bis 2050, also innerhalb von 30 Jahren, um 50 Prozent gesteigert werden. Die Treibhausgasemissionen der Produktion sollen 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen, und die Treibhausgasemissionen des Konsums sollen pro Kopf gegenüber 2020 um mindestens zwei Drittel gesenkt werden. Das ist ein erheblicher Wert. Ferner will der Bundesrat die Nährstoffflüsse mit geeigneten Regulierungen so einpendeln, dass sie langfristig der ökologischen Tragfähigkeit der Böden entsprechen. Er will die Lebensmittelverluste, neudeutsch "Food Waste", von der Produktion bis zum Endkonsum gegenüber 2020 um drei Viertel reduzieren. Die Bevölkerung soll sich ausgewogen, gesund und nachhaltig ernähren. Neue Technologien sollen ebenfalls zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Landwirtschaft beitragen, Stichwort: Innovation.
Diese Zielsetzungen, wenn Sie sich diese vergegenwärtigen, zeigen klar, dass in Zukunft einerseits eine intensive Landwirtschaft nötig sein wird, die outputorientiert ist, also erhebliche Mengen an Lebensmitteln produzieren kann. Andererseits soll sie aber auch nachhaltig funktionieren. Nachhaltig soll sie in all ihren Dimensionen sein, sowohl ökologisch, gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich.
Hier muss ich einen kurzen Exkurs zu den klassenkämpferischen Ausführungen von Herrn Bendahan machen, der eine Ausbeutung der Landwirtschaftsbranche beklagt. Sie liegen hier falsch: Es gibt ein volkswirtschaftliches Dilemma. Es beschreibt, dass die landwirtschaftlichen Einkommen aufgrund gesellschaftlicher Gegebenheiten nicht mit der Einkommensentwicklung der Gesamtbevölkerung mitzuhalten vermögen. Die sogenannte Kreuzpreiselastizität beschreibt, dass die Bevölkerung, wenn sie 10 Prozent mehr verdient, nicht 10 Prozent mehr, sondern einen geringeren Anteil für die Landwirtschaftsprodukte ausgeben wird. Das zwingt die Branche zu dauernden Produktivitätsfortschritten. Das ist keine[NB]politische[NB]Stellungnahme, sondern eine statistische Feststellung.
Auf jeden Fall können die Ziele dieses Zukunftsbildes nur erreicht werden, wenn die richtigen Anreize für eine nachfrageorientierte, umfangreiche Produktion gesetzt werden, die eben die Marktbedürfnisse adressiert und Produkte von hoher Qualität auf den Markt bringt. Dafür braucht es griffige Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion. Selbstverständlich braucht es auch, ich möchte das hier ausdrücklich sagen, eine geeignete Regulierung zum Schutz öffentlicher Güter, also von Boden, Wasser und Luft. Das ist eine Selbstverständlichkeit für die FDP-Liberale Fraktion. Auch deshalb haben wir die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", aus Überzeugung unterstützt und werden auch deren Umsetzung aktiv begleiten. Allenfalls nötige weitere Massnahmen werden wir diskutieren und bei Bedarf unterstützen.
Was gar nicht mit der Zielerreichung übereinstimmen würde, wäre, wenn man die Märkte weiter abschotten würde. Mehr Grenzschutz führt nicht zum Erreichen der genannten Ziele; das steht auf jeden Fall fest. Was auch nicht stattfinden soll, ist eine Volkserziehung: dass der Staat über seine Landwirtschaftspolitik und seine Regulierungen den Menschen ihren Menüplan diktiert, ihnen sagt, was sie essen dürfen und was nicht. Dagegen werden wir uns konsequent wehren.
Im Ergebnis kann ich feststellen, dass die Vorlage so, wie sie jetzt präsentiert wird, einen vernünftigen Entwicklungsschritt in der Landwirtschaftspolitik ermöglicht. Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Vorlagen 1 und 3 eintreten und sie auch unterstützen, jeweils in der Mehrheitsversion, zumindest zu einem ganz wesentlichen Teil.
Bei der Vorlage 2 zum bäuerlichen Bodenrecht sind wir ebenfalls der Meinung, dass es richtig ist, diesen komplexen Bereich in eine separate Vorlage auszulagern. Entsprechend werden wir hier nicht eintreten. Wir werden aber die Motion, die das verlangt, unterstützen. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.
Mit diesem Vorgehen ist eine pragmatische Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik gewährleistet. Wir haben sicher nicht den grossen revolutionären Wurf vorliegen. Einige Vorrednerinnen und Vorredner haben das bedauert. Hingegen haben wir etwas Mehrheitsfähiges, das den Akteuren in der Landwirtschaft Investitionssicherheit bietet und ihnen gerade im Bereich der ökologischen Massnahmen, die sich in der Phase der Umsetzung befinden, auch die Möglichkeit zur Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen gibt, sodass sie entscheiden können, was weiter nötig und zweckmässig ist.
Ich bitte Sie, diesen Anträgen ebenfalls zuzustimmen.