Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13
Wortprotokoll
Aufgrund der Gesetzgebung über die Swisscom fallen solche operative Entscheidungen in die alleinige Verantwortung der Unternehmensorgane. Die Swisscom hat zu den Fragen folgendermassen Stellung genommen:
Die Swisscom hat in den letzten Monaten in Leuk keine Investitionen getätigt. Hingegen hat das VBS an verschiedenen Standorten Investitionen vorgenommen, deren Umsetzung teilweise durch die Swisscom, im Auftrag des VBS, vorgenommen wurde. Die betreffenden Leistungen sind verrechnet worden.
Um eine wirtschaftlich optimale Verkehrsabwicklung sicherstellen zu können, hat die Swisscom entschieden, die Wirtschaftlichkeit des internationalen Satellitengeschäftes vertieft zu überprüfen. Bei der Auslegeordnung für das "business case"-Satellitengeschäft wird jede Satellitendestination - also nicht nur Leuk - überprüft. Es geht darum abzuklären, ob es heute noch wirtschaftlich ist, den Verkehr auf direkten Leitungen abzuwickeln, oder ob andere grössere Carriers den Verkehr billiger transportieren und terminieren könnten. Im Weiteren wird geprüft, ob durch zusätzliche Geschäfte die Profitabilität verbessert werden könnte.
In der Analyse werden die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Randregionen, z. B. des Kantons Wallis, mit einbezogen. Aufgrund des "business case", der voraussichtlich bis Ende Januar 2000 vorliegt, wird das Management zu entscheiden haben, ob eine Weiterführung des Satellitengeschäftes angebracht ist oder nicht.
Zur zweiten Frage: Die strategischen Ziele des Bundesrates verpflichten die Swisscom, eine sozial verantwortliche Personalpolitik zu führen.
Zur Frage nach den Arbeitsplätzen in den Randregionen hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Vorstösse Delalay und Comby die deutliche Vorgabe gemacht, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten dem volkswirtschaftlichen Anspruch nach einer regional angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend Rechnung trägt.
Der Bundesrat hält weiterhin an diesen Vorgaben fest.