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Fischer Roland · Nationalrat · 2023-03-08

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die langfristige Klimastrategie des Bundesrates sieht vor, dass alle Wirtschaftssektoren verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen erhalten. Diese Ziele sind in verschiedenen Gesetzen, im CO2-Gesetz oder im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative, verankert. Keine Ziele gibt es bisher für die Land- und Ernährungswirtschaft.

Die Land- und Ernährungswirtschaft erbringt wertvolle und lebensnotwendige Leistungen für die Schweiz, aber sie trägt, wie wir alle und wie auch die anderen Wirtschaftszweige, zur Erderwärmung bei. Meine Minderheit beantragt deshalb einen zusätzlichen Artikel 6c im Landwirtschaftsgesetz, in dem die verbindliche schrittweise Reduktion von Treibhausgasen in der Land- und Ernährungswirtschaft festgeschrieben wird.

Der Sektor soll zusammen mit dem Konsum in die Pflicht genommen und die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Ernährung berücksichtigt werden. Das Sektorziel für die Landwirtschaft ist eine Reduktion um 40 Prozent bis 2050. Das ist vergleichsweise wenig, denn die Industrie muss im selben Zeitraum eine Reduktion um 90 Prozent stemmen. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, den Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Die Schweiz hat sich zudem entschieden, ab dem Jahr 2050 netto gar keine Treibhausgase mehr auszustossen. Damit leistet die Schweiz ihren Beitrag zum international vereinbarten Ziel, die Klimaerwärmung auf maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Aus unserer Sicht ist es deshalb konsequent, wenn wirklich alle Wirtschaftsakteure sich an der Erreichung dieses Ziels verpflichtend beteiligen - auch in der Land- und Ernährungswirtschaft. Wenn die Wirtschaftsakteure diese Ziele kennen, können sie entsprechend handeln und sich entsprechend ausrichten. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und einen neuen Artikel 6c einzufügen, der der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft diese moderate Vorgabe und somit auch die notwendige Rechtssicherheit gibt.

Ich komme nun zu meinen Minderheiten bei Artikel 12. Der Bund finanziert heute Massnahmen zur Absatzförderung. Wenn wir die Ernährung künftig gesünder und nachhaltiger gestalten wollen, müssen wir auch im Bereich des Angebots handeln und auf diese Subventionen verzichten. Ziel muss eine stärker wettbewerbsorientierte, aber auch ökologischere Landwirtschaft sein. Meine Minderheit III beantragt Ihnen deshalb, Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes zu streichen. Wir können doch nicht eine Umstellung der Ernährung anstreben und gleichzeitig Subventionen sprechen, die zu grossen Teilen genau das Gegenteil bewirken. Das ist in höchstem Masse inkonsistent. Unsere Forderung zielt nicht darauf ab, die Unterstützung der Landwirtschaft im Allgemeinen zu reduzieren; andere Förderinstrumente, die nicht wettbewerbsverzerrend wirken, werden auch von der Minderheit mitgetragen. Dazu zählen beispielsweise die ökologischen Direktzahlungen. Eine Aufrechterhaltung der Absatzförderung hingegen verzerrt den Wettbewerb und gibt auf dem Markt die falschen Signale.

Wenn Sie jedoch die Absatzförderung aufrechterhalten, die Umsetzung aber besser auf die Strategie des Bundesrates ausrichten wollen, dann macht Ihnen meine Minderheit[NB]I einen alternativen Vorschlag. Sie beantragt, die Absatzförderung auf die pflanzlichen Landwirtschaftsprodukte zu beschränken. Dies würde genau der ernährungs- und umweltpolitischen Stossrichtung im Postulatsbericht des Bundesrates entsprechen, denn diese Massnahme würde den Konsum von tierischen Produkten künftig reduzieren, jenen von pflanzlichen Produkten aber erhöhen.

Besten Dank für die Unterstützung meiner Minderheiten.