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AB 316020

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt, in Artikel 3 Absatz 3bis die Aquakulturen, Algen- und Insektenproduktion ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Diese Produktionen sind in der Regel gewerbliche oder sogar industrielle Anlagen, die Kühlung, Verarbeitung und viel Logistik voraussetzen. Sie gehören nicht aufs Land beziehungsweise nicht in die Landwirtschaftszone. Diese Anlagen sind bodenunabhängig und sind eigentliche Gewerbebetriebe.

In der verklausulierten Gesetzesformulierung mit Verweisen auf Titel und Kapitel haben diese Betriebe offenbar Anrecht auf Strukturverbesserungsmassnahmen, Investitionsbeiträge und Absatzförderung. Ich frage die Landwirtschaftsvertreter in diesem Saal: Wollen Sie tatsächlich die landwirtschaftlichen Gelder mit bodenunabhängigen Produktionen teilen?

Ich bitte Sie, beim geltenden Recht zu bleiben und bodenunabhängige Kulturen nicht ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen, dies auch zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Bei Artikel 6d beantrage ich Ihnen, den Ausbaupfad Tierwohl ins Gesetz aufzunehmen. Die Konsumentinnen und Konsumenten wünschen tierische Nahrungsmittel aus tierfreundlicher Produktion. Die Landwirtschaft soll frühzeitig wissen, wohin die Reise geht. Deshalb ist es wichtig, jetzt einen Tierwohlartikel ins Gesetz aufzunehmen und nicht bis zur Agrarpolitik 2030-2033 zu warten, damit sich die Landwirtschaft bei Investitionen daran orientieren kann. In der politischen Debatte zur Massentierhaltungs-Initiative wurde der Bevölkerung versichert, dass das Tierwohl weiterhin eine hohe Priorität habe. Dieses Versprechen kann jetzt eingelöst werden. Besonders tierfreundliche Produktionsformen sollen mit dem neuen Artikel gefördert und die gewünschte Wirkung soll überprüft werden können.

In der Botschaft zur AP22+ wird für das Tierwohlprogramm RAUS mit regelmässigem Auslauf ins Freie eine Zielvorgabe von 80 Prozent gemacht. Diese Vorgabe ist einerseits wegen fehlender gesetzlicher Abstützung und andererseits wegen der lückenhaften Zielformulierung ungenügend. Für die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme sind gar keine Zielvorgaben definiert.

Von den jährlich in der Schweiz geschlachteten rund 80 Millionen Poulets haben gerade 8 Prozent zu Lebzeiten Auslauf. Mit dem Tierwohlartikel könnten Zielvorgaben gesetzt werden, wie bei den Absenkpfaden Nährstoff und Pestizide.

Zur Absatzförderung gibt es mehrere Minderheiten. Meine Minderheit will die Absatzförderung auf nachhaltige sowie tier- und klimafreundliche Produkte begrenzen. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Warum sollten wir Produkte mit staatlichen Mitteln bewerben, die den Klima- und Umweltzielen des Bundes zuwiderlaufen? Es ist widersinnig, Nachhaltigkeitsziele festzulegen und diese mit Subventionen zu sabotieren und auszuhebeln. Das ist aber genau das, was wir zurzeit bei der Absatzförderung tun. Es ist sowieso erstaunlich, dass die Bürgerlichen geschlossen hinter dieser staatlichen Absatzförderung stehen.

Wenn die Absatzförderung staatlich schon subventioniert wird, soll sie aber mindestens auf die Zielsetzung der Bundespolitik ausgerichtet sein und eine nachhaltige und klimaschonende Produktion unterstützen. Leider ist heute das Gegenteil der Fall.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie meine Minderheiten.