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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-03-08

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Wir werden die Minderheiten in Block 1 unterstützen. Ich möchte zu zwei Minderheiten etwas sagen.

In Artikel 6c soll der Absenkpfad Treibhausgase im Gesetz verankert werden. Es ist Ihnen allen bekannt, dass die Schweiz sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet hat, den Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren, und dass der Bundesrat aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beschlossen hat, dieses Ziel so zu verschärfen, dass die Schweiz ab 2050 keine Treibhausgase mehr ausstossen soll. Damit übernimmt sie das international vereinbarte Ziel, die Klimaerwärmung auf maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Mit der langfristigen Klimastrategie des Bundesrates haben alle Wirtschaftssektoren Reduktionsziele erhalten, auch die Landwirtschaft. Diese Ziele und teils auch die Massnahmen sind nun im CO2-Gesetz oder im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative verankert. Nur die Ziele zur Land- und Ernährungswirtschaft finden in keiner gesetzlichen Grundlage eine Verankerung. Das Sektorziel für die Landwirtschaft ist eine Reduktion von 40 Prozent bis 2050. Das ist eher tief, wenn man das mit der Industrie vergleicht; diese muss mehr erreichen. Das Sektorziel nimmt also bereits Rücksicht auf die Landwirtschaft. Es ist nicht besonders ambitioniert. Es ist ein umsetzbares Ziel. Aber es führt kein Weg daran vorbei.

Die Minderheit Fischer Roland will dieses Ziel explizit in die Vorlage aufnehmen, in das Gesetz, um Transparenz zu schaffen über die Verpflichtung von Land- und Ernährungswirtschaft sowie Konsum, so, wie es der Bundesrat im Postulatsbericht auch formulierte. Der Minderheitsantrag will also eine Eins-zu-eins-Umsetzung von Ziffer 3 des Zukunftsbildes für die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik. Für uns ist es ein Rätsel, weshalb wir das nicht tun sollten. Wollen Sie diese Ziele etwa nicht erreichen? Oder wollen Sie weiterhin die Augen verschliessen davor, dass wir diese Ziele nun halt einmal erfüllen müssen?

Bei Artikel 12 beantragt die Minderheit III (Fischer Roland), eine der biodiversitätsschädigenden Subventionen aufzuheben. Es betrifft die Absatzförderung. Der Bund betreibt nach wie vor eine Absatz- und Qualitätsförderung in der Höhe von 69 Millionen Franken pro Jahr, darunter fällt auch Werbung für Fleisch und Eier. Bei dieser Absatzförderung handelt es sich zweifelsohne um einen Markteingriff; ein solcher verzerrt den Wettbewerb. Es ist eine Subvention, welche vollständig, das heisst zu 100 Prozent, biodiversitätsschädigend wirkt. Das wurde in diesem Grundlagenbericht identifiziert. Es ist der Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz", der Ihnen vermutlich bekannt ist.

Die Absatzförderung widerspricht aber auch der Verfassung und dem von der Bevölkerung 2017 angenommenen neuen Artikel 104a, und zwar aufgrund von dessen Buchstabe c, wonach die Voraussetzungen für "eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft" zu schaffen seien. Wir können die Absatzförderung auf pflanzliche Lebensmittel beschränken - das ist Minderheit I -, dann wäre immerhin die biodiversitätsschädigende Wirkung weg, dann hätten wir nur die wettbewerbsverzerrende Wirkung. Oder wir können sie ganz aufheben, dann sind beide verzerrenden Wirkungen weg - dies erfolgt gemäss Minderheit III. Das wäre aus liberaler Sicht das Korrekte: den Markteingriff ganz streichen. Ich bin gespannt, wie die FDP-Liberale Fraktion hier argumentieren wird, weshalb wir an diesem Markteingriff, an dieser Wettbewerbsverzerrung festhalten sollen. Ich bin gespannt, wie Sie sich zur Frage äussern werden, wie wir diese Politik aus liberaler Sicht weiter unterstützen sollen.