Walti Beat · Nationalrat · 2023-03-08
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-08
Wortprotokoll
Es freut mich natürlich, und ich hoffe doch, dass ich durch meine Ausführungen zur Entspannung von Frau Bertschy beitragen kann.
Lassen Sie mich aber eingangs noch auf einen Punkt zurückkommen, der mehrfach ins Feld geführt wurde und redlicherweise so einfach nicht zutrifft. Sie können uns, der befürwortenden Seite, bei dieser Vorlage nicht den Vorwurf machen, wir würden das Geschäft um acht Jahre verzögern, und anführen, etwas Materielles würde erst 2030 wirksam werden. Wenn Sie diesen Vergleich machen, dann müssen Sie auch zugeben, dass die Umsetzung dessen, was wir heute allenfalls beschliessen, auch noch Jahre in Anspruch nehmen und die Differenz dann vielleicht bei drei bis vier [PAGE 321] Jahren liegen wird. Hingegen haben wir einen deutlich besseren Vorbereitungsstand und letztlich bessere Erfolgsaussichten, wenn wir zuerst die Grundprinzipien des bundesrätlichen Berichtes konkretisieren - wie das mit der vorhin beschlossenen Motion der Fall sein wird - und anschliessend die Umsetzung von Massnahmen in Angriff nehmen. Wenn Sie diese Rechnung nicht verstehen, kann ich Ihnen den Ablauf und die[NB]Zeitverhältnisse[NB]im persönlichen Gespräch nochmals erklären.
Nun komme ich zu den Inhalten der Minderheitsanträge. Ich will zwar nicht auf jeden Antrag im Einzelnen eingehen, trotzdem ist es erneut eine Konzeptfrage. Es geht um die Frage, ob man nun, als primäre Zielsetzung, schon vieles und alles in dieses Gesetz schreiben will oder ob man sich auch Gedanken dazu machen will, wie all diese Massgaben umgesetzt werden sollen, und man sich deshalb schon vorgängig über die Massnahmen austauscht. Wir haben bei anderer Gelegenheit - denken Sie z. B. an die Energiestrategie 2050 - etwas schmerzhaft erfahren müssen, dass Ziele und Ambitionen zwar schnell formuliert sind, aber dass es dann mit den Massnahmen und ihrer Umsetzung etwas schwieriger ist. So hätten wir Ende 2018 ein CO2-Gesetz haben können, das vielleicht nicht die höchsten Ambitionen bedient hätte, das aber dennoch wirksame Massnahmen enthalten hätte. Das Ergebnis, die seitherige Nullnummer, kennen Sie.
Das hat unter anderem mit unseren demokratischen Prozessen zu tun, die auch in der Landwirtschaft nicht anders sind. Deshalb finde ich es etwas schwierig, wenn man die Welt hier einfach in Gut und Böse einteilt, indem man die ambitionierten Zielformulierungen zum Ideal erklärt, sich aber über die Massnahmen keine Gedanken macht.
In der Sache ist es eben wirklich fraglich, ob wir uns jetzt in einem Gesetz zum Beispiel über kurze Versorgungsketten äussern sollen. Kurze Versorgungsketten sind das Ergebnis einer funktionierenden Wirtschaftsstruktur in Produktion und Absatz. Alle Produzenten wissen, dass sie eine bessere Marge realisieren können, wenn sie Zwischenhandelsstufen bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten eliminieren können. Insofern müssen richtige Anreize gesetzt werden. Wir müssen das nicht ins Gesetz schreiben als etwas, was dann wieder mit künstlichen Instrumenten vom Bund zu fördern ist. Die ganzen klimapolitischen Anliegen und Treibhausgasziele müssen selbstverständlich in die Weiterentwicklung der Agrarpolitik einbezogen werden, dies aber auch hier nicht einfach selektiv und exemplarisch als Zielsetzung formuliert, sondern unterlegt mit Ideen, wie das Ganze umgesetzt werden kann.
Schliesslich die Absatzförderung: Das ist in der Tat sicher nicht jener Bereich, der einer liberalen Idealvorstellung der Agrarwelt entspricht. Man muss aber auch sagen, dass auch diese Absatzförderung für die Marktteilnehmenden letztlich eine Konsequenz der konkreten Ausgestaltung von Produktions- und Marktstrukturen ist und man dies auch nicht auf die Schnelle einfach so einseitig anpassen soll. Wir erwarten, dass sich dann auch zahlreiche dieser Absatzförderungsmassnahmen tatsächlich überleben und angepasst oder abgeschafft werden können, wenn die Strukturen in einem nächsten Reformschritt mehr auf eine markt- und nachfragegerechte Produktion ausgerichtet werden.
Wenn wir jetzt hier eingreifen und eine Absatzförderung nur noch für gute Ideen, für die gesunden, die guten, die wohlklingenden Lebensmittel betreiben, dann ist mir das insgesamt etwas zu erzieherisch, dann wage ich mich nicht an dieses Thema. Da ist es mir lieber, wenn wir eine einheitliche Absatzförderungspraxis haben, die für alle Anbieterinnen und Anbieter gilt, und die Konsumentinnen und Konsumenten frei von staatlich führender Hand entscheiden können, was sie wirklich konsumieren wollen.
In diesem Sinne unterstützen wir in diesem Block grossmehrheitlich die Mehrheit. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.