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AB 316129

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-09

Wortprotokoll

Mit dem Entwurf des Bundesrates und meinen Minderheitsanträgen bei Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 kann die Tiergesundheit gezielt gefördert werden. Der Bundesrat hat diese Bestimmungen zur Gesundheitsprävention und zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes beantragt. Es ist für mich unverständlich, warum der Ständerat diese Massnahmen gestrichen hat und die WAK-N ihm gefolgt ist. Tiergesundheitsbeiträge sind Beiträge für tierische Produktionsformen, die durchaus sinnvoll sind. Der Bund hat eine Antibiotikastrategie, mit dem Ziel, den Antibiotikaeinsatz in der Tierproduktion zu reduzieren und damit die Resistenzbildung zu vermindern. Mit diesem Tierwohlartikel könnte die Tiergesundheit nachhaltig gefördert und damit der Antibiotikaeinsatz reduziert werden. Die Gesundheitsförderung wäre wichtig. Es besteht Handlungsbedarf, denn der Antibiotikaeinsatz ist immer noch hoch und die Tendenz bei der Anzahl behandelter Tiere immer noch steigend.

Mit der Förderung der Tiergesundheit könnten private Massnahmenprogramme wie Bestandesbetreuung und Gesundheitsdienste unterstützt werden. Betriebe, die eine besonders gute Gesundheit ihrer Nutztiere erreichen, könnten Beiträge erhalten. Ein Beispiel ist das Freiluftkalb. Bis jetzt kann diese Haltungsform nicht unterstützt werden, obwohl der Antibiotikaeinsatz bei dieser Haltungsform nachweislich massiv reduziert werden kann und viele Landwirtschaftsbetriebe auf eine Unterstützung für den Mehraufwand hoffen. Für die Gesundheit der Kälber wäre es auch gut, wenn sie drei Monate auf dem Geburtsbetrieb bleiben würden. Das könnte entschädigt werden.

Ich bitte Sie, stimmen Sie diesem Antrag zu.

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