Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-03-09
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-09
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 160b und bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Die Umweltorganisationen und Trinkwasserversorger haben seit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 ein Parteistellungs- und Beschwerderecht beim Zulassungsverfahren von Pestiziden. Diese Parteistellung unterstützt die Glaubwürdigkeit der Zulassung und schafft Vertrauen bei Landwirtinnen und Konsumentinnen. Das zeigt die von der KPMG durchgeführte unabhängige Prüfung des Zulassungsverfahrens.
Eine Mehrheit der WAK-N will dieses Recht im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates massiv einschränken. Das Parteistellungsrecht soll neu nur noch für Produkte mit einem neuen Wirkstoff gelten. Das betrifft gerade einmal 8 Prozent der neuen Produkte. Das Parteistellungsrecht soll nicht mehr für Produkte gelten, die bereits bewilligte Wirkstoffe auf neue Weise kombinieren. Hier geht es um Fragen der Mischtoxizität, um den sogenannten Cocktail-Effekt: In der Kombination der Wirkstoffe kann das Pestizid ganz andere Auswirkungen haben. Das Parteistellungsrecht soll auch nicht mehr für Anwendungserweiterungen auf zusätzliche Kulturen gelten. Dabei kommt es zu einer Ausdehnung der behandelten Fläche. Diese kann mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sein.
Tefluthrin ist zum Beispiel ein persistentes, hochgiftiges synthetisches Insektizid, das bei Futter- und Zuckerrüben eingesetzt wird. Es ist jedoch äusserst schädlich für Nützlinge und Fische. Das BLW hat ein Gesuch der Herstellerfirma bewilligt, das die Erweiterung auf zusätzliche Flächen für Getreide erlaubt. Das hätte drastische Konsequenzen für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund hat eine berechtigte Organisation eine Beschwerde eingereicht. Diese ist momentan hängig. Nach dem Antrag der WAK-N wären die berechtigten Organisationen nicht mehr in der Lage, die Parteistellung, das Beschwerderecht, auszuüben. Es geht hier um unsere Lebensgrundlagen. Die Mehrheit der Kommission will, dass die Trinkwasserversorger und die Umweltorganisationen sich künftig in solchen Fällen nicht mehr äussern und keine Beschwerde mehr führen dürfen. Die Einschränkung betrifft insgesamt 90 Prozent der neuen Gesuche. Das ist ein massiver Eingriff.
Der Antrag der Mehrheit untergräbt die Glaubwürdigkeit des Zulassungsverfahrens und schafft Misstrauen bei Landwirten und Konsumenten. Er gefährdet die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Wir haben einen Pestizid-Absenkpfad beschlossen, und der Bevölkerung wurde im Abstimmungskampf versprochen, dass wir das strengste Gesetz Europas erhalten. Jetzt wollen Sie aus dem Zulassungsverfahren eine Blackbox machen. Das ist eine einseitige Einschränkung, die gefährlich und nicht nachvollziehbar ist.
Hier wird behauptet, das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen blockiere den Zulassungsprozess, aber das ist nachweislich falsch. Das Verbandsbeschwerderecht wurde sehr sparsam eingesetzt: Bisher sind gerade einmal zwei Beschwerden erhoben worden. Viele Gesuche sind schon seit fünf oder mehr Jahren hängig, sie wurden also vor der Gewährung der Parteistellung eingereicht. Die Umweltschutzorganisationen reichten seit 2019 gerade einmal in 25 Fällen eine Stellungnahme ein. Nur in zwei dieser Fälle, das sind 0,01 Prozent aller bearbeiteten Dossiers, wurde anschliessend eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Aktuell sind neun Rekurse von Pflanzenschutzmittel-Herstellern und nur einer von Umweltschutzorganisationen hängig. Das zeigt, wer hier den Prozess verzögert und wer nicht.
Das System funktioniert aus anderen Gründen nicht, und wir sollten nun die Handlungsempfehlungen der KPMG umsetzen. Das Verfahren verzögert sich deshalb, weil die Agrochemie viele neue Gesuche für Pestizide einreicht - 2022 waren es 140 Gesuche - und die Behörden zu wenig gut dotiert sind, um diese zeitnah zu prüfen. Diese Prüfung müssen sie, unabhängig vom Beschwerderecht der Umweltorganisationen, so oder so machen. Hinzu kommt, dass das Verursacherprinzip nicht umgesetzt ist, indem die Gebühren für die Prüfung der eingereichten Gesuche nicht kostendeckend sind. Der Kostendeckungsgrad beträgt gerade einmal 2 Prozent. Das können Sie im Bericht der KPMG nachlesen, welche die externe Evaluation durchführte.
Wer hier die Parteistellung massiv einschränken will, dem geht es nicht um raschere Verfahren. Es geht darum, Produkte in Mengen oder in Kombinationen zuzulassen, die aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht zugelassen werden dürfen. Die Trinkwasserversorger schlagen Alarm, und die Branche selber will das Parteistellungsrecht der Umweltverbände beibehalten. Auch Bio Suisse, die Agrarallianz und die Kleinbauern äussern sich so. Sie alle sind auf das Vertrauen in den Zulassungsprozess angewiesen, denn sie stehen ja dann schlussendlich auf dem Boden und müssen sich vor den Konsumentinnen und Konsumenten und vor der Bevölkerung rechtfertigen.
Bitte unterstützen Sie hier meine Minderheit, und folgen Sie dem Ständerat und dem Bundesrat.