Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Perspektive Bahn 2050 letztes Jahr ja in die Vernehmlassung gegeben. In dieser Perspektive hat er die Zielsetzungen bezüglich Energieverbrauch, Umwelt, Klimaschutz und Raumplanung einbezogen und entsprechend drei verschiedene Szenarien geprüft. Dabei kam er zum Schluss, dass wir ein mittleres Szenario verfolgen sollten, das vor allem die kurzen und mittleren Strecken im Fokus hat. Die Vernehmlassung wurde im letzten Herbst abgeschlossen. Wir haben diverse Rückmeldungen erhalten, insgesamt 178. Nun läuft die Auswertung. Die Botschaft wird jetzt erarbeitet und Ihnen im August 2023, noch in diesem Jahr, unterbreitet. Die Stellungnahmen und auch allfällige Motionen können dann einbezogen werden.
Weshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion? Ich denke, die Differenzen sind nicht sehr gross. Ich bin einverstanden, ich glaube, die kleinräumige Schweiz ist nicht unbedingt mit anderen Ländern, mit weit entfernten oder ländlichen Regionen vergleichbar. Wenn ich an die 37 Agglomerationsprogramme denke, dann sind wir eigentlich eine Einheit und sollten das nicht gegeneinander ausspielen. Ich denke, das war auch nicht die Absicht des Bundesrates.
In seiner Strategie erkennt der Bundesrat natürlich schon, dass die grössten Verkehrsströme innerhalb der Agglomerationen stattfinden und nicht unbedingt auf den Hauptstrecken Basel-Chiasso oder St. Gallen-Genf, also nicht auf den ganzen Strecken. Der Verkehr auf der Strecke Bern-Zürich beispielsweise ist viel dichter als der auf der ganzen Strecke St. Gallen-Genf. Dem will man entsprechend Rechnung tragen.
Es ist aber nicht so, dass der Fernverkehr in der Strategie des Bundesrates einfach vernachlässigt werden soll. Vielmehr geht es darum, auf den langen Strecken Ausbauten zu tätigen, wo der Fernverkehr, der öffentliche Verkehr, mit dem Privatverkehr nicht konkurrenzfähig ist. Das sind beispielsweise die Strecken Lausanne-Bern oder Winterthur-St. Gallen, also einfach dort, wo man im Vergleich mit dem Auto nicht konkurrenzfähig ist. Für die Strecke Bern-Zürich dagegen, dies als Beispiel, nehmen alle, die auf die Zeit schauen müssen, den Zug. Da braucht die Reisezeit nicht unbedingt noch eine Minute kürzer zu werden, das bringt relativ wenig. Von daher scheint mir die Motion nicht enorm weit von der Position des Bundesrates entfernt zu sein. Der Bundesrat möchte aber auch nicht das Umgekehrte, nämlich dass jetzt nur die Fernverkehrsverbindungen beschleunigt werden. Daher kommt er zu seiner Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat ist im Moment zusätzlich an der Prüfung der notwendigen Massnahmen auf der West-Ost-Achse - Massnahmen für die Nord-Süd-Achse werden sowieso ergriffen, auch wenn Sie dem Bundesrat folgen und diese Motion ablehnen. Das ist insbesondere so, weil die SBB entschieden haben, die Technologie der Wankkomposition nicht anzuwenden, da sie im Moment technisch zu wenig funktioniert. Dadurch verlieren die entsprechenden Züge ein paar Minuten; da prüfen wir, wie der Fahrplan auch unter dieser Restriktion zukünftig eingehalten werden soll und ob es zusätzliche Massnahmen braucht.
Summa summarum sind wir also nicht so weit auseinander. Wenn Sie die Motion 22.4258 der KVF-N annehmen, werden wir dem im Rahmen der Botschaft entsprechend Rechnung tragen, aber auch wenn Sie sie im Interesse der Strategie des Bundesrates ablehnen, werden wir den Fernverkehr nicht einfach ausser Acht lassen.