Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-03-17
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion stellt einleitend fest, dass die Schweiz nun seit dem Jahr 2000 über einen soliden agrarpolitischen Grundkonsens verfügt. Dieser Konsens wurde zwischen Konsumentinnen, Umwelt- und Tierschutzkreisen einerseits, Bauern und Wirtschaft respektive WTO-Anforderungen anderseits erarbeitet. Dieser wird auch mit der anstehenden Revision nicht tangiert. Die CVP erachtet die neue Verfassungsgrundlage über die Landwirtschaft als langfristiges und vor allem tragfähiges Grundkonzept, welches durchaus den gewünschten und nötigen Spielraum für Entwicklungen offen lässt.
Damit aber die schweizerische Landwirtschaft sich gegenüber der ausländischen Landwirtschaft auch behaupten und ihren multifunktionalen Leistungsauftrag erfüllen kann, sind wirtschaftliche und natürliche Wettbewerbsnachteile mittel- und langfristig durch geeignete Massnahmen auszugleichen. Denn die Landwirtschaft muss in die Lage versetzt werden, der weltweiten Öffnung der Märkte in der Land- und Ernährungswirtschaft zu folgen. Gerade aber dieser Prozess der Marktöffnung und der Liberalisierung stellt den Bauernstand sowohl fachlich wie auch unternehmerisch vor grosse Herausforderungen. Es ist unser klarer Wille, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Ich möchte daher einleitend auf einige Punkte näher eingehen:
1. Die von der CVP gewünschten Rahmenbedingungen müssen zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Entwicklung einer Regionalpolitik führen, die eine Zukunft sowohl für die Verarbeitung als auch für die Verkaufsstrukturen sowie attraktive Arbeitsplätze auch für andere Branchen wieder ermöglicht. Die dezentrale Besiedlungspolitik ist nur dann sinnvoll, wenn sie gezielte Massnahmen einer Regionalpolitik integriert. Es wird daher notwendig sein, dass gewisse agrarpolitische Instrumente mit den regionalpolitischen Zielen, namentlich im Bereich der Strukturverbesserungen, abgestimmt werden.
2. Die schweizerische Landwirtschaft zählt aufgrund der natürlichen Gegebenheiten zu den vergleichsweise wenig produktiven Branchen, die zudem in weitgehend gesättigten Märkten operiert. Sie wird sich auch in Zukunft, aber als Nischenplayer, im europäischen Raum behaupten können und ihre Marktposition dank hoher Produktequalität und dem gezielten Produktemarketing noch ausbauen können. Wir sind verpflichtet, hiezu die Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Revision des Landwirtschaftsgesetzes erlaubt uns ganz klar, für die Bauern Klarheit zu schaffen.
3. Die Landwirtschaft erbringt weiter gemeinwirtschaftliche Leistungen, von welchen wir alle profitieren können. Würden diese Leistungen in Zukunft nicht mehr erbracht und finanziert, dann hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur unseres Landes, auf den Tourismus und auf die vor- und nachgelagerten Klein- und Mittelunternehmen sowie auf die Gemeinwesen in ländlichen Regionen. Wir stehen hinter den vorgeschlagenen Massnahmen, werden aber selbstverständlich in der Detailberatung auf einzelne Punkte noch viel näher eingehen.
Die Erbringung der gewünschten Leistungen in einem sehr wettbewerbsorientierten Umfeld ist aber nur möglich, wenn der erforderte Wandel sozialverträglich gestaltet wird. Seit mehreren Jahren stellen wir fest, dass den Bauernfamilien sehr viel abverlangt wird; der Strukturwandel hat von zahlreichen Bauernfamilien enorme Opfer abverlangt. Tiefere Einkommen, Zweitverdienst ausserhalb der Landwirtschaft, Umschulungen und gar Ausstieg aus der Branche gehören zum Alltag dieser Wirtschaftsbranche.
Daher verlangen wir, dass für die geplanten weiteren Schritte, namentlich für die Aufhebung der Milchkontingentierung, auch genügend Zeit eingeräumt wird. Eine Aufhebung im Jahre 2007, wie dies initial der Bundesrat und nun die Ratslinke verlangt, macht unseres Erachtens überhaupt keinen Sinn. Wichtig ist aber, dass die Branche klar weiss, dass diese Aufhebung im Jahr 2009 stattfinden wird und dass der Bundesrat im Vorfeld auch die Modalitäten dieses Ausstiegs präzisiert. Somit ist auch eine sinnvolle Gestaltung der Zukunft möglich. Auch - und darauf werde ich nochmals zu sprechen kommen - stehen wir zum vorgeschlagenen Rahmenkredit und werden jegliche anderen Anträge, stammen sie nun von der Ratsrechten oder von der Ratslinken, bekämpfen.
4. Die Landwirtschaft muss noch vermehrt die technologischen und biologischen Entwicklungen nutzen, um Produktivitätsgewinne zu erzielen. Nur so werden die Ungleichgewichte zwischen den Branchen verkleinert und wird der erforderliche Ausgleich zwischen den unterschiedlichen produktiven Branchen auf das Notwendigste beschränkt. [PAGE 346] Dennoch muss die Landwirtschaft die neuen Technologien umweltschonend einsetzen. Somit ist auch gesagt, dass wir uns zu einer multifunktionalen, nachhaltigen und solidarischen Landwirtschaft bekennen. Schliesslich möchte ich festhalten - bevor ich das Wort meinem Kollegen Toni Eberhard weitergebe -, dass wir mit den geplanten Massnahmen auch einen aktiven Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes leisten wollen.
Wir werden uns in der Detailberatung klar für eine Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahre 2009, für die Fleischversteigerung sowie für den erforderten Zahlungsrahmen aussprechen.
Wir lehnen hingegen alle zusätzlichen Massnahmen zur noch stärkeren Ökologisierung der Landwirtschaft ab, denn wir stellen fest, dass das Problem anderswo geortet ist und nicht mit zusätzlichen Massnahmen im Gesetz gelöst werden kann. Es gibt in der Tat bei der Umsetzung der ökologischen Anforderungen noch Verbesserungen, die erzielt werden müssen. Hier sind meines Erachtens die Kantone gefordert, welche mit dem Vollzug beschäftigt sind, und nicht etwa der Bund. Ginge es nach der SP und den Grünen, würden wir hier einfach nochmals neue Bundesnormen einführen. Dagegen wehren wir uns.