AB 316333
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-09
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Kommissionsmotion vom 21. November 2022 beantragt Ihnen Ihre Aussenpolitische Kommission, den Bundesrat zu beauftragen, mit der EU wieder Verhandlungen über eine institutionelle Lösung für die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt aufzunehmen. (Zwischenruf des Vizepräsidenten: Darf ich Sie bitten, Ihre Gespräche draussen weiterzuführen!) Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament bis Ende 2023 entsprechende Abkommen zur Genehmigung vorzulegen. Ihre APK hat der Motion mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen im Sommer 2021 durch den Bundesrat hat dieser verschiedene Sondierungsgespräche mit der EU-Kommission durchgeführt. Mittlerweile sind seit dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es deshalb an der Zeit, nicht bloss zu sondieren, sondern die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Eine Minderheit Ihrer Kommission hingegen wollte zuerst den Europabericht abwarten; zudem argumentierte sie, dass man der Sondierungsdelegation die Zeit geben sollte, die sie benötigte, zumal es Zeichen für eine Annäherung in verschiedenen Dossiers gäbe.
Gemäss der Mehrheit der Kommission gilt es jedoch zu beachten, dass das Parlament dem Bundesrat in der Europapolitik einen klaren Auftrag erteilt hat. In der Legislaturplanung 2019-2023 steht das Ziel: "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU." Und eine der Massnahmen lautet: "Verabschiedung der Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU". Das heisst, dass dem Parlament in der laufenden Legislatur ein[NB]Verhandlungsergebnis zur Genehmigung vorgelegt werden soll.
Zudem wurde in der Zwischenzeit ein Entwurf des europapolitischen Berichtes publiziert, und die Aussenpolitischen Kommissionen wurden ebenfalls dazu konsultiert. Ausserdem haben gerade die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über das Nordirland-Protokoll gezeigt, dass rasche Verhandlungsergebnisse möglich sind. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission gibt es deshalb keine guten Gründe, mit der Aufnahme von Verhandlungen zuzuwarten.
Zudem gibt es für die Schweiz keine Alternative zu Verhandlungen: Keine Verhandlungen aufzunehmen, würde bedeuten, dass die Schweiz auf längere Zeit im unsicheren Zustand des Status quo verharren würde, was keine Option ist. Ohne eine rasche institutionelle Lösung erodieren die bilateralen Marktzugangsabkommen zum Schaden der ganzen Schweizer Volkswirtschaft. Zudem würde es in Bezug auf unsere zukünftigen Beziehungen mit der Europäischen Union keinen Sinn machen, nicht zu verhandeln.
Wir wissen, dass die EU die bestehenden Abkommen nicht mehr aktualisieren will und keine neuen Abkommen abschliessen will, solange keine institutionelle Lösung mit der Schweiz existiert. Der Schweiz bleibt auch die Teilnahme an den Kooperationsabkommen Horizon, Erasmus und Creative Europe weiterhin verwehrt.
Die Schweiz liegt mitten in Europa. Sie ist sehr stark mit dem europäischen Binnenmarkt verflochten, und sie gehört zu denjenigen Staaten, die heute noch am meisten von diesem weltweit grössten Binnenmarkt profitieren. Je länger die Schweiz zuwartet, desto stärker wird unsere Volkswirtschaft die mangelnde Binnenmarktintegration spüren, desto mehr schwinden die Vorteile der Binnenmarktintegration, und desto mehr Arbeitsplätze werden verloren gehen. Die schockartigen Auswirkungen des Brexits zeigen, was in der Schweiz in Zeitlupentempo passiert. Nicht zuletzt deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass so rasch wie möglich eine institutionelle Lösung für die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs gefunden wird.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion 22.4277 Ihrer Aussenpolitischen Kommission anzunehmen.