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Engler Stefan · Ständerat · 2023-03-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-13

Wortprotokoll

Es mag zutreffen, dass es, wenn wir über das Jugendstrafrecht sprechen, dringendere Themen und Problembereiche gibt als das Thema, mit dem wir uns in dieser Vorlage befassen. Ich stelle fest, dass die Jugendkriminalität in der Schweiz stark zunimmt; im Vergleich zu 2018 ist sie um fast 30 Prozent angestiegen. Das betrifft viele Bereiche, darunter natürlich auch Strassenverkehrsdelikte und Ladendiebstähle. Was aber Anlass zur Sorge gibt, ist vor allem die Zunahme der Zahl der Gewaltdelikte. Das ist nicht nur ein Thema der Grossstädte und Agglomerationen, sondern es ist auch ein Thema, das uns auf dem Land begegnet: die zunehmende Kriminalität von jungen Leuten und jungen Erwachsenen. Wenn man über das Jugendstrafrecht spricht, hätte ich es eigentlich auch vorgezogen, dass man zuerst diese Thematik anspricht: Warum nimmt das Ausmass der Jugendkriminalität so stark zu? Warum versagen die vorhandenen Präventionsinstrumente? Prävention beginnt bekanntlich in der Familie, aber auch in der Schule und der beruflichen Ausbildung. Ich meine, es wäre lohnenswert, einmal darüber nachzudenken, wie dieser üblen Tendenz entgegengehalten werden könnte.

Weiter bin ich der Meinung - es wurde von Kollege Rieder angesprochen -, dass man sich auch den Zusammenhang zwischen Strafrecht und familienrechtlichen Massnahmen näher anschauen sollte. Wäre nicht eine Verzahnung von familienrechtlichen Massnahmen und den Möglichkeiten des Jugendstrafrechtes anzustreben, anstatt hier das Straf- und dort das Familienrecht zu haben? Trotzdem bin ich der Meinung, dass es sich lohnt, auf die Vorlage einzutreten, auch wenn sie nur einen oder zwei Täter betrifft, die im Alter von 16 oder 17 Jahren einen Mord begangen haben.

Jetzt komme ich zur Arithmetik meines Vorredners: Er hat gefragt, was der Unterschied zwischen einem durch einen 15-Jährigen begangenen Mord und einem durch einen 18-Jährigen begangenen Mord sei. Was macht es für einen Unterschied, ob ein Mord von einer Person im Alter von 18 Jahren und 1 Monat oder von einer Person begangen wird, die erst 17 Jahre und 11 Monate alt ist? Bei der erwachsenen Person wissen wir, welche Massnahmen greifen; bei der Person zwischen 16 und 18 Jahren wissen wir das heute nicht. Es geht ja auch nicht darum, einem sonst grundanständigen Jugendlichen irgendeine unverhältnismässige Massnahme aufzuerlegen. Wir sprechen von Mördern - von einem Mord, der von einem 17-Jährigen begangen wurde, für den eine jugendstrafrechtliche Sanktion ausgesprochen wurde. Diese Sanktion läuft irgendwann aus. Erst dann, nachdem alle anderen Massnahmen ausgeschöpft wurden, kommt als letzte Möglichkeit die Verwahrung zum Zuge, wie dies im Erwachsenenstrafrecht heute schon möglich ist. Sie gilt als Ultima Ratio, und zwar nicht, weil man Freude daran hat, jemanden zu bestrafen oder zu verwahren, sondern weil es darum geht, die Sicherheit der Bevölkerung zu schützen und auch dem Opferinteresse zu genügen.

Ich unterstütze den Antrag der Minderheit, diese Sicherheitslücke zu schliessen. Es geht letztendlich um eine Sicherheitslücke. Es genügt, wenn es innerhalb von zehn Jahren nur einen, zwei oder drei Fälle betrifft, die durch das Netz fallen. Jeder Fall, in dem jemand zu Unrecht auf freien Fuss gesetzt wird, weil man die notwendigen Massnahmen nicht treffen konnte, und ein zweites Unglück geschieht, ist ein Fall zu viel.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit und damit übrigens auch den Bundesrat zu unterstützen. Es handelt sich ja um eine Vorlage aus der Feder des Bundesrates. Ich meine, es lohnt sich, diese Sicherheitslücke zu schliessen, auch wenn es nur wenige mögliche Täter betrifft. Wir hoffen ja auch, dass es nicht viele Fälle gibt, die davon betroffen sein werden.