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Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-03-13

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Ich gebe gerne die Antwort auf die Frage, ich habe diese Tabelle nämlich vor mir liegen. Eine Person, die jetzt z. B. 45 Jahre alt ist und ein Jahreseinkommen von 25[NB]000 Franken hat, wird zukünftig 187 Franken pro Monat in die berufliche Vorsorge einzahlen und eine Rente von 212 Franken bekommen und vermutlich keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Für diese Person ist diese ganze Reform ein Nullsummenspiel.

Um Ihre Frage zu beantworten: Bei den Jüngeren sind es vielleicht ein paar Franken mehr, aber sie bekommen dann irgendwann keine Ergänzungsleistungen mehr. Ich glaube nicht, dass diese Vorlage für die jungen Menschen oder für die Menschen mit tiefen Einkommen wirklich ein Gewinn ist. [PAGE 396]

Ich komme jetzt zu den Minderheiten und spreche für die SP-Fraktion.

Die Eintrittsschwelle ist vor allem in den Artikeln 2, 7 und 46 geregelt. Unsere Kommissionsmehrheit, Sie haben das bereits gehört, bringt eine Kompromissvariante ins Spiel mit einer Eintrittsschwelle von 19 845 Franken. Wir unterstützen diese leicht gesenkte Eintrittsschwelle. So werden zusätzlich rund 100[NB]000 Personen bei der beruflichen Vorsorge versichert. Das kostet sie und ihre Arbeitgeber auch etwas, aber wir finden, dass das im Sinne der Kompromissfindung vertretbar ist. Uns dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen, käme zu teuer.

Ich habe es vorhin schon erwähnt: Wenn bei Löhnen unter 18[NB]000 Franken pro Jahr, also bei einem Monatslohn von knapp 1500 Franken, monatlich über 100 Franken für das BVG abgezogen werden, so gibt es für diese Personen im Alter zwar eine kleine Rente, aber es gibt weniger Ergänzungsleistungen. Daher ist es für diese Personen nicht attraktiv, im BVG versichert zu sein. Sie fahren mit dem System der Ergänzungsleistungen schlicht besser. Das muss man einfach sehen.

Darum wollen wir keine zu starke Senkung der Eintrittsschwelle. Wir hätten gewollt - das ist aber in der Kommission abgelehnt worden, obwohl dieser Rat einmal Ja dazu gesagt hatte -, dass Mehrfachbeschäftigungen zusammengezählt werden können. Es wäre ein wirklicher Gewinn, wenn die Einkommen von Personen, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, aber nirgends mehr als die Eintrittsschwelle verdienen, zusammengezählt werden. Das wäre ein Gewinn. Das ist leider in der Kommission verwehrt worden. Wir haben es in drei Jahren nicht geschafft, hier eine Lösung zu präsentieren. Es ist einmal mehr ein Lippenbekenntnis von der rechten Seite geblieben, etwas für die Personen mit Mehrfachbeschäftigungen tun zu wollen. Ich finde es nicht korrekt, dass wir nicht noch einmal auf diese Bestimmung zurückgekommen sind; das ist wirklich schade.

Bei Artikel 8 Absatz 2bis beantragt die Minderheit Rechsteiner Thomas eine neue Bestimmung. Sie bezieht sich auf die Temporärbranche. Es ist gerade Herr Thomas Rechsteiner, der hier im Saal mit dem Koordinationsabzug von 20 Prozent erwirkt hat, dass eine viel teurere Lösung vorliegt. Jetzt kommt er und möchte eine Ausnahmebestimmung für die Temporärbranche, weil es für sie sonst zu teuer käme. Das ist in der Argumentation nicht sehr konsistent. Wir lehnen den Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas ab. Die Regelung, die heute schon für die Temporärbranche gilt, soll auch weiterhin gelten. Man kann nicht den Koordinationsabzug irgendwo senken und dann Ausnahmen verlangen, weil es zu teuer sei. Das zeigt einfach, dass die Vorlage verunglückt ist.

Bei Artikel 33a und Artikel 47abis bitte ich Sie, beim geltenden Recht zu bleiben, also dem Ständerat zu folgen. Wir wollen keine Ausnahmen für Personen, die ihr Pensum senken. Wir haben ja die Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren für Leute eingeführt, die im höheren Alter erwerbslos werden. Das ist gut. Auch junge Menschen können sich im Übrigen jederzeit wieder in die Pensionskasse einkaufen, wenn sie ihr Pensum reduziert hatten. Wir wollen hier kein Steuerschlupfloch für sehr gut Verdienende schaffen.

Bei Artikel 79b bitte ich Sie, der Minderheit Prelicz-Huber zu folgen. Es ist richtig, dass Einkäufe ins Obligatorium möglich sein müssen. Dazu ein Wort an meinen Vorredner, Herrn Silberschmidt, der das nicht in Ordnung findet: Hier die Möglichkeit von Einkäufen ins Obligatorium vorzuschreiben, wäre eben gerade eine Massnahme der Solidarität mit Teilzeitarbeitenden, das würde sie besser absichern.

Schliesslich sind wir sehr froh, dass bei Artikel 47c Rückkommen beschlossen worden ist und dass die Zuschläge für alle gelten sollen, die während 15 Jahren BVG-versichert waren. Das ist eine Verbesserung der Vorlage, die unseres Erachtens missglückt ist. Ich bitte Sie hier aber, trotzdem so abzustimmen.