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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-03-13

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Der FDP-Liberalen Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass wir die Reform der beruflichen Vorsorge in dieser Session zu Ende bringen und dass wir die berufliche Vorsorge und die entsprechenden Parameter endlich modernisieren. Wir haben es schon oft in diesem Saal gehört: Gewisse Parameter sind nicht mehr mit dem heutigen Gesetz vereinbar; gerade Teilzeitarbeitende oder Angestellte in Tieflohnsektoren haben damit zu kämpfen. Deshalb braucht es wirklich - und das ist wichtig - eine Reform.

Bei der Eintrittsschwelle sprechen wir davon, ab welcher Höhe des Einkommens man überhaupt im BVG versichert ist. Der FDP ist es ein Anliegen, dass man möglichst früh eine zweite Säule hat und Kapital in der zweiten Säule ansparen kann. Deshalb unterstützen wir die Minderheit Nantermod. In der Gesamtabstimmung würden wir im Sinn des Kompromisses aber natürlich auch die Mehrheit unterstützen.

Eine weitere Differenz haben wir bei der Weiterversicherung vorliegen. Hier geht es darum, dass beispielsweise eine Person, die als junger Vater oder junge Mutter mit 30 Jahren das Pensum freiwillig reduziert, weiterhin den bisherigen Verdienst versichern kann. Wenn ich beispielsweise mein Arbeitspensum auf 80 Prozent reduziere, soll ich als Arbeitnehmer weiterhin Beiträge im Umfang von 100 Prozent bezahlen können, während mein Arbeitgeber nur 80 Prozent bezahlt. So hätte ich keine Lücke in der beruflichen Vorsorge und würde in diesem Sinne nicht dafür bezahlen müssen, dass ich mal ein paar Jahre lang weniger gearbeitet habe. Das wäre sehr wichtig für die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bitte unterstützen Sie auch da die Minderheit Nantermod, die einmal die Mehrheit war - leider sind die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission gekippt. Ich bitte auch alle, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einstehen, das zu unterstützen, da es eben die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes stärkt.

Wenn es um den Einkauf in die Pensionskasse (PK) geht, sind wir der Meinung, dass dieser nicht im obligatorischen Bereich erfolgen soll. Wieso? Wenn ich das Recht habe, mich obligatorisch in die PK einzukaufen, kann ich mir zulasten der bisherigen Versicherten sehr teure gesetzliche Solidaritäten erkaufen. Wir sind der Meinung, dass die Einkäufe in die PK wichtig und richtig sind, aber wie bis anhin und gemäss geltendem Recht im überobligatorischen Bereich möglich sein sollen, nicht aber zwingend im obligatorischen Bereich.

Beim Personalverleih bitten wir Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir können nämlich nicht für einzelne Branchen Ausnahmen im Gesetz vorsehen. Das Gesetz sieht Parameter vor, und zwar unabhängig von der Branchenzugehörigkeit. Würden wir jetzt beginnen, für bestimmte Branchen noch Ausnahmebestimmungen vorzusehen, würde die Sache löchrig wie ein Emmentaler Käse. Deshalb bitte ich Sie, einfach der Kommissionsmehrheit zu folgen, sodass für alle Branchen dieselben Spielregeln gelten.

Ich komme zu meinen Schlussbemerkungen. Mit dieser Reform schaffen wir bessere Voraussetzungen, damit sich ältere Arbeitnehmende besser für den Arbeitsmarkt befähigen können, da die Beitragssätze gesenkt werden. Sie müssen nicht mehr ab 55 Jahren 18 Prozent zahlen, sondern können ab 45 Jahren den gleichen Beitrag bezahlen. Das ist eine Besserstellung älterer Arbeitnehmender.

Die Reform führt zu einer Besserstellung der Teilzeitversicherten. Nach der Reform wird nämlich ein höherer Anteil ihres Lohns in der zweiten Säule versichert, sodass sie am Ende ihrer Karriere auch mehr Kapital und somit auch eine höhere Rente haben. Es geht teilweise gar um eine Verdoppelung - um eine Verdoppelung! - der Rente von Teilzeiterwerbenden. Alle, die immer gesagt haben, dass die Teilzeiterwerbenden in der beruflichen Vorsorge schlecht versichert seien, müssen also dieser Reform zustimmen. Denn wir schaffen es, dass die Teilzeiterwerbenden eben eine bessere Versicherung erhalten, eine höhere Rente erzielen und so auch unabhängiger werden, beispielsweise von den Ergänzungsleistungen.

Die Reform hilft der Jugend, da die Umverteilung gemildert wird. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes erhalten die Pensionskassen mehr Möglichkeiten, um mehr Zinsen auszubezahlen. Das heisst, dass alle aktiv versicherten Personen nach der Reform höhere Zinsen und somit auch ein höheres Kapital und eine höhere Rente erhalten. Denken Sie an den dritten Beitragszahler: 30 Prozent des Kapitals, das in der beruflichen Vorsorge ist, werden nicht vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber einbezahlt, sondern stammen aus den Zinsen, die erwirtschaftet werden. Dies wird mit der Reform nun gestärkt.

Last, but not least: Wir zahlen 11 Milliarden Schweizerfranken an Rentenzuschlägen an die betroffenen Jahrgänge. Die Reform ist also sehr sozial und im Interesse unserer Gesellschaft.

Danke also, wenn Sie die Reform unterstützen.