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Müller Damian · Ständerat · 2023-03-13

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die zwangsweise Rückführung nach Ausländerrecht in Bezug auf Frauen, die schwanger oder frischgebackene Mütter sind, so zu ändern, dass deren Rückführung spätestens ab der 28. Schwangerschaftswoche bis mindestens acht Wochen nach der Geburt verboten wird.

Oberstes Gebot muss selbstverständlich sein, dass keine von einer Ausweisung betroffene Person während einer Rückführung gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet. Das Gebot, die Gesundheit zu schützen, wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und der medizinischen Leistungserbringerin seit Jahren sehr ernst genommen. Auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hatte während der letzten fünf Jahre keine Beanstandungen zur medizinischen Begleitung von Rückführungen zu verzeichnen. Allerdings empfiehlt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in ihrem Bericht vom 26. April 2018 den Schweizer Behörden, bei Frauen ab der 28. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt auf eine Rückführung zu verzichten.

Schwangere Frauen werden am Abflugtag nochmals auf ihre Transportfähigkeit hin untersucht. Findet eine Rückführung dann wirklich statt, wird jede Schwangere von einer medizinischen Fachperson begleitet. Die Schweiz verfügt über eine flexible Praxis, welche im Einzelfall die konkreten Umstände sowohl vor als auch nach der Geburt berücksichtigt. Seit Mitte 2019 wird auch nach vollendeter 32. Schwangerschaftswoche zudem von einer Rückführung abgesehen. Dabei sind Flugreisen gemäss der Kontraindikationsliste bei einer komplikationslosen Schwangerschaft eigentlich bis zur 36. Schwangerschaftswoche möglich. Sollte es sich zudem um eine Risikoschwangerschaft handeln, kann es sogar sein, dass die Behörden auch vor der 28. Schwangerschaftswoche von einer Rückführung absehen. Die Einzelfallprüfung hat sich bewährt und macht Sinn.

Angesichts dieser Situation erachtet Ihre Kommission die derzeitige Praxis des Staatssekretariats für Migration und die geltenden Grundlagen, die das SEM zusammen mit Gesundheitsfachpersonen und in Absprache mit den Kantonen ausgearbeitet hat, als ausreichend. Die flexible Praxis der Schweiz hat sich zudem bewährt. Diese Praxis wird einerseits dem Schutz der Gesundheit der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes bzw. der Mutter und des neugeborenen Kindes und andererseits dem allgemeinen Interesse an einem tatsächlichen Vollzug der Wegweisung gerecht. Die Kommission hat zudem von der Tatsache Kenntnis genommen, dass sich mit dieser Praxis gemäss Angaben des SEM in den letzten sechs Jahren keine Zwischenfälle ereignet haben.

Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen und so die Empfehlungen der entsprechenden Kommission umzusetzen, um werdenden Müttern akuten Stress zu ersparen.

Ihre Kommission beantragt nach intensiver Behandlung und mit den bereits ausgeführten Erklärungen mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.