Schaffner Barbara · Nationalrat · 2023-03-13
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
In den Jahren seit der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 sind wir eher an Ort getreten, statt diese umzusetzen, doch nun geht es Schlag auf Schlag. Den Boden dafür haben einerseits die Klimabewegung und andererseits die von Putin ausgelöste Energiekrise gelegt.
Damit kommen zwei Argumente zusammen, die wir Grünliberalen schon immer vertreten haben, die sogar namensgebend für uns sind: Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind notwendig, um auf der einen Seite Klima und Umwelt zu schützen und auf der anderen Seite eine wirtschaftliche und zuverlässige einheimische Energieversorgung sicherzustellen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat unter grossem Druck verschiedene Vorlagen beraten und durch die Räte gebracht. Nach den Notmassnahmen am [PAGE 409] CO2-Gesetz, dem Rettungsschirm und den Expressvorlagen für gewisse Sonnen-, Wasser- und Windprojekte beraten wir nun wieder Vorlagen, die schon einmal eine ordentliche Vernehmlassung durchlaufen haben. Für das Stromversorgungsgesetz wurde die Vernehmlassung vor über vier Jahren abgeschlossen. Somit sind die damaligen Antworten nicht eins zu eins auf die heutige Ausgangslage übertragbar. Wir Grünliberalen stellen aber erfreut fest, dass unsere Kernforderungen immer noch Gültigkeit haben und wichtige Elemente daraus mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt werden sollen.
Unter anderem geht es dabei um eine Gleichbehandlung verschiedener Speichertechnologien bei der Netzgebühr oder um die Einführung der Speicherreserven für kritische Versorgungssituationen und auch - ganz wichtig - um die Erweiterung der Eigenverbrauchsmöglichkeiten nicht nur mit der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, sondern auch erweitert mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften; dies geht ganz nach dem Prinzip "Intelligenz statt Kupfer".
Vor fast drei Jahren haben wir in der Vernehmlassung zum Energiegesetz festgehalten, dass wir einen ambitionierteren Ausbau der erneuerbaren Energien fordern und dass andere Energieträger, insbesondere auch erneuerbare Treib- und Brennstoffe, ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden müssen. Wir haben ferner festgehalten, dass die Förderung der erneuerbaren Stromproduktion marktnäher ausgestaltet werden soll. Zu den damals vorliegenden Eckwerten der Revision des Stromversorgungsgesetzes haben wir bestätigt, dass der Stromverbrauch an Ort und Stelle attraktiv gehalten werden muss, um die Netze zu entlasten. Mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften gehen wir hier einen grossen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres Puzzleteil dazu ist die Liberalisierung des Messwesens, die wir mit gewissen Vorbehalten unterstützen. Am wichtigsten ist aber vor allem ein verbesserter Datenaustausch.
Wenn ich heute Bilanz ziehe zu diesen Forderungen, so darf ich erfreut feststellen, dass sich all das im vorliegenden Entwurf nicht nur widerspiegelt, sondern dass sogar noch verschiedene zusätzliche Elemente dazugekommen sind. Hervorheben möchte ich zum Beispiel die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Bundes durch die unbestrittenen Artikel 18a respektive Artikel 45b EnG, die die Eigenstromproduktion auf Bundesbauten fordern und den Verkauf des Überschussstroms ermöglichen. Zusammen mit[NB]zusätzlichen[NB]Effizienzzielen[NB]geht der Bund somit als Vorbild voran.
Bei den Vorschriften im Gebäudebereich gehen die Kommission und insbesondere einige Minderheitsanträge jedoch sehr weit. Die Grünliberalen haben doch einige Vorbehalte bezüglich des Eingriffs in die Hoheit der Kantone und in die Bestandesgarantie. Die Gewichtung der Energieeffizienz und Energieproduktion auf der einen Seite gegenüber der Eingriffstiefe auf der anderen Seite fällt je nach Antrag und Fraktionsmitglied unterschiedlich aus.
Die Elektrizitätswerke sind zentrale Akteure bei der Steigerung der Energieeffizienz. Die Grünliberalen begrüssen es sehr, dass sie verstärkt in die Pflicht genommen werden sollen. Ob der Antrag der Kommissionsmehrheit das Gelbe vom Ei ist, sei einmal dahingestellt. Vielleicht gibt es da noch Verbesserungsvorschläge vonseiten des Ständerates.
Auf der Angebotsseite ist die Einführung eines Standardstromprodukts auf der Basis von erneuerbaren Energien ein Instrument, das sich in einigen Kantonen schon bewährt hat und nun mit dem neuen Gesetz gesamtschweizerisch gelten soll.
Last, but not least begrüssen die Grünliberalen die dosierte Öffnung des Raumplanungsgesetzes und die verstärkte Gewichtung der Energieproduktion in der Interessenabwägung. Nach wie vor unangetastet bleiben sollen aber Biotope von nationaler Bedeutung. In den übrigen Gebieten ist es für die Grünliberalen ein wichtiges Entscheidungskriterium, ob Anlagen zur Energieerzeugung bleibende Schäden in der Landschaft oder Umwelt hinterlassen oder ob sie wieder zurückgebaut werden können, falls sie einmal nicht mehr benötigt würden. In Bezug auf das Kriterium der Rückbaubarkeit schneidet die Wasserkraft am schlechtesten ab, und wir sind dort folglich am kritischsten. Wir stehen aber nach wie vor hinter den Wasserkraftprojekten des runden Tisches inklusive der Vorhaben Grimsel und Trift.
Zusammengefasst sind die Grünliberalen sehr erfreut über den vorliegenden Entwurf und treten selbstverständlich darauf ein.