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preparatory:AB 316683

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 3 Absatz 2 geht es um die Elektrizitätsverbrauchsziele pro Kopf. Der Stromverbrauch pro Kopf soll bis 2035 um 13 Prozent reduziert werden - das ist im Prinzip schon geltendes Recht - und bis 2050 um 5 Prozent sinken. Ja, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die gewünschte Verbrauchsreduktion pro Kopf ist mit Ihrem gerade erst beschlossenen "Stromfresser"-Gesetz leider nicht vereinbar. Wie sollen 135 Terawattstunden Energie, die heute aus Öl, Gas und Brennstoffen produziert werden, mit Strom substituiert werden, und wie soll gleichzeitig eine Reduktion des Stromverbrauchs pro Kopf erreicht werden? Das ist total unrealistisch. Es ist in etwa das Gleiche, wie dem neuen Bundesrat, dem neuen Energieminister, den Auftrag zu geben, er solle jetzt das Perpetuum mobile erfinden. Die physikalischen Realitäten sind bei diesem Antrag, wie so oft in den vergangenen Energiedebatten, leider nicht berücksichtigt worden.

Mit dem aktuellen Mehrheitsantrag der UREK-N wird entweder die Umsetzung des "Stromfresser"-Gesetzes mit dem integrierten Netto-null-Ziel infrage gestellt, oder die Realitäten zur Zielerreichung werden völlig verkannt. Die meisten europäischen Länder gehen davon aus, dass sich der Elektrizitätsverbrauch pro Kopf in etwa verdoppeln wird, wenn der Energieverbrauch vollständig dekarbonisiert werden soll. Diese Aussage deckt sich mit einer Studie der ETH von 2022, die bestätigt, dass sich auch bei uns der Stromverbrauch unter der Voraussetzung "Netto null" in etwa verdoppeln wird. Der Bundesrat hat in seinem vorherigen Votum ebenfalls eine entsprechende Stromlücke prognostiziert.

Also widerspricht dieser Artikel sowohl den gängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen als auch den Prognosen anderer europäischer Länder. Er widerspricht sogar den Prognosen des Bundesrates selbst, obwohl die besagte Formulierung auch vom Bundesrat oder, besser gesagt, von der vorhergehenden Bundesrätin vorgelegt worden ist. Das gleiche Recht sieht bereits ein Effizienzziel von minus 13 Prozent pro Kopf bis 2035 vor. Schon dieses Ziel ist wegen der zu erwartenden Dekarbonisierung höchstwahrscheinlich nicht erreichbar. Wie ein Reduktionsziel von minus 5 Prozent bis 2050 bei gleichzeitiger Dekarbonisierung realistisch sein soll, bleibt das Geheimnis der UREK-N.

Besten Dank also für die Klärung. Vielleicht können die Kommissionssprecher, vielleicht kann der Bundesrat erklären, ob man am "Stromfresser"-Gesetz oder an der jetzigen Formulierung der Verbrauchsreduktion festhalten will.