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preparatory:AB 316688

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion bittet Sie, in Block 1 mit einer kleinen Ausnahme immer mit der Mehrheit zu stimmen.

In Artikel 2 Absatz 1 EnG werden die Ziele für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft festgelegt. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass die UREK-N hier beantragt, dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat verdoppelte das bundesrätliche Ziel bis 2035 auf mindestens 35[NB]000 Gigawattstunden.

Bei Artikel 2 Absatz 2 EnG geht es um die Ziele für die Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft. Auch dort wollen der Ständerat und die Mehrheit der UREK-N weiter gehen als der Bundesrat. Das können wir mittragen. Die Minderheit I (Bregy) will das Ziel noch weiter erhöhen, was wir ablehnen. Den Antrag der Minderheit II (Graber) lehnen wir ebenfalls ab, weil er unnötig ist. Bei Absatz 2bis stimmen wir mit der Minderheit II (Jauslin).

Damit kommen wir zum wohl meistdiskutierten Artikel dieses ersten Blocks, zu Artikel 2a EnG. Hier geht es nun nach dem Rückzug des Antrages der Minderheit II (Paganini) noch um das Restwasser. Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt: Hier geht es auch um eine erste rote Linie. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Paganini) abzulehnen und beim Antrag der Mehrheit zu bleiben. Das ist zentral für den[NB]Mantelerlass insgesamt und damit auch für den hier vorliegenden Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzinteressen.

Zum Inhalt: Die Minderheit I will hier den Vollzug der Restwasservorgaben aus dem Gewässerschutzgesetz sistieren. Das ist ein unnötiger Angriff auf den Gewässerschutz und auf die Biodiversität. Die verbleibenden Wassermengen reichen ohne Bestimmung einer minimalen Restwassermenge nicht aus, um die natürlichen Funktionen eines Gewässers [PAGE 416] aufrechterhalten zu können; und nein, es geht bei diesem Artikel nicht nur um die Fische, sondern es geht auch um die Menschen. Gerade der letzte Sommer hat uns gezeigt, wie die Klimaerhitzung auch das Gewässerökosystem belastet. Zu wenig Restwasser reduziert lokal auch die Trinkwasservorräte, und es schränkt die landwirtschaftliche Bewässerung ein. Dieser Eingriff steht in keinem Verhältnis zum ökonomischen Nutzen.

Weil es bei diesem Restwasserantrag nur um die Konzessionserneuerungen für bestehende Kraftwerke geht und diese vor allem ab 2040 anfallen werden, liegt der Produktionszuwachs gemäss Verwaltung deutlich unter 200 Gigawattstunden. Zum Vergleich: 2022 haben wir rund 1000 Gigawattstunden Solarstrom zugebaut, und der Ersatz der Elektroheizungen würde Einsparungen von 2 Terawattstunden bringen. Sprich: Mit anderen Massnahmen können wir sehr viel mehr und das vor allem sehr viel rascher erreichen, als wenn wir bei den jetzt schon trockenen Bächen noch das Restwasser verringern.

Gemäss Landesversorgungsgesetz kann der Bundesrat in Notlagen zudem bereits heute Restwasserbestimmungen vorübergehend einschränken. Das macht er ja auch für diesen Winter. Das, was hier gefordert wird, ist also, wenn es eine Notlage gibt, schon heute möglich. Dazu kommt, dass die UREK-N Ende Januar das Postulat 23.3007 eingereicht hat, das den Bundesrat beauftragt, eine nach dem ökologischen Wert der betroffenen Gewässerabschnitte differenzierte Anwendung der Restwasserbestimmungen zu prüfen. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion der richtige und sorgfältige Weg.

Nicht zuletzt sprechen aus unserer Sicht auch staatspolitische Gründe gegen diesen Minderheitsantrag. Bereits 1975 wurde in der Bundesverfassung verankert, dass der Bund für angemessene Restwassermengen zu sorgen hat. Die Stimmbevölkerung hat dies dann 1992 mit einer deutlichen Mehrheit von 66 Prozent bestätigt. Die Fischer akzeptierten damals, dass man mit der Abgabe der minimalen Restwassermengen bis zur Neukonzessionierung wartet. Das nun einfach zu sistieren, wäre ein grosser Vertrauensbruch. Auch deswegen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Paganini abzulehnen.

Eine Annahme des Minderheitsantrages bringt keinen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit bis 2035, dafür ist der ökologische Schaden unverhältnismässig gross. Insgesamt gefährdet dieser Minderheitsantrag den ausgehandelten Kompromiss.

Bei Artikel 3 lehnen wir alle Minderheitsanträge ab. Es ist richtig, dass wir neben dem Zubau eben auch Verbrauchsziele pro Person festsetzen, sowohl beim Energie- als auch beim Elektrizitätsverbrauch.